Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/275  

Betreff: Jahresabschluss 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmann, Mathias
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
14.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
RPA Schlussbericht 2021  
Abstimmung RPA - FB 20 - Anlage zum Schlussbericht  
Jahresabschluss 2021 - Stellungnahme der Verwaltung  

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurde am 11.12.2023 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2021 festgestellt.

 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021

 

Das erneut positive Ergebnis für das Jahr 2021 führt dazu, weitere rd. 21,2 Mio. € in die Ergebnisrücklage überführen und somit das Polster zum Auffangen möglicher künftiger Defizite aufbauen zu können. In Anbetracht der derzeitigen weltweiten krisenhaften Szenarien und den damit einhergehenden inflationsbedingten Preissteigerungen ist zur Zeit eine Ausgleichsmöglichkeit in Höhe der Überschussrücklage gegeben.

 

Das Jahresergebnis 2021 umfasst folgende wesentlichen Positionen:

 

  1. Das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Hildesheim schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von € 21.248.060,08 € (Planergebnis -7.818.800 €). Davon entfallen 17.465.648,07 € (Plan -9.083.400 €) auf das ordentliche Ergebnis und 3.782.412,01 € (Plan 1.264.600 €) auf das außerordentliche Ergebnis.

 

  1. Die ordentlichen Erträge (390 Mio. €) sind im Vergleich zum Planansatz (359,3 Mio. €) um 30,7 Mio. € gestiegen.

 

  1. Die ordentlichen Aufwendungen (372,5 Mio. €) sind im Vergleich zum Planansatz (368,3 Mio. €) um insgesamt 4,2 Mio. € gestiegen.

 

  1. Das außerordentliche Ergebnis enthält Erträge i.H.v. 6,5 Mio. € (Plan 2,1 Mio. €) und Aufwendungen i.H.v. 2,7 Mio. € (Plan 0,9 Mio. €).

 

  1. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt 0,3 Mio. € (Planwert: -16,5 Mio. €). Hierbei standen den Auszahlungen von 26,2 Mio. € (Planwert: 34,6 Mio. €) Einzahlungen von 26,5 Mio. € (Planwert: 18,1 Mio. €) gegenüber.

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der kommunalen Haushalts- und -kassenverordnung (komHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.

 

Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 27.05.2024, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.

 

Es haben sich u.a. wesentliche Prüfungsfeststellung ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung eingegangen wird. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggfls. eine weitere Prüfung erfordern.

 

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

In seinem Bestätigungsvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:

 

„Wenn der Rat der Stadt Hildesheim nach Auswertung dieses Schlussberichts zu dem Ergebnis kommt, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen, bestehen hiergegen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.“

 

Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.

 

Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        RPA Schlussbericht 2021

        Abstimmung RPA – FB 20 (Anlage zum Schlussbericht)

        Jahresabschluss 2021 – Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich RPA Schlussbericht 2021 (686 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Abstimmung RPA - FB 20 - Anlage zum Schlussbericht (541 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Jahresabschluss 2021 - Stellungnahme der Verwaltung (232 KB)      
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