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Sachverhalt:
Schon seit Jahren entsprechen die vorhandenen Gebäude der Feuerwehr am Kennedydamm nicht mehr den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen und rechtskonformen Brandschutz und Rettungsdienst. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes 2014 (Vorlage 14/156) und dessen Fortschreibung im Jahr 2020 (Vorlage 20/378) wurde die Notwendigkeit eines Neubaus begründet.
In dem neuen Gefahrenabwehrzentrum sollen alle Aufgaben und Funktionen des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst an einem Standort gebündelt werden. Dazu gehören die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr (Stadtmitte 2), der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ).
Für die Umsetzung des Gefahrenabwehrzentrums am vorgesehenen Standort ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Die Grundlage wurde im Februar 2020 mit den Aufstellungsbeschlüssen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und für den Bebauungsplan HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ gefasst.
Das Gesamtprojekt - Gebietsentwicklung nördlich der B1 und die Machbarkeitsstudie zum Gefahrenabwehrzentrum - wurde den beteiligten Ausschüssen und dem Ortsrat in einer gemeinsamen Sitzung am 14.09.2020 vorgestellt.
Mit dieser Vorlage werden alle erarbeiteten Ergebnisse zusammengefasst und dem Rat der Stadt Hildesheim ein Beschluss zum weiteren Vorgehen sowie ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung (Grundsatzbeschluss) vorgelegt. Da es sich um ein komplexes Bauprojekt handelt für das erst Baurecht geschaffen werden muss, ist eine weitere Behandlung in den Gremien für das IV. Quartal 2021 vorgesehen.
Die Feuerwache befindet sich im Stadtteil Hildesheim-Oststadt zwischen den Straßen An der Feuerwache und Katharinenstraße im Osten, der Bismarckstraße im Süden, sowie dem Kennedydamm im Westen. Sie besteht aus einer Ansammlung von Gebäuden aus verschiedenen Baujahren und unterschiedlichen Bauarten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 das Hauptgebäude als Neubau an der ehemaligen Pieperstraße errichtet und bereits 1955 um eine Kfz-Werkstatt erweitert. Bedingt durch den Bau des Kennedydamms (1968) wurde das vorhandene Grundstück verkleinert und der Schlauchturm und einige Werkstätten neu errichtet. 1969 wurde dann das Wachgebäude in südlicher Richtung erweitert. Im Jahr 1971 erfolgte dann der Bau des Verwaltungsgebäudes mit zusätzlichen Fahrzeugstellplätzen (sog. „Querblock“). 1995 erfolgte der Anbau der Atemschutzwerkstatt und 1998 wurde das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Stadtmitte an dem aktuellen Standort wiederaufgebaut. Die Erschließung der Parkflächen am nördlichen und südlichen Ende des ca. 7000 m² großen Grundstückes erfolgte für die Mitarbeitenden und die Besuchenden über die Katharinenstraße und die Straße An der Feuerwache. Ein Großteil der Einsatzfahrzeuge verlässt und erschließt das Grundstück vom Innenhof aus über die Einsatzausfahrt zum Kennedydamm. Die verbleibenden Einsatzfahrzeuge können direkt von den Stellplätzen und aus der Tiefgarage auf die Straße An der Feuerwache ausrücken.
Seit 2006 wurde in Eigenleistung in der Ruscheplatenstraße ein Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ) errichtet.
Im Laufe der Zeit sind die gesetzlichen Pflichtaufgaben und die daran gestellten gesetzlichen Anforderungen und Normen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Feuerwehren und Rettungsdienst stetig gestiegen. Die damit einhergehenden Umbauten und Umnutzungen wurden fortwährend im laufenden Betrieb an und in den bestehenden Gebäuden durchgeführt. Jedoch stehen viele dieser durchgeführten Maßnahmen aufgrund der bestehenden Gebäudestruktur und des damit einhergehenden Platzmangels sehr oft nicht im funktionalen und organisatorischen Zusammenhang zueinander. Zusätzlich hat sich seit der Errichtung der Gebäude am Standort Kennedydamm 1952 die Mitarbeiterzahl mehr als verdoppelt. Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge und deren Größe musste stetig an den gestiegenen Bedarf angepasst werden.
Im Bestandsgebäude sind zahlreiche bauliche und sicherheitstechnische sowie funktionale Mängel vorhanden. Viele signifikante Schwachpunkte ergeben sich auch aus der Anwendung und der Umsetzung des aktuellen Arbeitsstättenrechts. Hier ist exemplarisch die aus Gründen der Hygiene notwendige Trennung in unreine Bereiche / reine Bereiche (Schwarz-Weiß-Trennung) sowohl für den Rettungsdienst als auch für den Einsatzdienst im Brandschutz zu nennen.
Im Jahr 2010 wurde das Büro kplan AG durch die Stadt Hildesheim beauftragt, eine „Grundlagenermittlung und Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zum bedarfsgerechten Um-bau/Neubau der bestehenden Feuerwache“ durchzuführen. In diesem Gutachten erfolgte eine Analyse der vorhandenen baulichen Substanz der Gebäudeteile sowie der gegebenen funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge. Im Ergebnis sind zahlreiche sicherheits- und arbeitsstättenrelevante sowie bauliche und standortspezifische Mängel evaluiert worden.
