Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/113  

Betreff: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
28.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen     
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
03.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.05.2021 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.05.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
14.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan mit der Abgrenzung des Bebauungsplangebietes  
Machbarkeitsstudie vom Juni 2020 des Architekturbüro agn  
Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Schon seit Jahren entsprechen die vorhandenen Gebäude der Feuerwehr am Kennedydamm nicht mehr den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen und rechtskonformen Brandschutz und Rettungsdienst. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes 2014 (Vorlage 14/156) und dessen Fortschreibung im Jahr 2020 (Vorlage 20/378) wurde die Notwendigkeit eines Neubaus begründet.

 

In dem neuen Gefahrenabwehrzentrum sollen alle Aufgaben und Funktionen des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst an einem Standort gebündelt werden. Dazu gehören die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr (Stadtmitte 2), der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ).

 

Für die Umsetzung des Gefahrenabwehrzentrums am vorgesehenen Standort ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Die Grundlage wurde im Februar 2020 mit den Aufstellungsbeschlüssen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und für den Bebauungsplan HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ gefasst.

 

Das Gesamtprojekt - Gebietsentwicklung nördlich der B1 und die Machbarkeitsstudie zum Gefahrenabwehrzentrum - wurde den beteiligten Ausschüssen und dem Ortsrat in einer gemeinsamen Sitzung am 14.09.2020 vorgestellt.

 

Mit dieser Vorlage werden alle erarbeiteten Ergebnisse zusammengefasst und dem Rat der Stadt Hildesheim ein Beschluss zum weiteren Vorgehen sowie ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung (Grundsatzbeschluss) vorgelegt. Da es sich um ein komplexes Bauprojekt handelt für das erst Baurecht geschaffen werden muss, ist eine weitere Behandlung in den Gremien für das IV. Quartal 2021 vorgesehen.

 

  1. Ausgangslage

 

Die Feuerwache befindet sich im Stadtteil Hildesheim-Oststadt zwischen den Straßen An der Feuerwache und Katharinenstraße im Osten, der Bismarckstraße im Süden, sowie dem Kennedydamm im Westen. Sie besteht aus einer Ansammlung von Gebäuden aus verschiedenen Baujahren und unterschiedlichen Bauarten.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 das Hauptgebäude als Neubau an der ehemaligen Pieperstraße errichtet und bereits 1955 um eine Kfz-Werkstatt erweitert. Bedingt durch den Bau des Kennedydamms (1968) wurde das vorhandene Grundstück verkleinert und der Schlauchturm und einige Werkstätten neu errichtet. 1969 wurde dann das Wachgebäude in südlicher Richtung erweitert. Im Jahr 1971 erfolgte dann der Bau des Verwaltungsgebäudes mit zusätzlichen Fahrzeugstellplätzen (sog. „Querblock“). 1995 erfolgte der Anbau der Atemschutzwerkstatt und 1998 wurde das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Stadtmitte an dem aktuellen Standort wiederaufgebaut. Die Erschließung der Parkflächen am nördlichen und südlichen Ende des ca. 7000 m² großen Grundstückes erfolgte für die Mitarbeitenden und die Besuchenden über die Katharinenstraße und die Straße An der Feuerwache. Ein Großteil der Einsatzfahrzeuge verlässt und erschließt das Grundstück vom Innenhof aus über die Einsatzausfahrt zum Kennedydamm. Die verbleibenden Einsatzfahrzeuge können direkt von den Stellplätzen und aus der Tiefgarage auf die Straße An der Feuerwache ausrücken.

 

Seit 2006 wurde in Eigenleistung in der Ruscheplatenstraße ein Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ) errichtet.

 

Im Laufe der Zeit sind die gesetzlichen Pflichtaufgaben und die daran gestellten gesetzlichen Anforderungen und Normen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst stetig gestiegen. Die damit einhergehenden Umbauten und Umnutzungen wurden fortwährend im laufenden Betrieb an und in den bestehenden Gebäuden durchgeführt. Jedoch stehen viele dieser durchgeführten Maßnahmen aufgrund der bestehenden Gebäudestruktur und des damit einhergehenden Platzmangels sehr oft nicht im funktionalen und organisatorischen Zusammenhang zueinander. Zusätzlich hat sich seit der Errichtung der Gebäude am Standort Kennedydamm 1952 die Mitarbeiterzahl mehr als verdoppelt. Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge und deren Größe musste stetig an den gestiegenen Bedarf angepasst werden.

 

Im Bestandsgebäude sind zahlreiche bauliche und sicherheitstechnische sowie funktionale Mängel vorhanden. Viele signifikante Schwachpunkte ergeben sich auch aus der Anwendung und der Umsetzung des aktuellen Arbeitsstättenrechts. Hier ist exemplarisch die aus Gründen der Hygiene notwendige Trennung in unreine Bereiche / reine Bereiche (Schwarz-Weiß-Trennung) sowohl für den Rettungsdienst als auch für den Einsatzdienst im Brandschutz zu nennen.

 

  1. Grundlagenermittlung und Entscheidungsgrundlage für einen Neubau der Feuerwache (Gutachten Fa. kplan AG)

 

Im Jahr 2010 wurde das Büro kplan AG durch die Stadt Hildesheim beauftragt, eine „Grundlagenermittlung und Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zum bedarfsgerechten Um-bau/Neubau der bestehenden Feuerwache“ durchzuführen. In diesem Gutachten erfolgte eine Analyse der vorhandenen baulichen Substanz der Gebäudeteile sowie der gegebenen funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge. Im Ergebnis sind zahlreiche sicherheits- und arbeitsstättenrelevante sowie bauliche und standortspezifische Mängel evaluiert worden.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens sind im Brandschutzbedarfsplan 2014 sowie in der 1. Fortschreibung zum Brandschutzbedarfsplan 2020 eingeflossen und bestätigt worden.

 

An der Feuerwache besteht ein allgemeiner Sanierungs- und Modernisierungsstau hinsichtlich der Bausubstanz und der Ausstattung. Die Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen sind seit Vorliegen des Gutachtens 2011 auf das für den Betrieb der Feuerwache Notwendigste reduziert worden. Viele Bauteile, Anlagen und Ausstattungen haben aktuell das Ende ihrer Lebensdauer erreicht.

 

Im Gutachten sollte weiterhin die Frage nach einer möglichen Sanierung des Bestandsgebäudes oder nach einem Neubau beantwortet werden; darin heißt es:

 

„Das Grundproblem besteht darin, dass die Bestandsgebäude nicht mehr genügend Fläche bieten und zusammenhängende Funktionseinheiten auseinandergerissen worden sind. Im Bereich der erdgeschossgebundenen Flächen besteht neben dem Flächendefizit vor allem das Problem, dass die bauliche Struktur nicht mehr zu den heutigen Anforderungen passt. Die Fahrzeughallen sind zu klein, zu kurz, zu schmal und die Tore zu niedrig und die Sicherheitsabstände fehlen ebenfalls. Eine Lösung dieses Problems ist an diesem Standort nicht gegeben.“

 

(aus: „Entscheidungsgrundlage zum Bau einer Feuerwache“ Fa. kplan AG (05.08.2011), Vorlage 14/156 Anlage 5)

 

Die Sanierung des Bestandsgebäudes wurde auf Grundlage dieses Ergebnisses in der weiterführenden Planung nicht mehr betrachtet.

 

Im Gutachten wurde ein Grundstücksbedarf von mehr als 13.000 m² für einen Neubau ermittelt. Das vorhandene Grundstück am Kennedydamm hat jedoch nur eine Fläche von ca. 7.000 m² und ist durch den spitz zulaufenden Grundstückszuschnitt nicht für eine bedarfsgerechte Bebauung geeignet. Die Errichtung eines Neubaus auf dem Bestandsgrundstück wurde daher nicht weiter betrachtet.

 

  1. Standortsuche

 

Die Standortsuche wurde seit dem Jahr 2011 vorgenommen und erfolgte seitdem in verschiedenen Zeiträumen aufgrund wechselnder Zielvorgaben und Suchkriterien. Folgende Standorteigenschaften wurden bei der Bewertung der Standorte berücksichtigt:

 

  • Fläche >16.000 m²
  • Verfügbarkeit des Grundstückes (städtisch/privat)
  • Erschließung / Verkehrsanbindung
  • Lage innerhalb des Stadtgebietes / Erreichbarkeit der einzelnen Stadtteile (Schutzziele)

 

Dabei wurde auch ein Neubau an dem bestehenden Standort am Kennedydamm betrachtet und bewertet. Allerdings wurde diese Variante aufgrund der Ergebnisse des o.g. Gutachtens verworfen.

 

Bei der Standortfindung wurde zunächst von zwei Wachen an unterschiedlichen Standorten ausgegangen. Dabei sollte der aktuelle Standort kernsaniert bzw. erweitert werden und an einem weiteren Standort ein Neubau entstehen. Parallel zu der Untersuchung der Grundstücksverfügbarkeit und der baulichen Umsetzung erfolgte eine Untersuchung hinsichtlich der organisatorischen Auswirkungen zweier Standorte für die Berufsfeuerwehr. Durch den zweiten Standort ergab sich ein erforderlicher Mehrbedarf an Personal und Technik. Aufgrund dieser zusätzlichen Kosten in Verbindung mit funktionellen und administrativen Nachteilen wurde diese Variante Ende 2016 wieder verworfen (verwaltungsinterner Beschluss vom 01.12.2016).

 

Ab 2017 wurde sich bei der Grundstückssuche wieder auf eine Ein-Wachen-Lösung konzentriert. Der Grundstücksbedarf für das neue Gefahrenabwehrzentrum wurde abweichend von der im vorliegenden Gutachten ermittelten Fläche mit ca. 18.000 m² angesetzt. Daraus resultierend waren nur noch wenige Grundstücke in der engeren Auswahl, die alle Anforderungen hinsichtlich Flächengröße, Anbindung einer Alarmausfahrt und Erreichbarkeit der einzelnen Stadtteile innerhalb der Hilfsfristen erfüllen konnten. Das Areal der Kleingartenanlage „Sauteichsfeld“ stellte sich abschließend als das geeignetste Grundstück dar. In der 1. Fortschreibung zum Brandschutzbedarfsplan 2020 (Vorlage 20/378) wird die Eignung dieses Standortes hinsichtlich der möglichen Gebietsabdeckung für das Stadtgebiet untersucht und bestätigt.

 

Ab 2018 wurden Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer geführt, die im Februar 2021 zum Erfolg führten (Vorlage 21/091 und 21/092). Da für ein Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums auf diesem Grundstück kein Baurecht besteht, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst FNP-Änderung eingeleitet. Auf dem Grundstück gibt es eine bestehende Kleingartenanlage. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer mussten Regelungen mit dem Kleingartenverein getroffen werden.

 

  1. Raumprogramm/ Machbarkeitsstudie

 

Nach Festlegung des voraussichtlichen Baugrundstücks erfolgte Mitte 2019 die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie über die Errichtung eines Gebäudes für ein Gefahrenabwehrzentrum, welches neben den Funktionen einer Hauptfeuerwache auch die Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr (Stadtmitte 2), der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ) umfasst.

 

Ziel der Machbarkeitsstudie war es die konkrete Bauaufgabe abzuklären und zu überprüfen, ob diese auf dem gewählten Grundstück unter den bekannten Rahmenbedingungen baulich umsetzbar ist. Das Ergebnis sollte Grundlageninformationen für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die Entscheidung über die Projektumsetzung bereitstellen. Für den weiteren Projektverlauf sollte sie zur Identifizierung von Optimierungserfordernissen und letztendlich als Basis für eine Ausschreibung des Bauvorhabens dienen.

 

Mit dem Büro agn Niederberghaus & Partner GmbH (agn) wurde ein mit der Errichtung von Feuerwehrgebäuden bundesweit sehr erfahrenes Fachbüro beauftragt.

 

Ab September 2019 wurde durch den Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst (FB 37) in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro agn ein Raumbuch entwickelt. Dieses beinhaltet die erforderlichen Räume für den Betrieb eines Gefahrenabwehrzentrums auf Basis der aktuellen Vorschriften und Anforderungen. Ein Großteil der Flächen ergeben sich aus Fahrzeughallen, Werkstätten und Logistikbereichen und sind überwiegend ebenerdig anzuordnen.

