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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Behnel referierte die Vorlage.
Herr Bettels merkte an, dass es noch keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen gäbe. Zudem fände er die Rückstände bei den Betriebskostenabrechnungen beachtlich. Diese sollten schneller festgelegt und ausgeglichen werden.
Herr Kriesinger erläuterte, dass die wirtschaftliche Lage der Stadt negativ zu bewerten sei. Ihm fehle die langfristige Bewertung des Tuns der Stadt.
Herr Wodsack fragte nach der Zeitlage der anstehenden Jahresabschlüsse 2022-2024.
Herr Behnel antwortete, der Plan sei den Jahresabschluss 2022 in der letzten Ratssitzung des Jahres 2024 beschließen zu können.
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig