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Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
Gremium: Jugendhilfe- und Sozialausschuss
Datum: Di, 26.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 24.04.2012 (öffentlicher Teil)  
SI/370/10  
     
   
Ö 5  
Vorstellung der neu gewählten Vertreter des Behindertenbeirats      
Ö 6  
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)      
Ö 6.1  
Umsetzung der Sozialcard für Kinder und Jugendliche mit geringem Einkommen  
Enthält Anlagen
12/239  
Ö 6.2  
Anträge auf Mittelfreigabe aus dem projektgebundenen Fördertopf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hier: Kinder- und Jugendhaus Drispenstedt für die Projekte "Selbstbehauptung- und Selbstverteidigung - WingTsun" und "GRAB THE MIC"  
Enthält Anlagen
12/212  
Ö 6.3  
Anträge auf Mittelfreigabe aus dem projektgebundenen Fördertopf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hier: Go20/Timo e.V. für die Projekte "Spielmobil" und "Go20Nordstadt"  
Enthält Anlagen
12/213  
Ö 6.4  
Antrag auf Mittelfreigabe aus dem projektgebundenen Fördertopf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Hier: Initiative Zack e.V. für den Familientreff Drispenstedt  
Enthält Anlagen
12/220  
Ö 6.5  
Antrag auf Mittel aus dem projektgebundenen Fördertopf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets; hier: Lebenshilfe Werkstatt Hildesheim e.V. für das Programm "Rucksack in der Grundschule"  
Enthält Anlagen
12/248  
Ö 7  
Verteilung der Betriebskostenzuschüsse gemäß den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in der Stadt Hildesheim (Jugendförderungsrichtlinien)  
Enthält Anlagen
12/119  
Ö 8  
Auf Antrag der CDU-Fraktion: Menschen mit Demenz in der Kommune  
12/270  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Kita-Bedarfsplanung  
Enthält Anlagen
12/249  
Ö 9.1  
Ergänzungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten zur Vorlage 12/249 - Kita-Bedarfsplanung  
12/274  
Ö 10  
Konzept zur Verringerung der Unterdeckung des Produktes "Hilfe zur Erziehung" und Vertragsübersicht mit Hilfeeinrichtungen  
Enthält Anlagen
12/241  
Ö 11  
Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten: Spielleitplanung  
12/222  
Ö 12  
Vereinbarungen mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung der Stadt zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (Leistungen für Bildung und Teilhabe)  
Enthält Anlagen
12/245  
Ö 13  
Konzept zur Unterbringung von Obdachlosen/Asylbewerbern  
12/233  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Ergebnisse der gemeinsamen Controllinggruppe von Stadt und Landkreis Hildesheim für den Jugendbereich  
Enthält Anlagen
12/244  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim nimmt den von der Kreis- und Stadtverwaltung erstellten Controllingbericht (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hildesheim stimmt den darauf basierenden Analysen und Bewertungen der Stadtverwaltung (Anlage 2) zu und fordert den Landkreis auf, die bedarfsgerecht höheren, strukturell bedingten Aufwendungen in der Stadt Hildesheim anzuerkennen.

 

Die Aufgaben der Jugendhilfe sollen unter der Voraussetzung der dargestellten Finanzierung (100% Leistungskosten/ 90% Arbeitsplatzkosten) seitens des Landkreises bei der Stadt Hildesheim verbleiben.

 

Sofern der Landkreis Hildesheim an seiner Bewertung und den Finanzierungsvorschlägen festhält, geht die Aufgabenträgerschaft gemäß dem Eckpunktepapier zum Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim (dort unter III. Jugendbereich, 1. Kinder- und Jugendhilfe, 4. Absatz, Satz 2 und 3) zum 01.01.2013 auf den Landkreis Hildesheim über.

 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Land Niedersachsen einen Antrag gem. § 1 Abs. 2 AG KJHG zu stellen. Hiernach hat das zuständige Ministerium die Bestimmung der Stadt Hildesheim zum örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zurückzunehmen.