 

Nach Analysen von Bestandsinformationen und Grundlagen erfolgte in intensiver, mehrmonatiger Zusammenarbeit mit FB 37 zunächst die Entwicklung eines detaillierten, bedarfsorientierten Raumprogramms sowie die Abklärung der Funktionszusammenhänge sodass Anzahl und Größe der Räume und die Lage dieser zueinander festgelegt werden konnten. Der Raumbedarf wurde aus dem Auftrag und den individuellen Aufgaben des FB 37 sowie den aktuellen Vorschriften, Leitlinien und Empfehlungen hergeleitet. Insgesamt konnte ein Bedarf von rund 350 Räumen (inkl. funktionaler Kleinsträume) und 65 Hallenstellplätzen mit einer Nutzfläche (NF) von rund 11.896 m² bzw. einschließlich der Verkehrs- und Konstruktionsflächen von rund 16.500 m² Bruttogrundfläche (BGF) nachgewiesen werden. Aufgrund funktionaler Erfordernisse muss mehr als die Hälfte der Fläche ebenerdig auf Erdgeschossniveau angeordnet werden. Mindestens 7.300m² funktionale Außenflächen müssen angeboten werden wobei erforderliche Flächen für Fahrgassen, Betriebshof und Anlieferungszonen nicht einbezogen sind. Daher ergibt sich ein Bedarf an Grundstücksfläche in der Größenordnung von ca. 24.000 m².

 

Aus dem ermittelten Raumprogramm und den Funktionszusammenhängen wurde durch das Planungsbüro ein Vorschlag zur baulichen Umsetzung abgeleitet. Mit einer grob gehaltenen Entwurfsstudie konnte nachgewiesen werden, dass auf dem Grundstück grundsätzlich ein der Bauaufgabe entsprechendes gut geeignetes Gebäude erstellt werden kann.

 

Die Entwurfsstudie sieht zwei getrennte nahezu l-förmige Baukörper vor. Im südlichen Hauptbaukörper zur Berliner Straße werden Alarmfunktionen und im nördlichen Baukörper vorrangig Werkstattfunktionen und Lager angeordnet. Der nördliche Riegel schirmt das anschließende Wohngebiet gegenüber dem Feuerwehrgrundstück ab. Zwischen den beiden Baukörpern liegt ein Hof, der der Fahrzeugerschließung dient. Die Gebäude sind zwei bis dreigeschossig, der östliche Bauteil sogar viergeschossig. Im EG werden u.a. alle notwendigen Fahrzeugeinstellplätze sowie Werkstatt- und Dekontaminationsflächen angeordnet. In den Obergeschossen befinden sich vor allem Verwaltungs-, Stabs- und Ruheräume sowie die Leitstelle.

 

Die Entwurfsstudie weist lediglich die Lösbarkeit der Bauaufgabe unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen nach. Der tatsächlich umzusetzende Entwurf ergibt sich erst im weiteren Verlauf der Projektbearbeitung.

 

Derzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie in einer Überarbeitung. Es findet die Anpassung an einen leicht veränderten Grundstückszuschnitt statt. Zudem werden die Erschließungszufahrten abschließend definiert und einige räumliche und funktionale Optimierungswünsche berücksichtigt. Der Abschluss des Überarbeitungsschrittes wird im Juni erwartet, von gravierenden Änderungen wird nicht ausgegangen.

 

(Siehe Anlage: Machbarkeitsstudie Neubau Feuerwache Hildesheim, Ersteller agn vom 05.06.20)

 

Die Machbarkeitsstudie wurde den beteiligten Ausschüssen und dem Ortsrat in der gemeinsamen Sitzung am 14.09.2020 vorgestellt.

 

  1. Kostenübersicht (Herstellungskosten nach Din 276, Kostengruppe 200 bis 700)

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte durch das Büro agn eine Ermittlung des Kostenrahmens entsprechend der DIN 276 `Kosten im Bauwesen´. Der Kostenrahmen dient per Definition als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der Kostenvorgabe. Der Kostenrahmen basiert insbesondere auf quantitativen Bedarfsangaben (z. B. Nutzeinheiten und Funktionselemente mit Flächen) und qualitativen Bedarfsangaben (z. B. Ausstattungsstandards) zum Bauwerk und auf Angaben zum Standort. Der Ermittlung des Kostenrahmens ist allgemein ein Toleranzrahmen von mindestens 30% zuzubilligen. Für präzisere Kostenangaben fehlt zum derzeitigen Stand die entsprechende Planungstiefe, die erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt im Verlauf des Projekts erzielt werden kann.

 

Die Kostenermittlung erfolgte nach vorliegenden Marktpreisen zum Stand 06/2020 und ergab für den Hochbau Bruttogesamtkosten von rund 51,5 Mio. € von denen rund 3,8 Mio. € auf die Errichtung des Feuerwehrausbildungszentrums entfielen. Entsprechend des Planungsstands einer Machbarkeitsstudie können noch nicht sämtliche Kostenaspekte betrachtet werden, sodass die Erfassung noch unvollständig ist bzw. es noch Risiken bezüglich des Eintritts möglicher Kostenpositionen gibt.

 

Entsprechend sind die folgenden Kostenpositionen und Risiken in der Kostenerfassung nicht enthalten:

 

  • Kosten des Grundstückserwerbs – bzw. Erbbaurechtsbestellung
  • Kosten für Auflagen aus baurechtlichen Anforderungen
  • Kosten für mögliche Bauleitplanung, Gutachten etc.
  • Kosten für grundstücksspezifische Planungsanpassungen
  • Kosten für mögliche Altlastenbeseitigung/ Kampfmittelbeseitigung
  • Kosten für Herrichtung des Grundstücks
  • Kosten für Erschließung durch Versorger
  • Kosten für ggf. zusätzliche Komponenten wie therm. Solarnutzung, PV-Anlage und Brauchwassernutzung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen.

 (Siehe Anlage Kostenrahmenschätzung 10.06.20, agn vom 25.03.21)

 

Des Weiteren sind noch keine Maßnahmen erfasst, die nicht auf dem Baugrundstück umgesetzt, aber durch das Projekt ausgelöst werden und somit diesem zuzurechnen sind. Hierzu zählen die äußere Erschließung z.B. die Zufahrten/ Ausfahrten zum bzw. vom Grundstück, das ggf. notwendige Verlegen von Radweg oder Bushaltestelle oder das Errichten von Anlagen zur Regelung des Verkehrs.

 

Neben den in der DIN 276 erfassten Bauleistungen müssen bei der Ermittlung der Gesamtprojektkosten auch die sog. Bauherrenaufgaben Berücksichtigung finden.

