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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung der Protokolle (öffentlicher Teil) | ||||||
Ö 4.1 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.05.2024 (öffentlicher Teil) | SI/110/23 | |||||
Ö 4.2 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.06.2024 (öffentlicher Teil) | SI/109/23 | |||||
Ö 5 | Sachstand Freiwillige Feuerwehr Neuhof | ||||||
Ö 6 | Baumaßnahmen an der Berufsfeuerwehr / außerplanmäßige Auszahlung für die Tankanlage | 24/281 | |||||
Ö 7 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der DEULA Hildesheim GmbH; hier: Jahresabschluss 2023 | 24/257 | |||||
Ö 8 | Prüfungsmitteilung der überörtlichen Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes: ordnungsgemäßes und wirtschaftliches Handeln kommunaler Anstalten des öffentlichen Rechts | 24/272 | |||||
Ö 9 | Zustiftung von Vereinsvermögen an die Hildesheimer Sport-Stiftung | 24/279 | |||||
Ö 10 | Sachstand Dammstraße | ||||||
Ö 11 | Haushalt | ||||||
Ö 11.1 | Zensus 2022 | ||||||
Ö 11.2 | Jahresabschluss 2021 | 24/275 | |||||
Ö 12 | Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Einrichtung eines Existenzsicherungsfonds für die Betriebe in der Dammstraße | 24/273 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die erforderlichen Mittel sind durch Haushaltsumschichtungen zur Verfügung zu stellen.
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14.08.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 12 - abgelehnt | |||||||
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hildesheim fordert die Stadtverwaltung auf, kurzfristig die Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses für die im Bereich Dammstraße zwischen Dammtor und Burgstraße ansässigen Betriebe zu überprüfen. Als Richtschnur sollten 75 % der monatlichen Nettokalt-Miete der antragsberechtigten Betriebe einen Ansatz finden.
2. Die Entschädigung wird rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 bis zu dem Monat gewährt, der der Freigabe der Straße folgt.
3. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 30.000,00 € pro antragstellenden Gewerbebetrieb.
Die erforderlichen Mittel sind durch Haushaltsumschichtungen zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt |
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Ö 13 | Mitteilungen | ||||||
Ö 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 15 | Genehmigung der Protokolle (vertraulicher Teil) | ||||||
N 15.1 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.05.2024 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 15.2 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.06.2024 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 16 | Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft mbH Hildesheim; hier: Jahresabschluss 2023 und Bestellung des Wirtschafsprüfers für das Geschäftsjahr 2024 | ||||||
N 17 | Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine; hier: Jahresabschluss 2023 | ||||||
N 18 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
N 19 | Unbefristete Niederschlagung der Gewerbesteuerforderungen | ||||||
N 20 | Mitteilungen | ||||||
N 21 | Anfragen und Anregungen | ||||||