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Sachverhalt:
Ausgangslage:
Zum 01.01.2019 wurde die „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ durch den Landkreis Hildesheim letztmalig aktualisiert. Der Landkreis Hildesheim hat in seiner Funktion als örtlicher Träger der Jugendhilfe für alle landkreisangehörigen Kommunen mit dieser Richtlinie eine einheitliche Regelung für die Betreuung in der Kindertagespflege festgelegt. Unter anderem regelt die Richtlinie das Betreuungsentgelt und andere Zahlungen an die Tagespflegepersonen.
Ergänzend zu dieser Richtlinie gewährt der Landkreis gem. § 3 Abs. 4 der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) den Kommunen für von Angestellten in Großtagespflegestellen geleistete Betreuungsstunden einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde. Das bedeutet aktuell, dass dem Anstellungsträger 5,37 € zzgl. 0,50 €, insgesamt also 5,87 €, je Betreuungsstunde für die Betreuung durch Tagespflege in Anstellung gewährt werden.
Handlungsbedarf:
Der durch den Landkreis gewährte Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde ist jedoch für den Anstellungsträger nicht auskömmlich. Nachweislich ist bei der Tagespflege in Anstellung ein zusätzlicher Betrag von 1,50 € je Betreuungsstunde zu dem regulären Stundensatz erforderlich, um die Tagespflege kostendeckend anbieten zu können. Nachverhandlungen mit dem Landkreis in Bezug auf die Anhebung des Aufschlages von 0,50 € auf 1,50 € blieben bisher erfolglos. Eine Regelung zur Gewährung von zusätzlich 1,- € je Betreuungsstunde durch die Stadt Hildesheim ist derzeitig nicht vorhanden.
Das Angebot der Tagespflege in Anstellung umfasst zurzeit 10 Tagespflegeplätze. Diese Betreuungsplätze tragen zur Sicherstellung des Bedarfes für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren bei und sind bei dem derzeitigen Betreuungsangebot unentbehrlich. Der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Altersgruppe ist weitaus höher und kann voraussichtlich erst nach Beendigung der Ausbauphase gedeckt werden.
Handlungsvorschlag:
Um künftig auch die Betreuungsplätze der Tagespflege in Anstellung in finanzieller Hinsicht zu sichern und dadurch den Bedarf an Betreuungsplätzen in einem gewissen Umfang zu gewährleisten, ist die Gewährung von zusätzlich 1,- € je Betreuungsstunde für die Tagespflege in Anstellung zu gewähren. Die rechtliche Grundlage dazu soll die Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ bieten.
Beschlussvorschlag:
Der Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ wird mit Wirkung vom 01.01.2021 zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Folgekostenabschätzung
- Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (408 KB) | ||||
2 | öffentlich | Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung" (227 KB) |