Zu den wesentlichen Bauherrenaufgaben zählen:

 

  • Aufbau der Projektstruktur, Vertragswesen
  • Definition der Zielvorgaben für Zweck und Umfang der Bauaufgabe
  • Entscheidungsfindung und Entscheidungssicherung
  • Sicherstellen der Genehmigungsfähigkeit
  • Überwachen der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele
  • Sicherstellen der Finanzierung und Vermarktung

 

Bei dieser komplexen und vom Bauherrn nur selten durchzuführenden Bauaufgaben ist es notwendig für einen Teil dieser Leistungen auch die Unterstützung externer Fachleute und Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Bei diesem Projekt sind z.B. externe Leistungen bzgl. der Begleitung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens der europaweit auszuschreibenden Planungs- und Bauleistungen, der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie eines Baucontrollings über die gesamte Bauphase in Anspruch zu nehmen.

 

Laut Schätzung des Beratungsunternehmens VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH (VBD), welches mit der Bewertung der möglichen Vergabeverfahren und der dazugehörigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ende 2020 beauftragt worden ist, liegen die Kosten für die Bauherrenaufgaben je nach gewählter Vergabeart in einem Volumen zwischen 1,7 und 2,7 Mio. €. (Siehe Anlage: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Seite 29, Tabelle 2, VBD 17.04.21)

 

Grundsätzlich sind die ermittelten Projektkosten mittels einer angenommenen Baupreisentwicklung auf die zu erwartenden/ angenommenen Auszahlungszeitpunkte zu indexieren. Dieser Schritt wird in dem nächsten Kapitel behandelt.

 

 

 

 

  1. Wahl der Vergabeart und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

 

Bei großen komplexen Bauvorhaben mit hohem technischen Anspruch und hohen terminlichen und finanziellen Risiken sollte geprüft werden, welche Beschaffungsform der baulichen und ggf. auch betrieblichen und finanziellen Leistungen in Kombination mit den herrschenden Rahmenbedingungen für den kommunalen Bauherrn/Auftraggeber am sinnvollsten erscheint.

 

Nach den gültigen Vergaberegeln für öffentliche Aufträge sind Bauleistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen (Fachlose) getrennt zu vergeben (§ 4 Nr. 3 Satz 1 der VOB/A). Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen dürfen mehrere Fachlose zusammengefasst werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Zusammenfassen aller Fachlose und damit die Vergabe an einen GU, TU im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Eine alternative Beschaffungsform kann wegen des Grundsatzes der Fachlosvergabe nur in Betracht kommen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls "echte" wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte ein besonderes Gewicht erhalten und diese Umstände stichhaltig und nachvollziehbar dargelegt werden können. Das Vorliegen entsprechender Ausnahmegründe muss im Einzelfall im Vergabevermerk nach § 30 VOB/A belegt und dokumentiert werden.

 

Der öffentliche Auftraggeber hat also bei jeder einzelnen Generalunternehmervergabe den Nachweis zu führen, dass alternative Beschaffungsformen aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen geboten ist. Hierbei sind auch Finanzierungs-, Risiko- und Lebenszyklusaspekte zu berücksichtigen. Der kommunale Auftraggeber kann also durchaus gesetzliche Spielräume auszunutzen, um die für ihn sinnvollste Beschaffungsform anzuwenden. In diesem Sinne lohnt sich der Blick über die übliche Losvergabe hinaus auch auf andere alternative Beschaffungsformen.

 

Solche Beschaffungsformen versprechen insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben und knappen Personalkapazitäten die Vorbeugung unverhältnismäßiger Kostennachteile sowie das Generieren substantieller Zeitvorteile (insbesondere bei Eilbedürftigkeit des Bauvorhabens) und Synergieeffekte. Insbesondere in Zeiten einer sehr hohen Nachfrage nach Bauleistungen und einer hoch ausgelasteten Bauwirtschaft stellt gerade für öffentliche Bauherren die termin- und kostengerechte Ausschreibung und Bereitstellung einzelner Gewerkeleistungen ein Beschaffungsproblem dar, welches mittels alternativer Beschaffungsvarianten reduziert werden kann.

 

Zu den alternativen Beschaffungsvarianten zählen hauptsächlich die GU-, TU- und PPP-Vergabe.

 

GU-/GÜ-Vergabe

 

Diese bezeichnet eine gebündelte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, in der Regel ab der HOAI-Phase 5, d.h. Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind bereits erbracht und bilden Grundlage der weiteren Ausschreibung. Dabei übernimmt ein Auftragnehmer (Generalunternehmer) sämtliche Bauleistungen und führt diese, zumindest teilweise, selbst durch. Werden die Bauleistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Nachunternehmern erbracht, handelt es sich dagegen um eine Generalübernehmervergabe.

 

Der Generalunternehmervertrag ist ein Werkvertrag. Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung und Ablieferung eines vollendeten Werks - z.B. ein Gefahrenabwehrzentrum. Als Vertragsparteien stehen sich der Bauherr sowie der Generalunternehmer gegenüber. Der Generalunternehmer führt das Bauvorhaben aus, mit Ausnahme der Architekturleistungen. Die Projektierungs- und Planungsarbeiten übernehmen vom Bauherrn beauftragt Planer, Architekten und Ingenieure. Bei einem Generalunternehmerwerkvertrag werden sämtliche Bauleistungen inklusive der Bauleitung in einem einzigen Vertrag zusammengefasst. Der Bauherr hat einen Vertragspartner, der eigenständig für die Erstellung des Baus nach den Plänen des Bauherrn verantwortlich ist. Der Generalunternehmer kann, und das ist der übliche Fall in der Praxis, die verschiedenen Arbeiten an Subunternehmer übertragen. Zieht der Generalunternehmer Subunternehmer für die Vertragserfüllung hinzu, besteht zwischen Bauherr und Subunternehmung keine Vertragsbeziehung. Das hat für die Bauherrschaft den Vorteil, dass sie keine weiteren Ausschreibungen zur Leistungsbeschaffung tätigen muss.

 

Als nachteilig an der Übertragung der Ausführungs- und Koordinationsarbeiten gelten allgemein Einbußen in den Kontroll- und Weisungsrechten, was bei der Wahrnehmung der eigenen Bau- und Qualitätskontrolle ein Problem darstellen kann sowie ein hoher Aufwand bei der Erstellung und Verhandlung der Vertragsunterlagen. Seitens der lokalen und regionalen Bauwirtschaft und Handwerkerschaft wird häufig die nicht mittelstandsgerechte Ausschreibung, welche sie im Grund von der Beteiligung an solchen Bauvorhaben ausschließt, moniert.

