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Vorlage - 21/056  

Betreff: Bildungsoffensive in Kindertagesstätten und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.05.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit den Mitteln der „Bildungsoffensive“ wird den Kindertagesstätten die Möglichkeit eröffnet, wichtige qualitätssteigernde Maßnahmen und Projekte umzusetzen, für die keine Mittel aus der Kita-Regelfinanzierung bereitstehen.

 

Mit der Vorlage 16/307 – Bildungsoffensive in Kindertagesstätten - hat der Rat der Stadt Hildesheim die Einrichtung eines Budgets im städtischen Haushalt zur Stärkung der Bildungseinrichtungen und zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals beschlossen. Für die Jahre 2016 und 2017 standen jeweils 70.000,-  zur Verfügung. Mit der Vorlage 18/412 wurde die Maßnahme aber für das Jahr 2019 erneut beschlossen und der Betrag für die Bildungsoffensive auf 100.000,- € erhöht. Entsprechend wurde auch mit der Vorlage 19/279 über die Verwendung der Fördermittel für die Jahre 2019 und 2020 entschieden.

 

Dies vorausgeschickt soll nunmehr die Verwendung der im Rahmen der Bildungsoffensive bereitgestellten Haushaltsmittel für die Jahre 2021 und 2022 neu festgelegt werden. Für die Jahre 2023 ff. wird die Verwendung der Haushaltsmittel für die Bildungsoffensive erneut durch den Rat zu entscheiden sein.

 

Kindertagesstätten und Kindertagespflege

 

  1. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur methodischen Umsetzung des Niedersächsischen Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung im Elementarbereich

 

Kitas und Tagespflege sollen – wie in den Vorjahren - Mittel für Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll das Angebot (bisher: Inhouse-Veranstaltungen) dahingehend erweitert werden, dass

  • auch Einzelpersonen an Maßnahmen teilnehmen können,
  • die Buchung von Online-Seminaren möglich wird,
  • autodidaktische Weiterbildung (z.B. durch Fachliteratur, DVD’s etc.) ermöglicht wird.

 

Förderung: Je Kita 500,- €, je Tagespflegeperson 50,- €.

 

  1. Bildungsunterstützung zur praktischen Umsetzung des Niedersächsischen Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung im Elementarbereich

 

2.1   Bildungsangebote für Familien

 

Es ist unverändert notwendig, nicht nur Kindern, sondern auch Eltern Angebote zur Kind bezogenen Bildungsunterstützung zu eröffnen. Die wichtige Arbeit der Hildesheimer Kindertagesstätten als familienunterstützende Institution soll gesichert und weiter ausgebaut werden. Einrichtungen und Eltern sollen Eltern- und Eltern-Kind-Angebote ermöglicht werden. Oftmals sind es niederschwellige Ansätze, die Familien in ihrem Alltag unterstützen. Aber auch themenzentrierte Angebote sollen weiterhin ermöglicht werden. Die Themen sollen sich am Bedarf der Kindertagesstätte orientieren.

 

Gefördert werden

 

  • Elternnachmittage / Elternabende / Workshops / Informationsveranstaltungen / Kurse
  • Eltern – Kind Angebote.

 

In die Förderung einbezogen sind Aufwendungen für Referenten, Kooperationspartner und maßnahmenbezogene Materialien.

 

2.2 Umsetzung von Angeboten aus dem Kulturbereich für Kinder und Familien

 

Gefördert werden Maßnahmen, die das kulturelle Wissen und Erleben fördern. Die Umsetzung kann sowohl in Kindergruppen, Erwachsenengruppen oder auch Familiengruppen durchgeführt werden.

 

2.3   Bildungsunterstützende Anschaffungen für Kinder

 

Effektive Bildungsunterstützung von Kindern erfordert eine bedarfsgerechte und an der Zielgruppe ausgerichtete Materialausstattung. Gefördert werden sollen die Beschaffung von Materialien, die

 

  • Kinder dabei unterstützen, ihren Lebensalltag zu bewältigen und Kulturtechniken kennenzulernen,
  • dabei unterstützen, Lernumgebungen herzustellen,
  • dazu geeignet sind, wiederkehrende Entwicklungsbegleitungen zu freiem Spiel und dem Lernangebot zu arrangieren.

 

Verbrauchsmaterialien sind dabei von der Beschaffung ausgeschlossen.

 

Gesamtförderung der Bildungsunterstützung gem. 2.1 – 2.3: 11,50 € je Kind in der Kita und in der Kindertagespflege.

 

  1. Fort- und Weiterbildung und bildungsunterstützende Anschaffungen in Kinder- und Jugendhäusern

 

Die informelle Bildung und Betreuung gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Fachkräfte in diesen Aufgabenfeldern stehen vor intensiven Herausforderungen, Kinder in Kinder- und Jugendhäusern – zunehmend intensiver -  in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dabei nehmen sie häufig familien­ergänzende Aufgaben wahr, die weit über eine reine Freizeitpädagogik hinausgehen und auch schulunterstützende Angebote implizieren. Die informelle Arbeit mit Kindern im Primarbereich gewährleistet Bildungszugänge und eröffnet viele Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Daher ist es wichtig, diese Bildungsprozesse gezielt und anknüpfend an den Kindergartenbesuch zu fördern. Dies soll sowohl auf Ebene der Fachkräfte als auch zielgruppenorientiert durch bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Dies vorausgeschickt wird empfohlen, die Fort- und Weiterbildung sowie die bildungsunterstützenden Anschaffungen nicht nur von Kindertagesstätten, sondern auch von Kinder- und Jugendhäusern, zu fördern.

 

3.1   Fort- und Weiterbildungen zu folgenden Themen:

 

  • Kinderrechte / Partizipation / Kinderschutz,
  • Interkulturelle Vielfalt,
  • Medienpädagogische Themen,

 (Fotografie / Bildbearbeitung, PC-Anwendungsprogramme, Video),

  • Bildungskulturelle Veranstaltungen,

 (Musik, Darstellendes Spiel, Ästhetische Bildung, etc.).

 

3.2   Bildungsunterstützende Anschaffungen für Kinder- und Jugendhäuser:

 

  • Digitale / mediale Ausstattungen (Laptops, Monitore, PC Programme, Fotodrucker, Beamer, Leinwände, Kameras, digitale Anzeigetafeln, mediales Zubehör, Lautsprecher etc.)
  • Material für außerschulische Projekte zur Bildungs­begleitung

 

Förderung: 2.500,- € je städtischem Kinder- und Jugendhaus zur individuellen Planung und für informelle Bildungsangebote im gruppenpädagogischen Kontext.  

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwendung der Haushaltsmittel der Bildungsoffensive für die Jahre 2021 und 2022 für die Förderschwerpunkte

 

  1. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur methodischen Umsetzung des Niedersächsischen Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung im Elementarbereich.

 

  1. Bildungsunterstützung zur praktischen Umsetzung des Niedersächsischen Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung im Elementarbereich

 

  1. Fort- und Weiterbildung und bildungsunterstützende Anschaffungen in Kinder- und Jugendhäusern

 

wird zugestimmt.

 

Der Mittelansatz für das kommende Jahr steht hierbei unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Haushalt für 2022.

 

Grundsätzlich soll dabei der Kreis der Begünstigten über die Kitas und die Tagespflege hinaus auf die offene Kinder- und Jugendarbeit erweitert werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (405 KB)      
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