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Sachverhalt:
In den Kindertagesstätten wird die Grundlage für den gesamten weiteren Bildungsweg der Kinder gelegt. Eine gute Ausstattung der Kindertagesstätten ist unerlässlich, damit Kinder frühzeitig gut gefördert und soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden können.
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Kindertagesstätten deutlich gestiegen:
- die Kinder kommen immer jünger in die Kitas und sie verbringen einen immer größeren Anteil des Tages in einer Kita
- die Anforderungen an Elternberatung und Familienarbeit sind stetig angestiegen
- mit dem Orientierungsplan für die Kindertagesstätten, der bereits seit dem Jahr 2005 in Kraft ist, werden erhöhte Bildungsansprüche an die Kitas gestellt
- zunehmend sollen die Kitas die Aufgabe der Sprachförderung sowie die Sprachstandsfeststellungsverfahren übernehmen
- die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 gilt auch für die Kindertagesstätten
Die Personalstandards der Kitas sind jedoch seit Inkrafttreten des Kita-Gesetzes im Jahr 1992 – mit Ausnahme der Verankerung einer Drittkraft in den Krippengruppen (die nun ausgesetzt wurde) – unverändert geblieben. Das führt vor Ort zu erheblichen Belastungen: Der Krankenstand ist hoch, viele Erzieherinnen und Erzieher leisten notwendige Arbeit auch in ihrer Freizeit, damit die Kita funktioniert. Laut einer aktuellen Bertelsmannstudie (2020) scheidet jede*r fünfte Erzieher*in vorzeitig aus dem Beruf aus. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung der Personalstandards und Arbeitsbedingungen an den Bedarfen in den Kitas zu überfällig. Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Kita-Gesetzes schafft dies jedoch nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat von Hildesheim fordert die Verwaltung auf, sich im Zuge der anstehenden Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes mit Nachdruck für eine Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der Personalausstattung der Kindertagesstätten einzusetzen.
- dafür ist der Fachkraft-Kind-Schlüssel schrittweise zu verbessern,
- die Verfügungszeit für Fachkräfte für pädagogische Aufgaben anzuheben
- und in jeder Gruppe soll mindestens eine Fachkraft über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation verfügen.
Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, indem:
- die Ausbildungsplatzkapazitäten insbesondere dualisierte Teilzeitausbildungen deutlich ausgebaut werden
- die Ausbildung ihre Standards behält
- eine Vergütung für die Ausbildung gewährleistet wird
- die Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern endlich adäquat angehoben wird
Die regionalen Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich entsprechend im Landtag einzusetzen.
Anlage/n:
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