Die Ergänzung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim ab dem 01.01.2019 wird für den Zeitraum 01.06.2021 bis zum 30.09.2021 geändert. In diesem Zeitraum entfällt der KTW 3. Der Änderung bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens bis zum 30.09.2021 (Anlage 2a) wird zugestimmt.
03.05.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ergänzung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim ab dem 01.01.2019 wird für den Zeitraum 01.06.2021 bis zum 30.09.2021 geändert. In diesem Zeitraum entfällt der KTW 3. Der Änderung bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens bis zum 30.09.2021 (Anlage 2a) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10.05.2021 - Verwaltungsausschuss
N 21 - ungeändert beschlossen
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