Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/099  

Betreff: Richtlinie "Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
28.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
03.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.07.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung"  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

 

Zum 01.01.2019 wurde die „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ durch den Landkreis Hildesheim letztmalig aktualisiert. Der Landkreis Hildesheim hat in seiner Funktion als örtlicher Träger der Jugendhilfe für alle landkreisangehörigen Kommunen mit dieser Richtlinie eine einheitliche Regelung für die Betreuung in der Kindertagespflege festgelegt. Unter anderem regelt die Richtlinie das Betreuungsentgelt und andere Zahlungen an die Tagespflegepersonen.

 

Ergänzend zu dieser Richtlinie gewährt der Landkreis gem. § 3 Abs. 4 der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) den Kommunen für von Angestellten in Großtagespflegestellen geleistete Betreuungsstunden einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde. Das bedeutet aktuell, dass dem Anstellungsträger 5,37 € zzgl. 0,50 €, insgesamt also 5,87 €, je Betreuungsstunde für die Betreuung durch Tagespflege in Anstellung gewährt werden.

 

Handlungsbedarf:

 

Der durch den Landkreis gewährte Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde ist jedoch für den Anstellungsträger nicht auskömmlich. Nachweislich ist bei der Tagespflege in Anstellung ein zusätzlicher Betrag von 1,50 € je Betreuungsstunde zu dem regulären Stundensatz erforderlich, um die Tagespflege kostendeckend anbieten zu können. Nachverhandlungen mit dem Landkreis in Bezug auf die Anhebung des Aufschlages von 0,50 € auf 1,50 € blieben bisher erfolglos. Eine Regelung zur Gewährung von zusätzlich 1,- € je Betreuungsstunde durch die Stadt Hildesheim ist derzeitig nicht vorhanden.

 

Das Angebot der Tagespflege in Anstellung umfasst zurzeit 10 Tagespflegeplätze. Diese Betreuungsplätze tragen zur Sicherstellung des Bedarfes für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren bei und sind bei dem derzeitigen Betreuungsangebot unentbehrlich. Der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Altersgruppe ist weitaus höher und kann voraussichtlich erst nach Beendigung der Ausbauphase gedeckt werden.

 

Handlungsvorschlag:

 

Um künftig auch die Betreuungsplätze der Tagespflege in Anstellung in finanzieller Hinsicht zu sichern und dadurch den Bedarf an Betreuungsplätzen in einem gewissen Umfang zu gewährleisten, ist die Gewährung von zusätzlich 1,- € je Betreuungsstunde für die Tagespflege in Anstellung zu gewähren. Die rechtliche Grundlage dazu soll die Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ bieten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ wird mit Wirkung vom 01.01.2021 zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Folgekostenabschätzung

- Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (408 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung" (227 KB)      
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