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Auszug - Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Einrichtung eines Existenzsicherungsfonds für die Betriebe in der Dammstraße  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 14.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/273 Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Einrichtung eines Existenzsicherungsfonds für die Betriebe in der Dammstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bettels, Dirk
Federführend:Ratsmitglied Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bettels erläuterte die Vorlage.

 

Herr Kriegel zeigte auf, dass es viele Baustellen gebe, die nicht im Zeitplan lägen und eine Maßnahme auf eine Einzelbaustelle bezogen nicht zielführend sei. Wenn mit einer Maßnahme angefangen würde, gelte gleiches Recht für alle, welches in der jetzigen finanziellen Lage der Stadt nicht bedient werden könne.

 

Herr Brinkop ergänzte, dass die Stadt ein starkes Defizit an Instandhaltung hätte und viele Straßen gemacht werden müssten, die dann ebenfalls Ansprüche stellen könnten. Eine Problematik wäre außerdem zu filtern, welche Gewerbetreibenden tatsächlich Einbußen erlitten hätten. Eine gerechte Verteilung der Gelder wäre nicht möglich. Es müsse zudem eine zusätzliche Stelle geschaffen werde, die die Anträge prüfen und die Gelder verteilen würde. Weiterhin fragte er, wo das Geld herkommen würde.

 

Herr Kriegel merkte an, dass die Gelder laut Vorlage durch Haushaltsumschichtungen zur Verfügung gestellt würden. Dies impliziere, dass irgendwo noch Gelder übrig seien, die nicht benötigt würden.

 

 


Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hildesheim fordert die Stadtverwaltung auf, kurzfristig die Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses für die im Bereich Dammstraße zwischen Dammtor und Burgstraße ansässigen Betriebe zu überprüfen. Als Richtschnur sollten 75 % der monatlichen Nettokalt-Miete der antragsberechtigten Betriebe einen Ansatz finden.

 

2. Die Entschädigung wird rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 bis zu dem Monat gewährt, der der Freigabe der Straße folgt.

 

3. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 30.000,00 € pro antragstellenden Gewerbebetrieb.

 

Die erforderlichen Mittel sind durch Haushaltsumschichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

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