 

TU-Vergabe

 

Der Totalunternehmervertrag unterscheidet sich vom Generalunternehmervertrag dadurch, dass der Totalunternehmer die Projektierung und die Ausführung des Bauobjekts übernimmt. Der Totalunternehmervertrag beinhaltet alle Bau- und Planungsleistungen, die das Bauvorhaben erfordert. Der Vorteil besteht darin, dass der Bauherr für die Planung und Realisierung seines Bauwerks nur einen Vertrag abschließen muss. Der Bauherr hat insgesamt nur einen Ansprechpartner und erhält alles aus einer Hand. Durch die Übernahme sämtlicher Planungsleistungen können für den Bauherrn bzgl. Baukosten und Bauzeiten Vorteile entstehen, da das Unternehmen gem. den eigenen Fähigkeiten eine effiziente Abstimmung von Planung und Bauumsetzung anbieten kann.

 

Zusätzlich zu den bei der GU-Vergabe dargestellten Nachteilen ist hinzuzufügen, dass der Bauherr auch teilweise an Einfluss auf Gestaltung und Funktionalität der Planung verliert.

 

PPP-Vergabe

 

Unter PPP im Baubereich wird allgemein eine vertraglich geregelte, entgeltliche Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem privaten Partner verstanden, die einen langen Zeitraum im Lebenszyklus eines Bauwerks erfasst. Kennzeichnend für PPP ist, dass der private Partner über die gesamte vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer die Funktionsfähigkeit des Gebäudes schuldet und damit eine langfristige Erhaltungsstrategie umsetzt.

 

Im Projektvertrag wird zum Beginn der Zusammenarbeit das Leistungssoll ergebnisorientiert definiert. Durch die Übertragung der Planungs- und Bauphase in seine Sphäre wird der private Partner in die Lage versetzt, bereits früh im Projektablauf maßgeblichen Einfluss auf ein Projekt zu nehmen. In den vertraglichen Vereinbarungen werden dem privaten Partner im Rahmen der sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung ergebenden Grenzen in der Regel weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, die ihn dazu veranlassen sollen, langfristige Ziele des Betriebs oder des Bauunterhalts bereits ab den ersten Planungsschritten zu berücksichtigen und somit eine ganzheitliche phasenübergreifende Konzeption und Realisierung anzustreben, von der auch der öffentliche Auftraggeber langfristig profitieren soll.

 

Zu den Nachteilen aus GU- und TU-Vergabe kommt die lange finanzielle Bindung über den Lebenszyklus eines Objektes hinzu, der den zukünftigen finanziellen Spielraum des Auftraggebers z.B. bei der Bereitstellung von Bauunterhaltungsmitteln einschränkt.

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH

 

Auf Grund der Komplexität des Investitionsvorhabens und der angestrebten Zeitvorgabe hat die Stadtverwaltung für die benötigte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, inklusive der in Frage kommenden Beschaffungsvarianten einen externen Berater hinzugezogen.

 

In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der beauftragten VBD Beratungsgesellschaft wurden die Realisierungsvarianten

  •  konventionelle gewerkeweise Eigenrealisierung,
  • bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer (GU-Modell) und
  • Totalunternehmermodell (ÖPP-Inhabermodell)

 

inklusive der Bewertung von unterschiedlichen Risiken der Betrachtung von Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie der Endfinanzierung untersucht und miteinander verglichen.

 

Die von der VBD angenommen Kosten, auf Grundlage dessen die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, beruhen auf den Werten der Machbarkeitsstudie der Firma agn und entsprechen nicht den tatsächlichen Baukosten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (agn) wurden als Referenzwert für die weiteren Berechnungen genommen, um im Ergebnis das wirtschaftlichste Verfahren zu ermitteln.

 

Welche Beschaffungsform für die Errichtung des Gefahrenabwehrzentrums in Hildesheim tatsächlich am vorteilhaftesten ist, hängt von den herrschenden Rahmenbedingungen beim Auftraggeber und den jeweiligen Eigenschaften der Beschaffungsvariante ab. Neben den baulichen Aspekten sollten hierbei auch Finanzierungs-, Betriebs- und Risikoaspekte eine Rolle spielen, über die sich noch feinteiligere, individuellere Beschaffungsmodelle entwickeln lassen. Eine Bewertung muss über entsprechende Eignungstests und Wirtschaftlichkeits-ermittlungen erfolgen.

 

Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Die VBD hat in ihrer (vorläufigen) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung „einen quantifizierten Vergleich der (Beschaffungs)-Varianten „konventionelle, gewerkeweise Eigenrealisierung“, „GU-Realisierung“ und „TU-Realisierung“ (Gesamtvergabe) durchgeführt.

Die VBD kommt zu folgendem Ergebnis (siehe Zusammenfassung und Handlungsempfehlung, S.5f in der Anlage):

 

  • Es kann eingeschätzt werden, dass der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Rahmen eines TU-Modells für die Stadt Hildesheim gegenüber einem GU-Modell sowie einer konventionellen, gewerkeweisen Eigenrealisierung wirtschaftliche Vorteile erwarten lässt.

 

  • Im Ergebnis des Barwertvergleiches von Planungs-, Bau, Betriebs- und Finanzierungskosten über 20 Jahre stellt sich die ganzheitliche Realisierung in Form eines TU-Inhabermodell als insgesamt wirtschaftlichste Variante dar.             
    Der errechnete Barwertvorteil inklusive Risikobetrachtung beträgt rund 6,32 %. Dieser Vorteil entspricht einem absoluten Betrag von ca. 5.776.000 € über den gewählten Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. Auch ohne Risikoübertragung wäre die Gesamtvergabe als TU-Modell noch wirtschaftlicher als die beiden anderen Beschaffungsvarianten (Hinweis: ohne die Bewertung der Risikoübertragung würde der ermittelte Barwertvorteil 1.746.940 € (2,04 %) betragen).

 

  • Für die Stadt Hildesheim würden bei der konventionellen, gewerkeweisen Eigenrealisierung und einer Eigenfinanzierung über 20 Jahre mit Berücksichtigung der Unterhalts- und Betriebskosten im ersten Jahr ab Nutzungsbeginn jährliche Haushaltsbelastungen von ca. 4,124 Mio. € entstehen, welche aufgrund der mit dem Gebäudealter erwarteten steigenden Unterhalts- und Betriebskosten bis zum Jahr 20 auf 4,8 Mio. € ansteigen.

