Stadt Hildesheim

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Vorlage - 20/290  

Betreff: Bebauungsplan HN 295 "Gewerbegebiet Nord"
- Aufstellungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Döring, Stephanie
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
17.09.2020 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
22.09.2020 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt abgelehnt     
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
28.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord  
Räumlicher Geltungsbereich  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Giesen zwischen dem Stichkanal Hildesheim und der BAB 7 den Interkommunalen Gewerbepark Nord zu errichten. Der Gewerbepark ist aufgrund seiner Größe (220 ha) und seiner Lage sowohl ein regional- als auch ein landesweitbedeutsames Projekt. Der Gewerbepark dient der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Errichtung eines Güterverkehrszentrums (GVZ) und stellt einen wichtigen Baustein für die wirtschaftliche Entwicklung im erweiterten Wirtschaftsraum Hannover dar.

 

Der räumliche Geltungsbereich und die Entwicklungsziele des Interkommunalen Gewerbe-parks sind im gleichnamigen Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord festgeschrieben. Die Entwicklung des Gewerbeparks wird in wesentlichen Teilen durch die GHG - Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH vorangetrieben (siehe Anlage 1 Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark, rot umrandeter Bereich).

 

Die im Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord festgeschriebenen Entwicklungsabsichten werden für die Gemarkung Hildesheim durch den Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim mit der Darstellung von gewerblichen Bauflächen bestätigt. Flächen im südlichen Bereich des Rahmenplanes konnten bereits durch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne HN 292 (2. Änderung) und HN 293 sowie durch den sich in Aufstellung verbindlichen Bebauungsplan HN 294 als Gewerbegebiete entwickelt werden bzw. stehen kurz- bis mittelfristig zur Verfügung.

 

Um die Realisierung des Interkommunalen Gewerbeparks Nord aktiv voranzubringen soll nun Planungsrecht für weitere im Rahmenplan dargestellte Flächen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes HN 295 "Gewerbegebiet Nord" schließt im Süden unmittelbar an die Geltungsbereiche der Bebauungspläne HN 292 (2. Änderung), HN 293 und HN 294 an und wird durch die Gemarkungsgrenzen der Städte Hildesheim und Giesen im Norden, im Bereich der im Rahmenplan dargestellten Wegeverbindung Giesen-Harsum, begrenzt. Entsprechend der Absichten des Rahmenplanes ist das Ziel und der Zweck der Bauleitplanung die Entwicklung von Gewerbeflächen.    

 

Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets ist die Realisierung großräumiger infrastrukturelle Erschließungsmaßnahmen, u. a. die Verlegung der Bundesstraße 6 und die Herstellung einer neuen Anschlussstelle an die BAB 7. Sowohl die Planung als auch die Realisierung dieser Maßnahmen werden einen mehrjährigen Zeithorizont umfassen. Die Erarbeitung des aufzustellenden Bebauungsplanes soll parallel und in enger Abstimmung mit den zuständigen Akteuren erfolgen.

 

Eine wesentliche Aufgabe der für die Gesamtentwicklung des Interkommunalen Gewerbe-parks Nord beauftragten Entwicklungsgesellschaft GHG ist der Grunderwerb der für die Gebietsentwicklung notwendigen Flächen. Der Aufstellungsbeschluss soll der GHG daher auch als Grundlage für die notwendigen Abstimmungen mit Privaten und für die Durchführung der Grundstücksgeschäfte dienen.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- Entwicklung von Gewerbeflächen im Rahmen des Interkommunalen Gewerbeparks Nord.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 295 "Gewerbegebiet Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord

- Räumlicher Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord (7880 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Räumlicher Geltungsbereich (162 KB)      
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