Die Ergebnisse des Gutachtens sind im Brandschutzbedarfsplan 2014 sowie in der 1. Fortschreibung zum Brandschutzbedarfsplan 2020 eingeflossen und bestätigt worden.
An der Feuerwache besteht ein allgemeiner Sanierungs- und Modernisierungsstau hinsichtlich der Bausubstanz und der Ausstattung. Die Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen sind seit Vorliegen des Gutachtens 2011 auf das für den Betrieb der Feuerwache Notwendigste reduziert worden. Viele Bauteile, Anlagen und Ausstattungen haben aktuell das Ende ihrer Lebensdauer erreicht.
Im Gutachten sollte weiterhin die Frage nach einer möglichen Sanierung des Bestandsgebäudes oder nach einem Neubau beantwortet werden; darin heißt es:
„Das Grundproblem besteht darin, dass die Bestandsgebäude nicht mehr genügend Fläche bieten und zusammenhängende Funktionseinheiten auseinandergerissen worden sind. Im Bereich der erdgeschossgebundenen Flächen besteht neben dem Flächendefizit vor allem das Problem, dass die bauliche Struktur nicht mehr zu den heutigen Anforderungen passt. Die Fahrzeughallen sind zu klein, zu kurz, zu schmal und die Tore zu niedrig und die Sicherheitsabstände fehlen ebenfalls. Eine Lösung dieses Problems ist an diesem Standort nicht gegeben.“
(aus: „Entscheidungsgrundlage zum Bau einer Feuerwache“ Fa. kplan AG (05.08.2011), Vorlage 14/156 Anlage 5)
Die Sanierung des Bestandsgebäudes wurde auf Grundlage dieses Ergebnisses in der weiterführenden Planung nicht mehr betrachtet.
Im Gutachten wurde ein Grundstücksbedarf von mehr als 13.000 m² für einen Neubau ermittelt. Das vorhandene Grundstück am Kennedydamm hat jedoch nur eine Fläche von ca. 7.000 m² und ist durch den spitz zulaufenden Grundstückszuschnitt nicht für eine bedarfsgerechte Bebauung geeignet. Die Errichtung eines Neubaus auf dem Bestandsgrundstück wurde daher nicht weiter betrachtet.
Die Standortsuche wurde seit dem Jahr 2011 vorgenommen und erfolgte seitdem in verschiedenen Zeiträumen aufgrund wechselnder Zielvorgaben und Suchkriterien. Folgende Standorteigenschaften wurden bei der Bewertung der Standorte berücksichtigt:
Dabei wurde auch ein Neubau an dem bestehenden Standort am Kennedydamm betrachtet und bewertet. Allerdings wurde diese Variante aufgrund der Ergebnisse des o.g. Gutachtens verworfen.
Bei der Standortfindung wurde zunächst von zwei Wachen an unterschiedlichen Standorten ausgegangen. Dabei sollte der aktuelle Standort kernsaniert bzw. erweitert werden und an einem weiteren Standort ein Neubau entstehen. Parallel zu der Untersuchung der Grundstücksverfügbarkeit und der baulichen Umsetzung erfolgte eine Untersuchung hinsichtlich der organisatorischen Auswirkungen zweier Standorte für die Berufsfeuerwehr. Durch den zweiten Standort ergab sich ein erforderlicher Mehrbedarf an Personal und Technik. Aufgrund dieser zusätzlichen Kosten in Verbindung mit funktionellen und administrativen Nachteilen wurde diese Variante Ende 2016 wieder verworfen (verwaltungsinterner Beschluss vom 01.12.2016).
Ab 2017 wurde sich bei der Grundstückssuche wieder auf eine Ein-Wachen-Lösung konzentriert. Der Grundstücksbedarf für das neue Gefahrenabwehrzentrum wurde abweichend von der im vorliegenden Gutachten ermittelten Fläche mit ca. 18.000 m² angesetzt. Daraus resultierend waren nur noch wenige Grundstücke in der engeren Auswahl, die alle Anforderungen hinsichtlich Flächengröße, Anbindung einer Alarmausfahrt und Erreichbarkeit der einzelnen Stadtteile innerhalb der Hilfsfristen erfüllen konnten. Das Areal der Kleingartenanlage „Sauteichsfeld“ stellte sich abschließend als das geeignetste Grundstück dar. In der 1. Fortschreibung zum Brandschutzbedarfsplan 2020 (Vorlage 20/378) wird die Eignung dieses Standortes hinsichtlich der möglichen Gebietsabdeckung für das Stadtgebiet untersucht und bestätigt.
Ab 2018 wurden Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer geführt, die im Februar 2021 zum Erfolg führten (Vorlage 21/091 und 21/092). Da für ein Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums auf diesem Grundstück kein Baurecht besteht, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst FNP-Änderung eingeleitet. Auf dem Grundstück gibt es eine bestehende Kleingartenanlage. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer mussten Regelungen mit dem Kleingartenverein getroffen werden.
