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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Aktuelle Stunde | ||||||
Ö 5 | Schriftliche Anfragen | ||||||
Ö 6 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 15.03.2021 | SI/004/21 | |||||
Ö 7 | Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 8 | Resolution | ||||||
Ö 8.1 | Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD und Die Unabhängigen: Resolution - Kita-Qualität nachhaltig sichern | 21/149 | |||||
Ö 9 | Beteiligung der Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) an der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) | 21/108 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Gründung der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) mit Sitz in Hildesheim und der dazugehörigen Komplementär-GmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwürfe wird zugestimmt und die SEHi AöR beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Einlage des Kapitalanteils in die Kommanditgesellschaft durch die SEHi AöR in Höhe von 150.000,- € und der Stammeinlage in Höhe von 12.500,- € für die Komplementär-GmbH wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die SEHi AöR ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Gesellschaftsverträge und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
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03.05.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Vorlage vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu.
Der Gründung der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) mit Sitz in Hildesheim und der dazugehörigen Komplementär-GmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwürfe wird zugestimmt und die SEHi AöR beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Einlage des Kapitalanteils in die Kommanditgesellschaft durch die SEHi AöR in Höhe von 150.000,- € und der Stammeinlage in Höhe von 12.500,- € für die Komplementär-GmbH wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die SEHi AöR ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Gesellschaftsverträge und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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10.05.2021 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 3 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
17.05.2021 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
geänderter Beschluss:
Der Gründung der Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (HiBo) mit Sitz in Hildesheim und der dazugehörigen Komplementär-GmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwürfe wird zugestimmt und die SEHi AöR beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Einlage des Kapitalanteils in die Kommanditgesellschaft durch die SEHi AöR in Höhe von 150.000,- € und der Stammeinlage in Höhe von 12.500,- € für die Komplementär-GmbH wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die SEHi AöR ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Gesellschaftsverträge und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Diesem Beschluss wird vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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Ö 10 | Nachbesetzung des Beirats für Migration | 21/096 | |||||
Ö 11 | Annahme von Spenden durch den Rat | 21/144 | |||||
Ö 12 | Berufung von Ehrenbeamten der Hildesheimer Ortsfeuerwehren | 21/112 | |||||
Ö 13 | 1. Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes | 21/129 | |||||
Ö 14 | Bildungsoffensive in Kindertagesstätten und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit | 21/056 | |||||
Ö 15 | Betriebsabrechnung 2020 für den Gebührenhaushalt Planung, Bau und Unterhaltung städtischer Friedhöfe | 21/088 | |||||
Ö 16 | Bericht zur Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim und der Stadt Hildesheim, 7. Fortschreibung | 21/093 | |||||
Ö 17 | Ausbauplanung Kinderbetreuung in der Stadt Hildesheim - 3. Fortschreibung | 21/100 | |||||
Ö 18 | Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans zum 01.08.2020 | 21/109 | |||||
Ö 19 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 20 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 21 | Neubestellung eines Erbbaurechtes | ||||||
N 22 | Neubestellung eines Erbbaurechtes | ||||||
N 23 | Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages | ||||||
N 24 | Abschluss eines Grundstückstauschvertrages | ||||||
N 25 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
N 26 | Anfragen und Anregungen | ||||||