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Sachverhalt:
Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 01.11.2009 ist die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte zur Schulentwicklungsplanung entfallen. Dennoch erarbeiten die Stadt und der Landkreis Hildesheim seit 2013 gemeinsam in Anlehnung an die früheren Vorgaben der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung und der Verordnung über die Schulorganisation einen Bericht zur Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden weiterführenden Schulen. Der Bericht wird jährlich fortgeschrieben und den politischen Gremien vorgestellt.
Als Anlage ist der Bericht für das Schuljahr 2020/21 beigefügt. Enthalten sind Daten und Prognosen für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium und Gesamtschule. Aufgrund der Einführung des Gesetzes zur inklusiven Schule wird bei den Förderschulen nur der aktuelle Sachstand erläutert.
Die Schülerzahl an den weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim ist in den letzten drei Jahren stabil geblieben:
Schuljahr | Schülerzahl weiterf. Schulen in Trägerschaft der Stadt |
2018/19 | 5.130 |
2019/20 | 5.046 |
2020/21 | 5.078 |
Schulorganisatorische Maßnahmen im Sinne von § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wie z.B. die Errichtung, Erweiterung, Einschränkung, Zusammenlegung, Teilung oder Aufhebung von Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim haben im Schuljahr 2020/21 nicht stattgefunden.
Anlage:
- Schulentwicklungsplan 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Schulentwicklungsplan 2020 (5677 KB) |