Es soll statt des Gutachterverfahrens ein Planungsbüro oder eine Planungsgemeinschaft mit einem dialogorientierten Entwurfsprozess beauftragt werden. Dieser Entwurf wird als Grundlage des im Anschluss durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens dienen.
28.10.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
11.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Es soll statt des Gutachterverfahrens ein Planungsbüro oder eine Planungsgemeinschaft mit einem dialogorientierten Entwurfsprozess beauftragt werden. Dieser Entwurf werde als Grundlage des im Anschluss durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens dienen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
16.11.2020 - Verwaltungsausschuss
N 17 - ungeändert beschlossen
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