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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurde am 11.12.2023 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2021 festgestellt.
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021
Das erneut positive Ergebnis für das Jahr 2021 führt dazu, weitere rd. 21,2 Mio. € in die Ergebnisrücklage überführen und somit das Polster zum Auffangen möglicher künftiger Defizite aufbauen zu können. In Anbetracht der derzeitigen weltweiten krisenhaften Szenarien und den damit einhergehenden inflationsbedingten Preissteigerungen ist zur Zeit eine Ausgleichsmöglichkeit in Höhe der Überschussrücklage gegeben.
Das Jahresergebnis 2021 umfasst folgende wesentlichen Positionen:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der kommunalen Haushalts- und -kassenverordnung (komHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 27.05.2024, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.
Es haben sich u.a. wesentliche Prüfungsfeststellung ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung eingegangen wird. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggfls. eine weitere Prüfung erfordern.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
In seinem Bestätigungsvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:
„Wenn der Rat der Stadt Hildesheim nach Auswertung dieses Schlussberichts zu dem Ergebnis kommt, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen, bestehen hiergegen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.“
Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
RPA Schlussbericht 2021
Abstimmung RPA – FB 20 (Anlage zum Schlussbericht)
Jahresabschluss 2021 – Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | RPA Schlussbericht 2021 (686 KB) | ||||
2 | öffentlich | Abstimmung RPA - FB 20 - Anlage zum Schlussbericht (541 KB) | ||||
3 | öffentlich | Jahresabschluss 2021 - Stellungnahme der Verwaltung (232 KB) |