Nach Festlegung des voraussichtlichen Baugrundstücks erfolgte Mitte 2019 die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie über die Errichtung eines Gebäudes für ein Gefahrenabwehrzentrum, welches neben den Funktionen einer Hauptfeuerwache auch die Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr (Stadtmitte 2), der Rettungsdienst mit seinen Trägeraufgaben und einer Rettungswache, der Zivil- und Katastrophenschutz, die von Stadt und Landkreis betriebene Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), Teile einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und das Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ) umfasst.
Ziel der Machbarkeitsstudie war es die konkrete Bauaufgabe abzuklären und zu überprüfen, ob diese auf dem gewählten Grundstück unter den bekannten Rahmenbedingungen baulich umsetzbar ist. Das Ergebnis sollte Grundlageninformationen für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die Entscheidung über die Projektumsetzung bereitstellen. Für den weiteren Projektverlauf sollte sie zur Identifizierung von Optimierungserfordernissen und letztendlich als Basis für eine Ausschreibung des Bauvorhabens dienen.
Mit dem Büro agn Niederberghaus & Partner GmbH (agn) wurde ein mit der Errichtung von Feuerwehrgebäuden bundesweit sehr erfahrenes Fachbüro beauftragt.
Ab September 2019 wurde durch den Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst (FB 37) in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro agn ein Raumbuch entwickelt. Dieses beinhaltet die erforderlichen Räume für den Betrieb eines Gefahrenabwehrzentrums auf Basis der aktuellen Vorschriften und Anforderungen. Ein Großteil der Flächen ergeben sich aus Fahrzeughallen, Werkstätten und Logistikbereichen und sind überwiegend ebenerdig anzuordnen.
Nach Analysen von Bestandsinformationen und Grundlagen erfolgte in intensiver, mehrmonatiger Zusammenarbeit mit FB 37 zunächst die Entwicklung eines detaillierten, bedarfsorientierten Raumprogramms sowie die Abklärung der Funktionszusammenhänge sodass Anzahl und Größe der Räume und die Lage dieser zueinander festgelegt werden konnten. Der Raumbedarf wurde aus dem Auftrag und den individuellen Aufgaben des FB 37 sowie den aktuellen Vorschriften, Leitlinien und Empfehlungen hergeleitet. Insgesamt konnte ein Bedarf von rund 350 Räumen (inkl. funktionaler Kleinsträume) und 65 Hallenstellplätzen mit einer Nutzfläche (NF) von rund 11.896 m² bzw. einschließlich der Verkehrs- und Konstruktionsflächen von rund 16.500 m² Bruttogrundfläche (BGF) nachgewiesen werden. Aufgrund funktionaler Erfordernisse muss mehr als die Hälfte der Fläche ebenerdig auf Erdgeschossniveau angeordnet werden. Mindestens 7.300m² funktionale Außenflächen müssen angeboten werden wobei erforderliche Flächen für Fahrgassen, Betriebshof und Anlieferungszonen nicht einbezogen sind. Daher ergibt sich ein Bedarf an Grundstücksfläche in der Größenordnung von ca. 24.000 m².
Aus dem ermittelten Raumprogramm und den Funktionszusammenhängen wurde durch das Planungsbüro ein Vorschlag zur baulichen Umsetzung abgeleitet. Mit einer grob gehaltenen Entwurfsstudie konnte nachgewiesen werden, dass auf dem Grundstück grundsätzlich ein der Bauaufgabe entsprechendes gut geeignetes Gebäude erstellt werden kann.
Die Entwurfsstudie sieht zwei getrennte nahezu l-förmige Baukörper vor. Im südlichen Hauptbaukörper zur Berliner Straße werden Alarmfunktionen und im nördlichen Baukörper vorrangig Werkstattfunktionen und Lager angeordnet. Der nördliche Riegel schirmt das anschließende Wohngebiet gegenüber dem Feuerwehrgrundstück ab. Zwischen den beiden Baukörpern liegt ein Hof, der der Fahrzeugerschließung dient. Die Gebäude sind zwei bis dreigeschossig, der östliche Bauteil sogar viergeschossig. Im EG werden u.a. alle notwendigen Fahrzeugeinstellplätze sowie Werkstatt- und Dekontaminationsflächen angeordnet. In den Obergeschossen befinden sich vor allem Verwaltungs-, Stabs- und Ruheräume sowie die Leitstelle.
Die Entwurfsstudie weist lediglich die Lösbarkeit der Bauaufgabe unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen nach. Der tatsächlich umzusetzende Entwurf ergibt sich erst im weiteren Verlauf der Projektbearbeitung.
Derzeit befindet sich die Machbarkeitsstudie in einer Überarbeitung. Es findet die Anpassung an einen leicht veränderten Grundstückszuschnitt statt. Zudem werden die Erschließungszufahrten abschließend definiert und einige räumliche und funktionale Optimierungswünsche berücksichtigt. Der Abschluss des Überarbeitungsschrittes wird im Juni erwartet, von gravierenden Änderungen wird nicht ausgegangen.
