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Sachverhalt:
Die letzte Änderung des Rettungsmittelbedarfsplans wurde in der Gültigkeit bis zum 30.09.2021 verlängert. Insoweit wird auf den Inhalt der Vorlage 20/375 verwiesen.
Der Bedarfsplan und die Rettungsmittelbedarfsbemessung konnten mit den Kostenträgern immer noch nicht abschließend erörtert werden. Das Benehmen konnte daher noch nicht hergestellt werden.
Der befristete Vertrag für den Krankenwagen 3 (KTW 3) konnte aufgrund des Vergaberechtes in der bisherigen Weise nur bis zum 30.05.2021 verlängert werden und müsste für eine weitere Verlängerung europaweit ausgeschrieben werden. Nach den Ergebnissen der Bedarfsbemessung entfällt der KTW 3 zukünftig und eine Ausschreibung für die Restlaufzeit bis zum 30.09.2021 ist nicht sinnvoll. Mit den Kostenträgern ist dahingehend Einvernehmen hergestellt, dass der KTW 3 bereits ab dem 01.06.2021 entfallen kann.
Aus diesem Grund soll lediglich über die Änderung der Anlage 2a entschieden werden.
Beschlussvorschlag:
Die Ergänzung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim ab dem 01.01.2019 wird für den Zeitraum 01.06.2021 bis zum 30.09.2021 geändert. In diesem Zeitraum entfällt der KTW 3. Der Änderung bis zum Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes, spätestens bis zum 30.09.2021 (Anlage 2a) wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Anlage 2a des gemeinsamen Bedarfsplanes
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 2a des gemeinsamen Bedarfsplanes (50 KB) |