Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 12/233  

Betreff: Konzept zur Unterbringung von Obdachlosen/Asylbewerbern
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Blume, Jürgen
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Senioren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Information
26.06.2012 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Organisation

 

Der FB 50 Soziales und Senioren ist verwaltungsintern für die Beratung der von Obdachlosigkeit bedrohten Personen und deren Unterbringung zuständig. Innerhalb des Fachbereichs ist der Bereich 50.1 für die Aufgabenerledigung zuständig. Hierfür stehen zwei Stellen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsfachkraft und eine sozialpädagogische Fachkraft.

 

Rechtsgrundlagen

 

Als Rechtsgrundlage für das Verwaltungshandeln sind u.a. § 11 des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und § 10 i.V.m. § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) anzuführen.

 

Personenkreise

 

Die nachfolgend aufgeführten Personenkreise werden insbesondere beraten und ggf. untergebracht.

 

1.      Personen mit Mietschwierigkeiten, evtl. anstehende Zwangsräumung

 

2.      Spätaussiedler inkl. jüdischer Emigranten

 

3.      Asylbewerber, die keinen Anspruch auf eigenen Wohnraum haben

 

4.      Durchwanderer

 

5.      Personen, die polizeilicherseits einen Platzverweis erhalten haben

 

6.      Personen in besonderen Notsituationen, z.B. nach Wohnungsbrand

 

Zu 1:

Der Personenkreis mit Mietschwierigkeiten wird im Fachbereich besonders und intensiv beraten. Dabei steht im Vordergrund, die Obdachlosigkeit zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn Kinder hiervon betroffen sind. Für diese Aufgabe ist eine Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft eingerichtet. Bei dieser Stelle gehen alle Vorgänge, die eine Räumung betreffen, ein. Daraufhin wird Kontakt zu den betroffenen Personen/Familien aufgenommen. In den nachfolgenden Gesprächen wird auf die entstandene Problematik im Einzelnen eingegangen. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen der Wohnraum erhalten bleibt, Obdachlosigkeit damit abgewendet werden kann.

 

Zu 2:

Spätaussiedlern inkl. jüdischen Emigranten wird bei Bedarf eine Notwohnung in der Senkingstraße zur Verfügung gestellt. In der Praxis ist dieses immer weniger nötig, da einerseits weniger Spätaussiedler/jüdische Emigranten in Deutschland aufgenommen werden und zweitens dieser Personenkreis seine Wohnsituation vorbereiten kann.

 

Zu 3:

Für Asylbewerber, die keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung haben, werden Räumlichkeiten in der Senkingstraße vorgehalten. Hier stehen neben der sozialpädagogischen Betreuung auch diverse Angebote, insbesondere für die Kinder der Asylbewerber, zur Verfügung. Die sozialpädagogische Betreuung hat hier einen großen Stellenwert. Seitens der Betreuungseinrichtung wird regelmäßiger Kontakt zu den Kindertagesstätten und den Schulen gehalten.

Die Erwachsenen werden bei der Erledigung von Behördenangelegenheiten, im alltäglichen Leben und bei besonderen sozialen Problemen unterstützt.

Familien werden in Appartements, Einzelpersonen in sozialverträglichen Mehrbettzimmern untergebracht.

Nach der Änderung des ausländerrechtlichen Status bzw. bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen haben diese Familien oder Einzelpersonen einen Anspruch auf eine eigene dezentral gelegene Wohnung.

 

Zu 4:

Durchwanderer oder Personen ohne festen Wohnsitz, die von Stadt zu Stadt ziehen, haben ebenfalls Anspruch auf eine Unterbringung. Für diesen Personenkreis werden Zimmer im Langen Garten 3 bzw. Langen Garten 9 vorgehalten. Die Vermittlung der Zimmer erfolgt über die Anlaufstelle der Ambulanten Hilfe in der Hannoverschen Str. 2.

 

Zu 5:

Gleicher Übernachtungsraum wird auch dem Personenkreis angeboten, dem polizeilicherseits ein Platzverweis ausgesprochen wurde und die sonst keine Schlafmöglichkeit haben.

 

Zu 6:

Es entstehen immer wieder besondere Situationen, bei denen die Unterkunft zumindest vorübergehend so zerstört ist, dass die Bewohner ihre Wohnung derzeit nicht nutzen können. Ein typisches Beispiel dafür ist ein Wohnungsbrand. Für diesen Personenkreis sind sowohl im Langen Garten als auch in der Senkingstraße Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden. An beiden Standorten können die betroffenen einzelnen Personen oder Familien durchgängig rund um die Uhr aufgenommen werden.

 

Standorte

 

Als Standort für die Notunterkünfte stehen der Lange Garten 3 für einzelne männliche Personen, der Lange Garten 9 für einzelne weibliche Personen zur Verfügung.

 

Der Lange Garten 3 verfügt insgesamt über 32 Zimmer. In der Unterkunft Langer Garten 9 stehen 14 Zimmer zur Verfügung

 

Für Familien werden 29 Wohnungen als Notunterkünfte in der Senkingstr. 10 a vorgehalten.

 

Die Unterbringung in den Notunterkünften hat stets nur einen vorübergehenden Charakter. Sobald wie möglich soll seitens der Betroffenen wieder freier Wohnraum angemietet werden. Die anfallenden Mietsicherheiten können nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) oder nach dem SGB XII unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen gewährt werden. Die Räumlichkeiten Langer Garten und Senkingstraße sind mittelfristig angemietet.

 

Im Asylbewerberheim in der Senkingstraße stehen insgesamt 19 größere Wohnungen, mit unterschiedlichem Zuschnitt zur Verfügung. Die Kapazität ist auf max. 125 Personen ausgelegt.

 

Situation Pferdeanger

 

Derzeit stehen am Pferdeanger 18 und 19 noch 2 Schlichtbauten für die Unterbringung Wohnungsloser zur Verfügung. Diese Häuser sind 1994 in einer Leichtbauweise errichtet worden. Als Lebensdauer wurde ein Zeitraum von ca. 10 Jahren angegeben.

 

Nach dem bestehenden Ratsbeschluss vom 05.03.12 zur Vorlage 12/095 sind diese Unterkünfte zurückzubauen.

 

Fazit

 

Grundsätzlich wird auf die vorhandenen Einrichtungen und Angebote bei der Unterbringung zurückgegriffen. In besonders gelagerten Einzelfällen werden individuelle Lösungen angestrebt und gefunden. Beispielsweise wird bei jüngeren Antragstellern als alternative kurzfristige und vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit auf die Jugendherberge zurückgegriffen.

Weiterhin werden in pädagogischen Beratungsgesprächen Möglichkeiten gesucht, um die Einzelperson oder die Familie vorübergehend bei Angehörigen oder Freunden unterzubringen.

Der intensive Kontakt zu den Wohnungsbaugesellschaften, bzw. zu größeren Privatvermietern ermöglicht eine weitere alternative Unterbringungsmöglichkeit.

 

Das derzeitige Unterbringungskonzept ist stabil und hat sich bewährt. Entwicklungen in diesem Bereich - insbesondere die Zahl der Asyl suchenden Menschen - sind stets zu beobachten, um sich rechtzeitig auf neue Situationen einstellen zu können.

 


Anlage/n:

 

Seitenanfang