(Siehe Anlage: Machbarkeitsstudie Neubau Feuerwache Hildesheim, Ersteller agn vom 05.06.20)
Die Machbarkeitsstudie wurde den beteiligten Ausschüssen und dem Ortsrat in der gemeinsamen Sitzung am 14.09.2020 vorgestellt.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte durch das Büro agn eine Ermittlung des Kostenrahmens entsprechend der DIN 276 `Kosten im Bauwesen´. Der Kostenrahmen dient per Definition als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der Kostenvorgabe. Der Kostenrahmen basiert insbesondere auf quantitativen Bedarfsangaben (z. B. Nutzeinheiten und Funktionselemente mit Flächen) und qualitativen Bedarfsangaben (z. B. Ausstattungsstandards) zum Bauwerk und auf Angaben zum Standort. Der Ermittlung des Kostenrahmens ist allgemein ein Toleranzrahmen von mindestens 30% zuzubilligen. Für präzisere Kostenangaben fehlt zum derzeitigen Stand die entsprechende Planungstiefe, die erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt im Verlauf des Projekts erzielt werden kann.
Die Kostenermittlung erfolgte nach vorliegenden Marktpreisen zum Stand 06/2020 und ergab für den Hochbau Bruttogesamtkosten von rund 51,5 Mio. € von denen rund 3,8 Mio. € auf die Errichtung des Feuerwehrausbildungszentrums entfielen. Entsprechend des Planungsstands einer Machbarkeitsstudie können noch nicht sämtliche Kostenaspekte betrachtet werden, sodass die Erfassung noch unvollständig ist bzw. es noch Risiken bezüglich des Eintritts möglicher Kostenpositionen gibt.
Entsprechend sind die folgenden Kostenpositionen und Risiken in der Kostenerfassung nicht enthalten:
(Siehe Anlage Kostenrahmenschätzung 10.06.20, agn vom 25.03.21)
Des Weiteren sind noch keine Maßnahmen erfasst, die nicht auf dem Baugrundstück umgesetzt, aber durch das Projekt ausgelöst werden und somit diesem zuzurechnen sind. Hierzu zählen die äußere Erschließung z.B. die Zufahrten/ Ausfahrten zum bzw. vom Grundstück, das ggf. notwendige Verlegen von Radweg oder Bushaltestelle oder das Errichten von Anlagen zur Regelung des Verkehrs.
Neben den in der DIN 276 erfassten Bauleistungen müssen bei der Ermittlung der Gesamtprojektkosten auch die sog. Bauherrenaufgaben Berücksichtigung finden.
Zu den wesentlichen Bauherrenaufgaben zählen:
Bei dieser komplexen und vom Bauherrn nur selten durchzuführenden Bauaufgaben ist es notwendig für einen Teil dieser Leistungen auch die Unterstützung externer Fachleute und Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Bei diesem Projekt sind z.B. externe Leistungen bzgl. der Begleitung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens der europaweit auszuschreibenden Planungs- und Bauleistungen, der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie eines Baucontrollings über die gesamte Bauphase in Anspruch zu nehmen.
Laut Schätzung des Beratungsunternehmens VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH (VBD), welches mit der Bewertung der möglichen Vergabeverfahren und der dazugehörigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ende 2020 beauftragt worden ist, liegen die Kosten für die Bauherrenaufgaben je nach gewählter Vergabeart in einem Volumen zwischen 1,7 und 2,7 Mio. €. (Siehe Anlage: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Seite 29, Tabelle 2, VBD 17.04.21)
Grundsätzlich sind die ermittelten Projektkosten mittels einer angenommenen Baupreisentwicklung auf die zu erwartenden/ angenommenen Auszahlungszeitpunkte zu indexieren. Dieser Schritt wird in dem nächsten Kapitel behandelt.
Bei großen komplexen Bauvorhaben mit hohem technischen Anspruch und hohen terminlichen und finanziellen Risiken sollte geprüft werden, welche Beschaffungsform der baulichen und ggf. auch betrieblichen und finanziellen Leistungen in Kombination mit den herrschenden Rahmenbedingungen für den kommunalen Bauherrn/Auftraggeber am sinnvollsten erscheint.
Nach den gültigen Vergaberegeln für öffentliche Aufträge sind Bauleistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen (Fachlose) getrennt zu vergeben (§ 4 Nr. 3 Satz 1 der VOB/A). Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen dürfen mehrere Fachlose zusammengefasst werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Zusammenfassen aller Fachlose und damit die Vergabe an einen GU, TU im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Eine alternative Beschaffungsform kann wegen des Grundsatzes der Fachlosvergabe nur in Betracht kommen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls "echte" wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte ein besonderes Gewicht erhalten und diese Umstände stichhaltig und nachvollziehbar dargelegt werden können. Das Vorliegen entsprechender Ausnahmegründe muss im Einzelfall im Vergabevermerk nach § 30 VOB/A belegt und dokumentiert werden.
Der öffentliche Auftraggeber hat also bei jeder einzelnen Generalunternehmervergabe den Nachweis zu führen, dass alternative Beschaffungsformen aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen geboten ist. Hierbei sind auch Finanzierungs-, Risiko- und Lebenszyklusaspekte zu berücksichtigen. Der kommunale Auftraggeber kann also durchaus gesetzliche Spielräume auszunutzen, um die für ihn sinnvollste Beschaffungsform anzuwenden. In diesem Sinne lohnt sich der Blick über die übliche Losvergabe hinaus auch auf andere alternative Beschaffungsformen.
Solche Beschaffungsformen versprechen insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben und knappen Personalkapazitäten die Vorbeugung unverhältnismäßiger Kostennachteile sowie das Generieren substantieller Zeitvorteile (insbesondere bei Eilbedürftigkeit des Bauvorhabens) und Synergieeffekte. Insbesondere in Zeiten einer sehr hohen Nachfrage nach Bauleistungen und einer hoch ausgelasteten Bauwirtschaft stellt gerade für öffentliche Bauherren die termin- und kostengerechte Ausschreibung und Bereitstellung einzelner Gewerkeleistungen ein Beschaffungsproblem dar, welches mittels alternativer Beschaffungsvarianten reduziert werden kann.
Zu den alternativen Beschaffungsvarianten zählen hauptsächlich die GU-, TU- und PPP-Vergabe.
GU-/GÜ-Vergabe
Diese bezeichnet eine gebündelte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, in der Regel ab der HOAI-Phase 5, d.h. Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind bereits erbracht und bilden Grundlage der weiteren Ausschreibung. Dabei übernimmt ein Auftragnehmer (Generalunternehmer) sämtliche Bauleistungen und führt diese, zumindest teilweise, selbst durch. Werden die Bauleistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Nachunternehmern erbracht, handelt es sich dagegen um eine Generalübernehmervergabe.
Der Generalunternehmervertrag ist ein Werkvertrag. Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung und Ablieferung eines vollendeten Werks - z.B. ein Gefahrenabwehrzentrum. Als Vertragsparteien stehen sich der Bauherr sowie der Generalunternehmer gegenüber. Der Generalunternehmer führt das Bauvorhaben aus, mit Ausnahme der Architekturleistungen. Die Projektierungs- und Planungsarbeiten übernehmen vom Bauherrn beauftragt Planer, Architekten und Ingenieure. Bei einem Generalunternehmerwerkvertrag werden sämtliche Bauleistungen inklusive der Bauleitung in einem einzigen Vertrag zusammengefasst. Der Bauherr hat einen Vertragspartner, der eigenständig für die Erstellung des Baus nach den Plänen des Bauherrn verantwortlich ist. Der Generalunternehmer kann, und das ist der übliche Fall in der Praxis, die verschiedenen Arbeiten an Subunternehmer übertragen. Zieht der Generalunternehmer Subunternehmer für die Vertragserfüllung hinzu, besteht zwischen Bauherr und Subunternehmung keine Vertragsbeziehung. Das hat für die Bauherrschaft den Vorteil, dass sie keine weiteren Ausschreibungen zur Leistungsbeschaffung tätigen muss.
Als nachteilig an der Übertragung der Ausführungs- und Koordinationsarbeiten gelten allgemein Einbußen in den Kontroll- und Weisungsrechten, was bei der Wahrnehmung der eigenen Bau- und Qualitätskontrolle ein Problem darstellen kann sowie ein hoher Aufwand bei der Erstellung und Verhandlung der Vertragsunterlagen. Seitens der lokalen und regionalen Bauwirtschaft und Handwerkerschaft wird häufig die nicht mittelstandsgerechte Ausschreibung, welche sie im Grund von der Beteiligung an solchen Bauvorhaben ausschließt, moniert.
TU-Vergabe
Der Totalunternehmervertrag unterscheidet sich vom Generalunternehmervertrag dadurch, dass der Totalunternehmer die Projektierung und die Ausführung des Bauobjekts übernimmt. Der Totalunternehmervertrag beinhaltet alle Bau- und Planungsleistungen, die das Bauvorhaben erfordert. Der Vorteil besteht darin, dass der Bauherr für die Planung und Realisierung seines Bauwerks nur einen Vertrag abschließen muss. Der Bauherr hat insgesamt nur einen Ansprechpartner und erhält alles aus einer Hand. Durch die Übernahme sämtlicher Planungsleistungen können für den Bauherrn bzgl. Baukosten und Bauzeiten Vorteile entstehen, da das Unternehmen gem. den eigenen Fähigkeiten eine effiziente Abstimmung von Planung und Bauumsetzung anbieten kann.
Zusätzlich zu den bei der GU-Vergabe dargestellten Nachteilen ist hinzuzufügen, dass der Bauherr auch teilweise an Einfluss auf Gestaltung und Funktionalität der Planung verliert.
PPP-Vergabe
Unter PPP im Baubereich wird allgemein eine vertraglich geregelte, entgeltliche Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem privaten Partner verstanden, die einen langen Zeitraum im Lebenszyklus eines Bauwerks erfasst. Kennzeichnend für PPP ist, dass der private Partner über die gesamte vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer die Funktionsfähigkeit des Gebäudes schuldet und damit eine langfristige Erhaltungsstrategie umsetzt.
Im Projektvertrag wird zum Beginn der Zusammenarbeit das Leistungssoll ergebnisorientiert definiert. Durch die Übertragung der Planungs- und Bauphase in seine Sphäre wird der private Partner in die Lage versetzt, bereits früh im Projektablauf maßgeblichen Einfluss auf ein Projekt zu nehmen. In den vertraglichen Vereinbarungen werden dem privaten Partner im Rahmen der sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung ergebenden Grenzen in der Regel weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, die ihn dazu veranlassen sollen, langfristige Ziele des Betriebs oder des Bauunterhalts bereits ab den ersten Planungsschritten zu berücksichtigen und somit eine ganzheitliche phasenübergreifende Konzeption und Realisierung anzustreben, von der auch der öffentliche Auftraggeber langfristig profitieren soll.
Zu den Nachteilen aus GU- und TU-Vergabe kommt die lange finanzielle Bindung über den Lebenszyklus eines Objektes hinzu, der den zukünftigen finanziellen Spielraum des Auftraggebers z.B. bei der Bereitstellung von Bauunterhaltungsmitteln einschränkt.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Auf Grund der Komplexität des Investitionsvorhabens und der angestrebten Zeitvorgabe hat die Stadtverwaltung für die benötigte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, inklusive der in Frage kommenden Beschaffungsvarianten einen externen Berater hinzugezogen.
In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der beauftragten VBD Beratungsgesellschaft wurden die Realisierungsvarianten
inklusive der Bewertung von unterschiedlichen Risiken der Betrachtung von Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie der Endfinanzierung untersucht und miteinander verglichen.
Die von der VBD angenommen Kosten, auf Grundlage dessen die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, beruhen auf den Werten der Machbarkeitsstudie der Firma agn und entsprechen nicht den tatsächlichen Baukosten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (agn) wurden als Referenzwert für die weiteren Berechnungen genommen, um im Ergebnis das wirtschaftlichste Verfahren zu ermitteln.
Welche Beschaffungsform für die Errichtung des Gefahrenabwehrzentrums in Hildesheim tatsächlich am vorteilhaftesten ist, hängt von den herrschenden Rahmenbedingungen beim Auftraggeber und den jeweiligen Eigenschaften der Beschaffungsvariante ab. Neben den baulichen Aspekten sollten hierbei auch Finanzierungs-, Betriebs- und Risikoaspekte eine Rolle spielen, über die sich noch feinteiligere, individuellere Beschaffungsmodelle entwickeln lassen. Eine Bewertung muss über entsprechende Eignungstests und Wirtschaftlichkeits-ermittlungen erfolgen.
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Die VBD hat in ihrer (vorläufigen) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung „einen quantifizierten Vergleich der (Beschaffungs)-Varianten „konventionelle, gewerkeweise Eigenrealisierung“, „GU-Realisierung“ und „TU-Realisierung“ (Gesamtvergabe) durchgeführt.
Die VBD kommt zu folgendem Ergebnis (siehe Zusammenfassung und Handlungsempfehlung, S.5f in der Anlage):
Die zu erwartenden Vorteile eines TU-Modells ergeben sich vor allem aus möglichen Einsparungen der Planungs-, Bau- und deren Finanzierungskosten, der Risikoübertragung und den deutlich kürzeren Planungs- und Bauzeiten.
Die erwarteten wirtschaftlichen und zeitlichen Vorteile eines TU-Modells sind anerkannte und hinreichende Gründe, um gemäß § 97 Abs. 4 GWB von einer Teil- und Fachlosvergabe abzusehen.
Daher wird empfohlen, Planung, Bau und Bauzwischenfinanzierung des Projekts „Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums“ im Rahmen eines TU-Inhabermodells europaweit auszuschreiben und zu realisieren. Da eine private Endfinanzierung teurer als die kommunale Eigenfinanzierung ist, sollte auf diese verzichtet werden.
Die Bauzwischenfinanzierung sollte im vollständigen Risiko und Obligo des Auftragnehmers erfolgen. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme erstattet die Stadt Hildesheim dem Auftragnehmer dessen Aufwendungen für die Planungs- und Baukosten nach Abnahme durch eine Einmalzahlung.
Dieses Modell ist das aktuell am häufigsten vereinbarte alternative Realisierungsmodell. Bei diesem Modell finden keine Eigentumsübertragungen von Grundstücken und Gebäuden statt, d.h. die öffentliche Hand bleibt Inhaber des Grundstücks, deshalb wird das TU-Modell oft auch als Inhabermodell bezeichnet.
Das wirtschaftlichste Angebot für eine Gesamtlösung „Planen und Bauen aus einer Hand“ sollte auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung ermittelt werden. Als europaweites Vergabeverfahren wird das für TU-Projekte bewährte und zulässige Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A empfohlen. Für die Durchführung eines solches Vergabeverfahrens wird der Stadt externe Unterstützung empfohlen.
Durch entsprechend gewählte und gewichtete Eignungs- und Zuschlagskriterien kann auch bei einem ganzheitlichen Beschaffungsverfahren eine den Projektzielen angemessene architektonische und städtebauliche Qualität zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis gewährleistet werden.
Das TU-Modell entspricht einem ÖPP-Inhabermodell, welches grundsätzlich mit und ohne Betrieb vergeben werden kann. Die Vergabe der Betriebsleistungen an den privaten Partner lässt für das Gefahrenabwehrzentrum keine zusätzlichen Vorteile erwarten. Es wird empfohlen, mit dem Auftragnehmer eine verlängerte Gewährleistung zu vereinbaren (Ende der Zusammenfassung VDD).
Für den Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Investitionsmaßnahmen über langfristige Zeiträume wird die Barwertmethode oder auch Kapitalwertmethode empfohlen. Diese dynamischen Berechnungsverfahren wurden von der öffentlichen Verwaltung aus der Betriebswirtschaftslehre übernommen. Die Anwendung der Barwertmethode für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist mittlerweile auf Bundesebene durch verschiedene Verwaltungsvorschriften geregelt (siehe Anlage, VBD S.18).
Der durch die VBD vorgenommene Barwertvergleich – jeweils „mit“ und „ohne Risiko“ ergibt folgendes Bild:
Barwertvergleich | Barwert mit Risiko | Barwert ohne Risiko |
Konventionelle Vergabe | 91.429.057,- € | 85.570.088,- € |
GU-Vergabe | 91.764.489,- € | 87.151.690,- € |
TU-Vergabe | 85.652.618,- € | 83.823.148,- € |
In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD wird in Kapitel 3.1.2 (S.19) der Barwertvergleich wie folgt beschrieben: „Grundprinzip dynamischer Berechnungsverfahren ist, Ausgaben und Einnahmen, die zu verschiedenen Zeitpunkten anfallen, durch Umrechnung auf einen einheitlichen Bezugszeitpunkt vergleichbar zu machen. Die Wirkung von Zins- und Zinseszinseffekten wird auf diese Weise berücksichtigt.
Eine Investition ist umso günstiger, je geringer die Summe der Barwerte aller zu leistenden Zahlungen ist. Beim Vergleich verschiedener Alternativen beeinflussen der zu finanzierende Betrag (z. B. die Gesamtinvestitionskosten), die zeitliche Verteilung der Zahlungen (hoher oder geringer Restwert, Höhe der Raten, linearer oder progressiver Zahlungsverlauf) und der Diskontierungsfaktor den jeweiligen Barwert bzw. die Summe aller Barwerte“.
Fazit der Verwaltung: Neben dem o.g. Vorteil im Barwertvergleich hat die TU-Variante wegen der insgesamt geringsten Herstellungskosten darüber hinaus Vorteile für die Tilgung sowie Belastung der Ergebnisrechnung im Haushalt (Zinsaufwand, Unterhaltung und Betriebskosten“ und Abschreibungen).
Die finanzielle Vorteilhaftigkeit der variante TU-Vergabe hat darüber hinaus zusätzliche zeitliche Vorteile für die Planungs- und Bauphase:
Zeitliche Abwicklung | Konventionelle Vergabe | GU-Vergabe | TU-Vergabe |
Ausschreibung | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Planungs- und Bauzeit | 54 Monate | 53 Monate | 36 Monate |
Gesamtzeit | 66 Monate | 65 Monate | 48 Monate |
Diese zeitliche Beschleunigung hat wiederum erhebliche finanzielle Auswirkungen, da zu erwartende Preissteigerungen durch die konjunkturelle Entwicklung im siebenstelligen Bereich vermieden werden können.
Durch die Vorteile von „Planung und Bau in einer Hand“ wird die effiziente Durchführung gewährleistet.
Bei der vorgeschlagenen Variante „TU-Realisierung“ handelt es sich um ein sog. PPP-Modell, bei dem der Betrieb nach Baufertigstellung und Übergabe bei der Stadt verbleibt.
Andere Formen von Betreibermodellen – beispielsweise die gesamthafte Vergabe der Betriebsleistungen an einen privaten Partner wurden während des Bearbeitungsprozesses auf verschiedenen Ebenen erörtert und diskutiert. Sie führen u.a.
zu erhöhten Aufwendungen, die zu insgesamt höheren Belastungen im Ergebnishaushalt führen würden.
Diese Modelle sind durch die VBD bewertet, aber nicht vertiefend in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verfolgt worden.
Die Machbarkeitsstudie prognostiziert einen Umsetzungszeitraum für Planung und Bau von rund 5 Jahren, wobei je nach gewähltem Vergabeverfahren Abweichungen eingeräumt werden. Die VBD hat innerhalb der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bauzeitenpläne mit einem prognostizierten Fertigstellungsdatum entwickelt. Entsprechend des gewählten Vergabeverfahrens werden bei Annahme eines im Juni abschließend gefassten Grundsatzbeschlusses die möglichen Fertigstellungstermine zwischen Ende 2025 und Mitte 2026 gesehen.
Dieser Grundsatzbeschluss dient der Vorbereitung der weiteren Schritte und der Vorbereitung der Vergabe für die Planung und Realisierung der Hochbaumaßnahme. Es ist vorgesehen, hinsichtlich der Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsansätze für das Gefahrenabwehrzentrum und für die Gebietsentwicklung im Rahmen des Haushaltsplanungs- und Beratungsverfahrens für das Jahr 2022 und die Folgejahre den endgültigen Beschluss herbeizuführen. Für die Gebietsentwicklung und die damit einhergehende Erschließung (Straße und Kanal) kann erst mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB belastbare Kosten genannt werden und ein kompletter Überblick über die Ausgaben und Einnahmenseite des Gesamtprojektes GAZ und dazugehörige Gebietsentwicklung gegeben werden.