 

   
    26.06.2012 - Jugendhilfe- und Sozialausschuss
    Ö 14 - zurückgestellt
   

Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 zu TOP 14: Ergebnisse Controllinggruppe (546 KB)      
   
    27.06.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 13 - zurückgestellt
   

Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

 

 

   
    03.07.2012 - Jugendhilfe- und Sozialausschuss
    Ö 4 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim nimmt den von der Kreis- und Stadtverwaltung erstellten Controllingbericht (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hildesheim stimmt den darauf basierenden Analysen und Bewertungen der Stadtverwaltung (Anlage 2) zu und fordert den Landkreis auf, die bedarfsgerecht höheren, strukturell bedingten Aufwendungen in der Stadt Hildesheim anzuerkennen.

 

Die Aufgaben der Jugendhilfe sollen unter der Voraussetzung der dargestellten Finanzierung (100% Leistungskosten/ 90% Arbeitsplatzkosten) seitens des Landkreises bei der Stadt Hildesheim verbleiben.

 

Sofern der Landkreis Hildesheim an seiner Bewertung und den Finanzierungsvorschlägen festhält, geht die Aufgabenträgerschaft gemäß dem Eckpunktepapier zum Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim (dort unter III. Jugendbereich, 1. Kinder- und Jugendhilfe, 4. Absatz, Satz 2 und 3) zum 01.01.2013 auf den Landkreis Hildesheim über.

 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Land Niedersachsen einen Antrag gem. § 1 Abs. 2 AG KJHG zu stellen. Hiernach hat das zuständige Ministerium die Bestimmung der Stadt Hildesheim zum örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zurückzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt mit 0 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen

   
    04.07.2012 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim nimmt den von der Kreis- und Stadtverwaltung erstellten Controllingbericht (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hildesheim stimmt den darauf basierenden Analysen und Bewertungen der Stadtverwaltung (Anlage 2) zu und fordert den Landkreis auf, die bedarfsgerecht höheren, strukturell bedingten Aufwendungen in der Stadt Hildesheim anzuerkennen.

 

Die Aufgaben der Jugendhilfe sollen unter der Voraussetzung der dargestellten Finanzierung (100% Leistungskosten/ 90% Arbeitsplatzkosten) seitens des Landkreises bei der Stadt Hildesheim verbleiben.

 

Sofern der Landkreis Hildesheim an seiner Bewertung und den Finanzierungsvorschlägen festhält, geht die Aufgabenträgerschaft gemäß dem Eckpunktepapier zum Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim (dort unter III. Jugendbereich, 1. Kinder- und Jugendhilfe, 4. Absatz, Satz 2 und 3) zum 01.01.2013 auf den Landkreis Hildesheim über.

 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Land Niedersachsen einen Antrag gem. § 1 Abs. 2 AG KJHG zu stellen. Hiernach hat das zuständige Ministerium die Bestimmung der Stadt Hildesheim zum örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zurückzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    09.07.2012 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim nimmt den von der Kreis- und Stadtverwaltung erstellten Controllingbericht (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hildesheim stimmt den darauf basierenden Analysen und Bewertungen der Stadtverwaltung (Anlage 2) zu und fordert den Landkreis auf, die bedarfsgerecht höheren, strukturell bedingten Aufwendungen in der Stadt Hildesheim anzuerkennen.

 

Die Aufgaben der Jugendhilfe sollen unter der Voraussetzung der dargestellten Finanzierung (100% Leistungskosten/ 90% Arbeitsplatzkosten) seitens des Landkreises bei der Stadt Hildesheim verbleiben.

 

Sofern der Landkreis Hildesheim an seiner Bewertung und den Finanzierungsvorschlägen festhält, geht die Aufgabenträgerschaft gemäß dem Eckpunktepapier zum Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim (dort unter III. Jugendbereich, 1. Kinder- und Jugendhilfe, 4. Absatz, Satz 2 und 3) zum 01.01.2013 auf den Landkreis Hildesheim über.

 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Land Niedersachsen einen Antrag gem. § 1 Abs. 2 AG KJHG zu stellen. Hiernach hat das zuständige Ministerium die Bestimmung der Stadt Hildesheim zum örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zurückzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ö 15  
Mitteilungen      
Ö 16  
Anfragen und Anregungen      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 17.1     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
               

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