 

  • Bei einem TU-Modell reduzieren sich unter Berücksichtigung derselben Finanzierungsparameter die jährlichen Haushaltsbelastungen moderat im ersten Jahr auf ca. 4,065 Mio. € und im Jahr 20 auf 4,734 Mio. €. Bei der Realisierung mit einem GU können die höchsten jährlichen Haushaltsbelastungen der drei Beschaffungsformen mit ca. 4,26 Mio. € im ersten Jahr und 4,965 Mio. € im Jahr 20 erwartet werden.

 

  • Unter Zugrundelegung eines möglichen Projektstarts zu 10/2021 wird die Fertigstellung und Nutzungsübergabe des Gefahrenabwehrzentrums mit Hilfe einer ganzheitlichen Realisierung im TU-Modell zu 10/2025 erwartet. Für die konventionelle, gewerkeweise Realisierung ist eine Fertigstellung ca. 1,5 Jahre später zu erwarten, so dass der Neubau erst zu 04/2027 zur Verfügung stünde. Hauptsächlich durch die prognostizierte Zeitersparnis bei der baulichen Umsetzung durch einen GU gegenüber der konventionellen Realisierung, kann ein Nutzungsbeginn bei diesem Modell zu 03/2027 erwartet werden. Das wären immer noch ca. 17 Monate später als mit dem TU-Modell.

 

  • Bei einer unterstellten Verzögerung der Projektabwicklung von 6 Monaten und entsprechend späterer Nutzungsübergabe bei allen drei Beschaffungsvarianten ist die Realisierung mit einem TU-Inhabermodell dennoch vorteilhaft. Der Barwertvorteil inkl. Risikobetrachtung beträgt in diesem Szenario 6,26 %.

 

  • Die erwarteten Investitions- und Finanzierungskosten würde sich bei einer Verzögerung um 6 Monate bei einer TU-Realisierung von 59,3 Mio. € auf 60,5 Mio. € erhöhen. Bei der konventionellen Realisierung würden die Kosten von 59,8 Mio. € auf 60,9 Mio. € und bei einer GU-Realisierung von 62,1 Mio. € auf 63,2 steigen.

 

Die zu erwartenden Vorteile eines TU-Modells ergeben sich vor allem aus möglichen Einsparungen der Planungs-, Bau- und deren Finanzierungskosten, der Risikoübertragung und den deutlich kürzeren Planungs- und Bauzeiten.

 

Die erwarteten wirtschaftlichen und zeitlichen Vorteile eines TU-Modells sind anerkannte und hinreichende Gründe, um gemäß § 97 Abs. 4 GWB von einer Teil- und Fachlosvergabe abzusehen.

 

Daher wird empfohlen, Planung, Bau und Bauzwischenfinanzierung des Projekts „Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums“ im Rahmen eines TU-Inhabermodells europaweit auszuschreiben und zu realisieren. Da eine private Endfinanzierung teurer als die kommunale Eigenfinanzierung ist, sollte auf diese verzichtet werden.

 

Die Bauzwischenfinanzierung sollte im vollständigen Risiko und Obligo des Auftragnehmers erfolgen. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme erstattet die Stadt Hildesheim dem Auftragnehmer dessen Aufwendungen für die Planungs- und Baukosten nach Abnahme durch eine Einmalzahlung.

 

Dieses Modell ist das aktuell am häufigsten vereinbarte alternative Realisierungsmodell. Bei diesem Modell finden keine Eigentumsübertragungen von Grundstücken und Gebäuden statt, d.h. die öffentliche Hand bleibt Inhaber des Grundstücks, deshalb wird das TU-Modell oft auch als Inhabermodell bezeichnet.

 

Das wirtschaftlichste Angebot für eine Gesamtlösung „Planen und Bauen aus einer Hand“ sollte auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung ermittelt werden. Als europaweites Vergabeverfahren wird das für TU-Projekte bewährte und zulässige Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A empfohlen. Für die Durchführung eines solches Vergabeverfahrens wird der Stadt externe Unterstützung empfohlen.

Durch entsprechend gewählte und gewichtete Eignungs- und Zuschlagskriterien kann auch bei einem ganzheitlichen Beschaffungsverfahren eine den Projektzielen angemessene architektonische und städtebauliche Qualität zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis gewährleistet werden.

 

Das TU-Modell entspricht einem ÖPP-Inhabermodell, welches grundsätzlich mit und ohne Betrieb vergeben werden kann. Die Vergabe der Betriebsleistungen an den privaten Partner lässt für das Gefahrenabwehrzentrum keine zusätzlichen Vorteile erwarten. Es wird empfohlen, mit dem Auftragnehmer eine verlängerte Gewährleistung zu vereinbaren (Ende der Zusammenfassung VDD).

 

Für den Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Investitionsmaßnahmen über langfristige Zeiträume wird die Barwertmethode oder auch Kapitalwertmethode empfohlen. Diese dynamischen Berechnungsverfahren wurden von der öffentlichen Verwaltung aus der Betriebswirtschaftslehre übernommen. Die Anwendung der Barwertmethode für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist mittlerweile auf Bundesebene durch verschiedene Verwaltungsvorschriften geregelt (siehe Anlage, VBD S.18).

 

Der durch die VBD vorgenommene Barwertvergleich – jeweils „mit“ und „ohne Risiko“ ergibt folgendes Bild:

 

Barwertvergleich

Barwert mit Risiko

Barwert ohne Risiko

Konventionelle Vergabe

91.429.057,-

85.570.088,-

GU-Vergabe

91.764.489,-

87.151.690,-

TU-Vergabe

85.652.618,-

83.823.148,-

 

In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD wird in Kapitel 3.1.2 (S.19) der Barwertvergleich wie folgt beschrieben: „Grundprinzip dynamischer Berechnungsverfahren ist, Ausgaben und Einnahmen, die zu verschiedenen Zeitpunkten anfallen, durch Umrechnung auf einen einheitlichen Bezugszeitpunkt vergleichbar zu machen. Die Wirkung von Zins- und Zinseszinseffekten wird auf diese Weise berücksichtigt.

 

Eine Investition ist umso günstiger, je geringer die Summe der Barwerte aller zu leistenden Zahlungen ist. Beim Vergleich verschiedener Alternativen beeinflussen der zu finanzierende Betrag (z. B. die Gesamtinvestitionskosten), die zeitliche Verteilung der Zahlungen (hoher oder geringer Restwert, Höhe der Raten, linearer oder progressiver Zahlungsverlauf) und der Diskontierungsfaktor den jeweiligen Barwert bzw. die Summe aller Barwerte“.

