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Sachverhalt:
Um eine Reduzierung der Luftschadstoffe, insbesondere Stickoxide, im Bereich der Schuhstraße zu erreichen, sind seit Anfang Januar 2018 verkehrslenkende Maßnahmen als Lösung eingerichtet worden. Die Maßnahmen haben das Ziel verfolgt, die Verkehrsmenge des KFZ-Verkehrs zu reduzieren.
Die Stadt Hildesheim war damals gezwungen, verkehrsregelnd einzugreifen, da ansonsten gerichtlich verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Innenstadt drohten. Es galt unter den vorstellbaren Lösungen, diejenige zu wählen, die den geringsten Eingriff in die Netzstruktur der Verkehrsbeziehungen bei gleichzeitiger Senkung der Schadstoffbelastung unter dem Grenzwert darstellt.
Um den Grenzwert der Stickoxid-Belastung an der Messstelle Schuhstraße einzuhalten, sind daher Anfang 2018 folgende Verkehrsregelungen in Kraft getreten: Für den Kfz-Verkehr
- mit Ausnahme von ÖPNV und Taxen - sind Linksabbiegeverbote aus der Kardinal-Bertram-Straße und der Wollenweberstraße in die Schuhstraße eingerichtet und die Durchfahrt vom Kläperhagen zur Schuhstraße ab Kantorgasse gesperrt worden. Darüber hinaus erfolgte noch eine Veränderung der Ampelsteuerung an der Kreuzung Pfaffenstieg/Bohl/Kardinal-Bertram-Straße in die Schuhstraße, so dass sich weniger Fahrzeuge gleichzeitig in der Schuhstraße befinden, um die besonders emissionsträchtigen Anfahrsituationen zu minimieren.
Zum Zeitpunkt der Maßnahmeneinführung lag der gewichtete Jahresmittelwert der NO2-Werte für 2017 bei 42 µg/m³, in 2018 bei 41 µg/m³. In 2019 lag der Wert mit 34 µg/m³ erstmals unterhalb des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³. Nach der Einführung der verkehrslenkenden Maßnahmen wurde der Luftüberwachungscontainer des Landes (Lufthygienische Überwachung Niedersachsen - LÜN) in der Schuhstraße aufgestellt. Er löste die ungenauere Messmethode des Passivsammlers ab. Die Daten sind seitdem im Netz laufend abrufbar.
Die Werte vom 01. August 2020 bis 15.Oktober 2020 stellen sich nunmehr folgender Maßen dar:
Der Wert für Stickoxide beträgt für das Jahr 2020 bisher 38 µg/m³ (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/luftqualitaet). Es handelt sich dabei noch nicht um den gewichteten Mittelwert, der immer erst am Ende des Jahres festgelegt wird. Es zeigt sich aber schon heute, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ dauerhaft unterschritten wird.
Da weiterhin positive Messergebnisse vorliegen, wird die Stadt Hildesheim, wie bereits öffentlich angekündigt, ab Januar 2021 als erste rückführende Maßnahme das Abbiegeverbot aus der Wollenweberstraße in die Schuhstraße aufheben.
Bevor über weitere Beendigungen der Verkehrslenkungsmaßnahmen oder Änderungen der Ampelschaltung entschieden wird, ist die Inbetriebnahme des neuen digitalen Verkehrserfassungssystems und eine erste Auswertung der Verkehrszahlen in Bezug auf die betreffenden Verkehrslenkungsmaßnahmen abzuwarten. Mitte 2021 ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen. Dieser Zeitraum ermöglicht auch eine Überprüfung der Entwicklung der Stickoxidbelastung mit der Rückführung des Abbiegeverbotes aus der Wollenweberstraße in die Schuhstraße.
Als Indiz zum Befolgungsgrad der Linksabbiegeverbote in die Schuhstraße kann zum einen die tägliche durchschnittliche Verkehrsmenge herangezogen werden. Während am 18.05.2017 noch 18.970 Fahrzeuge/Tag verzeichnet wurden, reduzierte sich der DTV zur Zählung am 05.06.2018 um ca. 18 % auf 15.439 Fahrzeuge/Tag. Zum anderen wird der Befolgungsgrad der Linksabbiegeverbote auch im Vergleich der Verkehrsbelastung in der Richtung von Westen nach Osten sehr deutlich.
Auffallend bei den Auswertungen der Verkehrsbelastungen durch FB 66 ist, dass sich bei der Zählung am 01.09.2020 der DTV zwar wieder leicht auf 15.659 Fahrzeuge/Tag erhöht hat und erstmals in der Schuhstraße eine höhere Verkehrsbelastung in der Richtung von Osten nach Westen angezeigt wurde. Dies ist durch die Umleitungsverkehre durch die Baustelle an der Brücke B1 begründet. Da diese Umleitung erst im Januar 2021 entfällt, ist dann erst die Aufhebung des Linksabbiegers aus der Wollenweberstraße anzuordnen und durchzuführen.
Anlage/n:
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