Dieses gestufte Vorgehen wurde gewählt, um zum einem die Auslegung des Bebauungsplanes für die Gebietsentwicklung nicht abzuwarten zu müssen, denn erst dann sind die Kosten und Einnahmen dafür hinreichend bekannt, und zum anderen um die Fortschreibung der Machbarkeitsstudie hinsichtlich des veränderten Grundstückszuschnittes zu verarbeiten. Dieses Vorgehen ermöglicht eine weitreichende Parallelität in der Bearbeitung. Die Finanzierung dieses großen Investitionsvolumens ist eine Herausforderung, die für Stadtverwaltung und Politik ab sofort allerhöchste Priorität besitzen muss. Über diesbezügliche Entwicklungen und den jeweils aktuellen Stand wird fortlaufend in den Gremien berichtet. Um die Grundstückssicherung nicht weiter zeitlich zu verschieben, läuft parallel zu dieser Vorlage ebenfalls die Grundstücksvorlage.
Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums hat weitreichende Bedeutung für die Stadtentwicklung. Es ist ein bedeutendes Vorhaben, das in dieser Größenordnung seit den letzten Jahrzehnten erstmalig vorgesehen wird. Es ist offensichtlich, dass diese herausragende Investitionsmaßnahme auch außergewöhnliche und langfristige Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und das weitere Handeln im Hinblick auf die finanziellen Rahmenbedingungen haben wird.
Insofern ist es nicht nur mit Blick auf die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit zwingend erforderlich, den gegenwärtig pandemiebedingt defizitären Ergebnishaushalt spätestens im Jahr der Fertigstellung „GAZ“ dauerhaft mindestens ausgeglichen zu gestalten.
Nur durch langfristig ausgeglichene Haushalte kann die sachgemäße Bauunterhaltung der städtischen Infrastruktur sowie die Finanzierung der erforderlichen Zinsaufwendungen, Tilgungsleistungen und Abschreibungen erwirtschaftet werden
In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, das Gesamtvolumen der Investitionen gegenüber dem heutigen Niveau (jährlich 15 Mio. € Kreditaufnahme) deutlich zu reduzieren. Dazu muss bereits jetzt eine langfristige angepasste Investitionsplanung erarbeitet werden, die die o.g. Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Gesichtspunkt der Demographie sind bei der Planung konkret zu berücksichtigen. Das Gefahrenabwehrzentrum stellt sich als kritische Infrastruktur im Katastrophen- und Rettungsschutz, als Einrichtung dar, die insbesondere der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft Rechnung trägt.
Nach diesem vorliegenden Beschluss zum Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) werden folgende Arbeitsschritte bearbeitet werden.
Finanzierung (laufend):
Gebietsentwicklung:
Hochbau
111082012007-048 Brandschutz GS Sorsum 75.000,- €
111082012007-050 Brandschutz GS St. Nikolaus 145.000,- €
111082015013-002 Baukosten Erweiterung FFW Neuhof 500.000,- €
111082019016-002 Baukosten KIP II – Invest.progr. Schulen 25.700,- €
111082020013-002 Baukosten GS Didrik-Pining - Anbau Mensa 200.000,- €
111082021006-030 Baukosten Sanierung WC RBG BT E 204.300,- €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim beschließt,
- dass die Stadtverwaltung die Arbeiten für eine Totalunternehmervergabe des Gefahrenabwehrzentrums in der Hildesheimer Oststadt/ Stadtfeld vorbereitet.
- die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2021 in einer Höhe von ca. 1,15 Mio. € aus den Haushaltsstellen:
111082012007-048 Brandschutz GS Sorsum 75.000,- €
111082012007-050 Brandschutz GS St. Nikolaus 145.000,- €
111082015013-002 Baukosten Erweiterung FFW Neuhof 500.000,- €
111082019016-002 Baukosten KIP II – Invest.progr. Schulen 25.700,- €
111082020013-002 Baukosten GS Didrik-Pining - Anbau Mensa 200.000,- €
111082021006-030 Baukosten Sanierung WC RBG BT E 204.300,- €
Um das Ausschreibungsverfahren für das Leistungspaket `Funktionale Leistungsbeschreibung, Verfahrensbegleitung und Baucontrolling´ in diesem Jahr vornehmen zu können, ist eine VE über die geschätzten Kosten in Höhe von ca.1,15 Mio. € erforderlich. Diese wird aus bestehenden VE´s im Haushalt 2021 gedeckt, von denen bereits jetzt bekannt ist, dass sie in diesem Jahr nicht in vollem Umfang ausgenutzt werden.
Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der weiteren Hochbauplanung im IV. Quartal 2021 vorstellen und den aktuellen Sachstand der Finanzierungsüberlegungen darstellen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 die Finanzmittel für die Umsetzung des GAZ in die mittelfristige Finanzplanung einstellen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Lageplan mit der Abgrenzung des Bebauungsplangebietes
- Machbarkeitsstudie vom Juni 2020 des Architekturbüro agn
- Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD Beratungsgesellschaft (April 2021)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Lageplan mit der Abgrenzung des Bebauungsplangebietes (280 KB) | ||||
2 | öffentlich | Machbarkeitsstudie vom Juni 2020 des Architekturbüro agn (18578 KB) | ||||
3 | öffentlich | Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (816 KB) |
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