 

Fazit der Verwaltung: Neben dem o.g. Vorteil im Barwertvergleich hat die TU-Variante wegen der insgesamt geringsten Herstellungskosten darüber hinaus Vorteile für die Tilgung sowie Belastung der Ergebnisrechnung im Haushalt (Zinsaufwand, Unterhaltung und Betriebskosten“ und Abschreibungen).

 

Die finanzielle Vorteilhaftigkeit der variante TU-Vergabe hat darüber hinaus zusätzliche zeitliche Vorteile für die Planungs- und Bauphase:

 

Zeitliche Abwicklung

Konventionelle Vergabe

GU-Vergabe

TU-Vergabe

Ausschreibung
Planungsleistungen etc.

12 Monate

12 Monate

12 Monate

Planungs- und Bauzeit

54 Monate

53 Monate

36 Monate

Gesamtzeit

66 Monate

65 Monate

48 Monate

 

Diese zeitliche Beschleunigung hat wiederum erhebliche finanzielle Auswirkungen, da zu erwartende Preissteigerungen durch die konjunkturelle Entwicklung im siebenstelligen Bereich vermieden werden können.

Durch die Vorteile von „Planung und Bau in einer Hand“ wird die effiziente Durchführung gewährleistet.

Bei der vorgeschlagenen Variante „TU-Realisierung“ handelt es sich um ein sog. PPP-Modell, bei dem der Betrieb nach Baufertigstellung und Übergabe bei der Stadt verbleibt.

Andere Formen von Betreibermodellen – beispielsweise die gesamthafte Vergabe der Betriebsleistungen an einen privaten Partner wurden während des Bearbeitungsprozesses auf verschiedenen Ebenen erörtert und diskutiert. Sie führen u.a.

 

  • durch verkürzte Abschreibungszeiträume (HGB),
  • durch Gewinnmargen des privaten Partners,
  • durch verbindlich vorgegebene, standardisierte Bauunterhaltungsansätze

 

zu erhöhten Aufwendungen, die zu insgesamt höheren Belastungen im Ergebnishaushalt führen würden. 

 

Diese Modelle sind durch die VBD bewertet, aber nicht vertiefend in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verfolgt worden.

 

  1. Vorläufige Zeitplanung für das Vergabeverfahren und den Hochbau

 

Die Machbarkeitsstudie prognostiziert einen Umsetzungszeitraum für Planung und Bau von rund 5 Jahren, wobei je nach gewähltem Vergabeverfahren Abweichungen eingeräumt werden. Die VBD hat innerhalb der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bauzeitenpläne mit einem prognostizierten Fertigstellungsdatum entwickelt. Entsprechend des gewählten Vergabeverfahrens werden bei Annahme eines im Juni abschließend gefassten Grundsatzbeschlusses die möglichen Fertigstellungstermine zwischen Ende 2025 und Mitte 2026 gesehen.

 

  1. Bedeutung des Beschlusses und Bearbeitungsschritte

 

Dieser Grundsatzbeschluss dient der Vorbereitung der weiteren Schritte und der Vorbereitung der Vergabe für die Planung und Realisierung der Hochbaumaßnahme. Es ist vorgesehen, hinsichtlich der Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsansätze für das Gefahrenabwehrzentrum und für die Gebietsentwicklung im Rahmen des Haushaltsplanungs- und Beratungsverfahrens für das Jahr 2022 und die Folgejahre den endgültigen Beschluss herbeizuführen. Für die Gebietsentwicklung und die damit einhergehende Erschließung (Straße und Kanal) kann erst mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB belastbare Kosten genannt werden und ein kompletter Überblick über die Ausgaben und Einnahmenseite des Gesamtprojektes GAZ und dazugehörige Gebietsentwicklung gegeben werden.

 

Dieses gestufte Vorgehen wurde gewählt, um zum einem die Auslegung des Bebauungsplanes für die Gebietsentwicklung nicht abzuwarten zu müssen, denn erst dann sind die Kosten und Einnahmen dafür hinreichend bekannt, und zum anderen um die Fortschreibung der Machbarkeitsstudie hinsichtlich des veränderten Grundstückszuschnittes zu verarbeiten. Dieses Vorgehen ermöglicht eine weitreichende Parallelität in der Bearbeitung. Die Finanzierung dieses großen Investitionsvolumens ist eine Herausforderung, die für Stadtverwaltung und Politik ab sofort allerhöchste Priorität besitzen muss. Über diesbezügliche Entwicklungen und den jeweils aktuellen Stand wird fortlaufend in den Gremien berichtet. Um die Grundstückssicherung nicht weiter zeitlich zu verschieben, läuft parallel zu dieser Vorlage ebenfalls die Grundstücksvorlage.

 

Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums hat weitreichende Bedeutung für die Stadtentwicklung. Es ist ein bedeutendes Vorhaben, das in dieser Größenordnung seit den letzten Jahrzehnten erstmalig vorgesehen wird. Es ist offensichtlich, dass diese herausragende Investitionsmaßnahme auch außergewöhnliche und langfristige Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und das weitere Handeln im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen haben wird.

 

Insofern ist es nicht nur mit Blick auf die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit zwingend erforderlich, den gegenwärtig pandemiebedingt defizitären Ergebnishaushalt spätestens im Jahr der Fertigstellung „GAZ“ dauerhaft mindestens ausgeglichen zu gestalten.

 

Nur durch langfristig ausgeglichene Haushalte kann die sachgemäße Bauunterhaltung der städtischen Infrastruktur sowie die Finanzierung der erforderlichen Zinsaufwendungen, Tilgungsleistungen und Abschreibungen erwirtschaftet werden

 

In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, das Gesamtvolumen der Investitionen gegenüber dem heutigen Niveau (jährlich 15 Mio. € Kreditaufnahme) deutlich zu reduzieren. Dazu muss bereits jetzt eine langfristige angepasste Investitionsplanung erarbeitet werden, die die o.g. Rahmenbedingungen berücksichtigt.

 

Gesichtspunkt der Demographie sind bei der Planung konkret zu berücksichtigen. Das Gefahrenabwehrzentrum stellt sich als kritische Infrastruktur im Katastrophen- und Rettungsschutz, als Einrichtung dar, die insbesondere der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft Rechnung trägt.

 

Nach diesem vorliegenden Beschluss zum Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) werden folgende Arbeitsschritte bearbeitet werden.

