Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/273  

Betreff: Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Einrichtung eines Existenzsicherungsfonds für die Betriebe in der Dammstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bettels, Dirk
Federführend:Ratsmitglied Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
14.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften abgelehnt   

Sachverhalt:

 

Zahlreiche Gewerbetreibende und Wirtschaftsbetriebe im Bereich Dammstraße zwischen Dammtor und Burgstraße leiden unter der Sperrung des Straßenabschnitts. Zahlreiche Betriebe haben bereits maßnahmebedingt den Gewerbebetrieb aufgegeben. Einige Gewerbetreibende sind davon ausgegangen, dass die Sperrung spätestens zum Beginn des 4. Quartals d. J. beendet sein wird. Auch diese Erwartung wird nicht erfüllt werden. Daher ist es geboten, einen Existenzsicherungsfond zur Überwindung der Krisenfolgen für geschädigte Betriebe einzurichten.

 

Daher möge wie folgt beschlossen werden:

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Hildesheim fordert die Stadtverwaltung auf, kurzfristig die Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses für die im Bereich Dammstraße zwischen Dammtor und Burgstraße ansässigen Betriebe zu überprüfen. Als Richtschnur sollten 75 % der monatlichen Nettokalt-Miete der antragsberechtigten Betriebe einen Ansatz finden.

 

  1. Die Entschädigung wird rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 bis zu dem Monat gewährt, der der Freigabe der Straße folgt.

 

  1. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 30.000,00 € pro antragstellenden Gewerbebetrieb.

 

Die erforderlichen Mittel sind durch Haushaltsumschichtungen zur Verfügung zu stellen.

 


 


Anlagen:

 

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