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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Döring referierte die sich im Anhang befindliche Präsentation.
Herr Wodsack zeigte sich verwundert über die unter dem Punkt "zeitliche Unsicherheiten" aufgeführten Aspekte Baugrund, Kampfmittel und Archäologie.
Herr Kunth erläuterte, dass kein Baugrund horizontal und eben sei. Daher sei der Baugund immer ein Risiko. Er schätze dieses Risiko als eher gering ein, müsse es aber erwähnen. Eine Untersuchung auf Kampfmittel sei auf der Südseite bis zur Unterkante der Brücke erfolgt. Es könne jedoch sein, dass Kampfmittel tiefer in den Boden eingedrungen seien. Es werde also eine Kampfmittelbegleitung geben, welche jedoch nicht automatisch eine Verlängerung der Baustelle zur Folge habe. Die vorhandene Fläche sei unter archäologischen Gesichtspunkten untersucht worden. Es könne jedoch bei den weiterführenden Baggerarbeiten noch etwas gefunden werden. Das Risiko hierfür sei aber nach bisherigen Erkenntnissen und nach Rückmeldung des Landesdenkmalamtes eher gering.
Herr Bettels stellte fest, dass es eine Erhöhung der Kosten von 3,243 Mio. € (Stand Ende Mai) auf 4,708 Mio. € gab und innerhalb der nächsten zwei Monate nochmal 1,5 Mio. € hinzukommen würden. Er kritisierte, dass allein für die Tiefbaumaßnahme 2,8 Mio. € bezahlt worden sei und dies bei einer Fläche von 400 m² bei einer Tiefe von drei Meter einem Preis von 7.000 €/m² bzw. 2.500 €/m³ entspräche.
Herr Kriegel fragte, ob eventuelle Kampfmitteluntersuchungen und die Archäologie in den aufgelisteten Kosten enthalten wären und ob die genannte Zahl, die Zahl wäre bis die Straße wieder verkehrsfähig sei.
Frau Döring antwortete, dass in den Kostenprognosen die Kosten für eine fertige Straße enthalten wären. Nicht enthalten seien archäologische Fragen oder Kampfmittelräumungen. Frau Döring bot an, künftig die Zeitschiene und Kostenfolie fortzuschreiben und in den Ausschuss zu geben.
Herr Wodsack fragte, ob der Baubeginn am 02.09.2024 sicher sei.
Herrn Ködding, Mitarbeiter der SEHi, wird einstimmig das Rederecht erteilt.
Herr Ködding antwortete, dass die Zusage und Bestätigung zum Baubeginn Zuschlagsvoraussetzung gewesen sei.
Herr Bettels bat um Auskunft, welche Kosten bei einer Bauunterbrechung entstünden und nach welcher Bemessungsgrundlage bezahlt wurde (z.B. Stundenlohn, Vorhaltepositionen, Stillstandskosten)
Herr Ködding teilte mit, dass es sich bei der Baustelle nicht um eine klassische Tiefbaumaßnahme handele, sondern um eine Ausgrabung. Es würden dadurch Vorhaltekosten und Wartekosten anfallen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | TOP 5_Präsentation Dammstraße (677 KB) |