 

Finanzierung (laufend):

 

  1. Auf Basis einer Bilanzanalyse soll ermittelt werden, ob und in welchem Umfang Potentiale vorhanden sind, um die eigene Liquidität zu verbessern. Dadurch kann das Kreditvolumen bestenfalls signifikant verringert werden.

 

  1. Zur Verbesserung der Liquidität gehört auch die potentielle Vermarktung der bisherigen Standorte der Berufsfeuerwehr.

 

  1. Im Rahmen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2021ff wird überprüft, inwieweit es möglich ist, aus etwaigen Überschüssen im Finanzhaushalt Rücklagen für die Finanzierung des GAZ zu bilden.

 

  1. Darüber hinaus gilt es, eventuelle Fördermittel und sonstige Co-Finanzierungsmittel Dritter (z.B. Landkreis, Krankenkassen, u.ä.) zu identifizieren und einzuwerben.
  2. Wir werden zusätzlich den Kreditmarkt laufend beobachten und analysieren, um eine Fremdfinanzierung bestmöglich zu gestalten.

 

  1. Dez. B/ FB 20 wird unmittelbar nach der politischen Entscheidung Gespräche mit der Kommunalaufsicht aufnehmen, um das Genehmigungsverfahren sicherzustellen.

 

Gebietsentwicklung:

 

  1. Planung der verkehrlichen Erschließungsanlagen (Vorlage 20/410)
  2. Die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfs erfolgt voraussichtlich im Herbst 2021.
  3. Die Räumung der Kleingartenanlage wird im Oktober 2021 umgesetzt.

 

Hochbau

 

  1. Die Machbarkeitsstudie befindet sich derzeit in der Überarbeitung durch das Ingenieurbüro agn. Die Fertigstellung wird für Juni/ Juli 2021 erwartet.

 

  1. Schnellstmögliche Ausschreibung und Beauftragung einer fachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens für das europaweit auszuschreibende Leistungspaket `Verfahrensbegleitung, Erstellung der Leistungsbeschreibung, Baucontrolling´. Haushaltsmittel in Höhe der geschätzten Kosten von ca. 30.000,- € stehen in der Investitionsmaßnahme 111082020100 `Gefahrenabwehrzentrum Neubau/ Planungskosten´ zur Verfügung.

 

  1. Erstellung der entsprechenden Ausschreibungsunterlagen nach Möglichkeit im III. Quartal 2021

 

  1. Veröffentlichung der Ausschreibung für das Leistungspaket `Verfahrensbegleitung, Erstellung der Leistungsbeschreibung, Baucontrolling´ nach Möglichkeit im III. Quartal 2021. Um die Ausschreibung in diesem Jahr vornehmen zu können, wird eine VE über die geschätzten Kosten in Höhe von ca.1,15 Mio.€ benötigt. Diese wird aus bereits bestehenden VE´s  bei anderen Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2021 gedeckt, von denen bereits jetzt bekannt ist, dass sie in diesem Jahr nicht in vollem Umfang ausgenutzt werden:

 

111082012007-048 Brandschutz GS Sorsum      75.000,-

111082012007-050 Brandschutz GS St. Nikolaus    145.000,-

111082015013-002 Baukosten Erweiterung FFW Neuhof   500.000,-

111082019016-002 Baukosten KIP II – Invest.progr. Schulen      25.700,-

111082020013-002 Baukosten GS Didrik-Pining - Anbau Mensa  200.000,-

111082021006-030 Baukosten Sanierung WC RBG BT E   204.300,-

 

  1. Die Ausführung der Maßnahmen wird durch das Vorgehen nicht eingeschränkt.Beauftragung des Leistungspaketes `Verfahrensbegleitung, Erstellung der Leistungsbeschreibung, Baucontrolling´ nach Möglichkeit im IV. Quartal 2021

 

  1. Vorbereitung des abschließenden Beschlusses über Umsetzung des Bauvorhabens im IV. Quartal 2021

 

  1. Vorbereitung der Vergabe des TU-Auftrags. Dieses umfasst u.a. die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und die fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens.  (Dauer ca. 12-15 Monate)

 

  1. Vertragsabschluss TU-Auftrag über Planung und Erstellung des Bauvorhabens

 

  1. Umsetzung des TU-Auftrags (Dauer ca. 36-39 Monate)

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim beschließt,

 

-          dass die Stadtverwaltung die Arbeiten für eine Totalunternehmervergabe des Gefahrenabwehrzentrums in der Hildesheimer Oststadt/ Stadtfeld vorbereitet.

 

-          die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2021 in einer Höhe von ca. 1,15 Mio. € aus den Haushaltsstellen:

 

111082012007-048 Brandschutz GS Sorsum       75.000,-

111082012007-050 Brandschutz GS St. Nikolaus     145.000,-

111082015013-002 Baukosten Erweiterung FFW Neuhof    500.000,-

111082019016-002 Baukosten KIP II – Invest.progr. Schulen     25.700,-

111082020013-002 Baukosten GS Didrik-Pining - Anbau Mensa   200.000,-

111082021006-030 Baukosten Sanierung WC RBG BT E    204.300,-

 

Um das Ausschreibungsverfahren für das Leistungspaket `Funktionale Leistungsbeschreibung, Verfahrensbegleitung und Baucontrolling´ in diesem Jahr vornehmen zu können, ist eine VE über die geschätzten Kosten in Höhe von ca.1,15 Mio. € erforderlich. Diese wird aus bestehenden VE´s im Haushalt 2021 gedeckt, von denen bereits jetzt bekannt ist, dass sie in diesem Jahr nicht in vollem Umfang ausgenutzt werden.

 

Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der weiteren Hochbauplanung im IV. Quartal 2021 vorstellen und den aktuellen Sachstand der Finanzierungsüberlegungen darstellen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 die Finanzmittel für die Umsetzung des GAZ in die mittelfristige Finanzplanung einstellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Lageplan mit der Abgrenzung des Bebauungsplangebietes

- Machbarkeitsstudie vom Juni 2020 des Architekturbüro agn

- Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD Beratungsgesellschaft (April 2021)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan mit der Abgrenzung des Bebauungsplangebietes (280 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich Machbarkeitsstudie vom Juni 2020 des Architekturbüro agn (18578 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (816 KB)      
Stammbaum:
21/113   Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1   61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik   Beschlussvorlage
21/113-1   Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1; hier: ergänzende Informationen   Dezernat C   Mitteilungsvorlage
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