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Sachverhalt:
Mit den Mitteln der „Bildungsoffensive“ wird den Kindertagesstätten die Möglichkeit eröffnet, wichtige qualitätssteigernde Maßnahmen und Projekte umzusetzen, für die keine Mittel aus der Kita-Regelfinanzierung bereitstehen.
Mit der Vorlage 16/307 – Bildungsoffensive in Kindertagesstätten - hat der Rat der Stadt Hildesheim die Einrichtung eines Budgets im städtischen Haushalt zur Stärkung der Bildungseinrichtungen und zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals beschlossen. Für die Jahre 2016 und 2017 standen jeweils 70.000,- € zur Verfügung. Mit der Vorlage 18/412 wurde die Maßnahme aber für das Jahr 2019 erneut beschlossen und der Betrag für die Bildungsoffensive auf 100.000,- € erhöht. Entsprechend wurde auch mit der Vorlage 19/279 über die Verwendung der Fördermittel für die Jahre 2019 und 2020 entschieden.
Dies vorausgeschickt soll nunmehr die Verwendung der im Rahmen der Bildungsoffensive bereitgestellten Haushaltsmittel für die Jahre 2021 und 2022 neu festgelegt werden. Für die Jahre 2023 ff. wird die Verwendung der Haushaltsmittel für die Bildungsoffensive erneut durch den Rat zu entscheiden sein.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Kitas und Tagespflege sollen – wie in den Vorjahren - Mittel für Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll das Angebot (bisher: Inhouse-Veranstaltungen) dahingehend erweitert werden, dass
Förderung: Je Kita 500,- €, je Tagespflegeperson 50,- €.
2.1 Bildungsangebote für Familien
Es ist unverändert notwendig, nicht nur Kindern, sondern auch Eltern Angebote zur Kind bezogenen Bildungsunterstützung zu eröffnen. Die wichtige Arbeit der Hildesheimer Kindertagesstätten als familienunterstützende Institution soll gesichert und weiter ausgebaut werden. Einrichtungen und Eltern sollen Eltern- und Eltern-Kind-Angebote ermöglicht werden. Oftmals sind es niederschwellige Ansätze, die Familien in ihrem Alltag unterstützen. Aber auch themenzentrierte Angebote sollen weiterhin ermöglicht werden. Die Themen sollen sich am Bedarf der Kindertagesstätte orientieren.
Gefördert werden
In die Förderung einbezogen sind Aufwendungen für Referenten, Kooperationspartner und maßnahmenbezogene Materialien.
2.2 Umsetzung von Angeboten aus dem Kulturbereich für Kinder und Familien
Gefördert werden Maßnahmen, die das kulturelle Wissen und Erleben fördern. Die Umsetzung kann sowohl in Kindergruppen, Erwachsenengruppen oder auch Familiengruppen durchgeführt werden.
2.3 Bildungsunterstützende Anschaffungen für Kinder
Effektive Bildungsunterstützung von Kindern erfordert eine bedarfsgerechte und an der Zielgruppe ausgerichtete Materialausstattung. Gefördert werden sollen die Beschaffung von Materialien, die
Verbrauchsmaterialien sind dabei von der Beschaffung ausgeschlossen.
Gesamtförderung der Bildungsunterstützung gem. 2.1 – 2.3: 11,50 € je Kind in der Kita und in der Kindertagespflege.
Die informelle Bildung und Betreuung gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Fachkräfte in diesen Aufgabenfeldern stehen vor intensiven Herausforderungen, Kinder in Kinder- und Jugendhäusern – zunehmend intensiver - in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dabei nehmen sie häufig familienergänzende Aufgaben wahr, die weit über eine reine Freizeitpädagogik hinausgehen und auch schulunterstützende Angebote implizieren. Die informelle Arbeit mit Kindern im Primarbereich gewährleistet Bildungszugänge und eröffnet viele Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Daher ist es wichtig, diese Bildungsprozesse gezielt und anknüpfend an den Kindergartenbesuch zu fördern. Dies soll sowohl auf Ebene der Fachkräfte als auch zielgruppenorientiert durch bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden.
Dies vorausgeschickt wird empfohlen, die Fort- und Weiterbildung sowie die bildungsunterstützenden Anschaffungen nicht nur von Kindertagesstätten, sondern auch von Kinder- und Jugendhäusern, zu fördern.
3.1 Fort- und Weiterbildungen zu folgenden Themen:
(Fotografie / Bildbearbeitung, PC-Anwendungsprogramme, Video),
(Musik, Darstellendes Spiel, Ästhetische Bildung, etc.).
3.2 Bildungsunterstützende Anschaffungen für Kinder- und Jugendhäuser:
Förderung: 2.500,- € je städtischem Kinder- und Jugendhaus zur individuellen Planung und für informelle Bildungsangebote im gruppenpädagogischen Kontext.
Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der Haushaltsmittel der Bildungsoffensive für die Jahre 2021 und 2022 für die Förderschwerpunkte
wird zugestimmt.
Der Mittelansatz für das kommende Jahr steht hierbei unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Haushalt für 2022.
Grundsätzlich soll dabei der Kreis der Begünstigten über die Kitas und die Tagespflege hinaus auf die offene Kinder- und Jugendarbeit erweitert werden.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (405 KB) |