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Sachverhalt:
Nach § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim, beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren, nach Anhörung des Ortsrates und des Stadtbrandmeisters, über die Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister müssen aktive Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein. Sie sind für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Ortsfeuerwehr Ochtersum
Der Ortsbrandmeister Herr Godehard Plötze wurde am 02.02.2021 wiedergewählt. Die Wahl erfolgte coronabedingt per Briefwahl.
Ortsfeuerwehr Marienrode
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Gerald Ochs wurde auf der Mitgliedersammlung vom 18.07.2020 wiedergewählt.
Der Stadtbrandmeister hat den Vorschlägen zugestimmt und die Beschlussfassung wie nachstehend befürwortet. Die zuständigen Ortsräte wurden beteiligt.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim, erhalten die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € und deren Vertreterin oder Vertreter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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