Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 295 "Gewerbegebiet Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig