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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 01.03.2021 (öffentlicher Teil) | SI/035/21 | |||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.01.2021 (öffentlicher Teil) | SI/032/21 | |||||
Ö 6 | Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1 | 21/113 | |||||
Ö 7 | Beteiligung der Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) an der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) | 21/108 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Gründung der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) mit Sitz in Hildesheim und der dazugehörigen Komplementär-GmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwürfe wird zugestimmt und die SEHi AöR beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Einlage des Kapitalanteils in die Kommanditgesellschaft durch die SEHi AöR in Höhe von 150.000,- € und der Stammeinlage in Höhe von 12.500,- € für die Komplementär-GmbH wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die SEHi AöR ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Gesellschaftsverträge und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
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03.05.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Vorlage vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu.
Der Gründung der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) mit Sitz in Hildesheim und der dazugehörigen Komplementär-GmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwürfe wird zugestimmt und die SEHi AöR beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Einlage des Kapitalanteils in die Kommanditgesellschaft durch die SEHi AöR in Höhe von 150.000,- € und der Stammeinlage in Höhe von 12.500,- € für die Komplementär-GmbH wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die SEHi AöR ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Gesellschaftsverträge und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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10.05.2021 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 3 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
17.05.2021 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
geänderter Beschluss:
Der Gründung der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) mit Sitz in Hildesheim und der dazugehörigen Komplementär-GmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwürfe wird zugestimmt und die SEHi AöR beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Einlage des Kapitalanteils in die Kommanditgesellschaft durch die SEHi AöR in Höhe von 150.000,- € und der Stammeinlage in Höhe von 12.500,- € für die Komplementär-GmbH wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die SEHi AöR ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Gesellschaftsverträge und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Diesem Beschluss wird vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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Ö 8 | 1. Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes | 21/129 | |||||
Ö 9 | Controllingbericht I. Quartal 2021 | 21/130 | |||||
Ö 10 | Berufung von Ehrenbeamten der Hildesheimer Ortsfeuerwehren | 21/112 | |||||
Ö 11 | Richtlinie "Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung" | 21/099 | |||||
Ö 12 | Initiativantrag des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt | 21/082 | |||||
Ö 13 | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen: Einführung eigener E-Mail-Accounts für Ratsmitglieder | 21/119 | |||||
Ö 14 | Aktualisierung der 5. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim - Änderung des Rettungsmittelplanes ab dem 01.06.2021 | 21/086 | |||||
Ö 15 | Organisationsveränderungen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen der Feuerwehr | ||||||
Ö 17 | Mitteilungen | ||||||
Ö 18 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 19 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 01.03.2021 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 20 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.01.2021 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 21 | Personalie | ||||||
N 22 | Personalie | ||||||
N 23 | Personalie | ||||||
N 24 | Personalie | ||||||
N 25 | Personalie | ||||||
N 26 | Mitteilungen | ||||||
N 27 | Anfragen und Anregungen | ||||||