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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 12.12.2017 (öffentlicher Teil) | SI/118/18 | |||||
Ö 5 | Vorstellung der mit diesem Ausschuss korrespondierenden Bereiche der Verwaltung | ||||||
Ö 6 | Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim | 18/012 | |||||
Ö 6.1 | Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zu Vorlage 18/012 Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte: Aufnahme einer Härtefallregelung | 18/038 | |||||
Ö 7 | Änderung und Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten | 18/013 | |||||
Ö 8 | Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans zum 01.08.2017 | 18/014 | |||||
Ö 9 | Situation am Pferdeanger | ||||||
Ö 9.1 | Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Antrag 18/029: Wohnen am Pferdeanger | 18/029-1 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die im Eigentum der Stadt Hildesheim stehenden Mietwohnungen am Pferdeanger sind angemessen zu unterhalten und die Außenanlagen zu pflegen, so wie dies von allen Eigentümern im Stadtgebiet erwartet wird. Ungenutzte Flächen sind gegen vertragslose Nutzung zu sichern. Vertragliche Pflegepartnerschaften oder Verpachtungen sollen zur finanziellen Entlastung genutzt werden. Allen Bewohnern wird ein Verbleiben am Pferdeanger garantiert. Da sich die Substanz der Gebäude nicht für eine dauerhafte Wohnnutzung eignet, wird die Sozialverwaltung die Bewohner beim Suchen anderen adäquaten Wohnraums aktiv unterstützen. Leerstehende Wohnungen werden nicht neu belegt. Dieses würde nur einen unwürdigen Zustand dauerhaft zementieren.
Soweit rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung des Wohnens entgegenstehen, müssen diese zeitnah geprüft werden. Dies gilt insbesondere für den Flächennutzungsplan, der das Gelände zweckwidrig als Grünfläche ausweist. Hierbei ist zu prüfen, ob die Existenz des dort ansässigen Baustoffrecyclingbetriebes der wohnlichen Nutzung entgegensteht. Das im privaten Besitz stehende Gebäude in der Mitte des Pferdeangers muss in diese Prüfungen einbezogen werden. Ein Konzept für das Gebiet ist zu entwickeln. Dabei ist die Machbarkeit eines Wohn- und Gewerbegebietes darzustellen.
Zusammen mit dem Ortsrat Nordstadt soll die Stadt Hildesheim gemeinsam mit der Verwaltung ein tragfähiges Konzept zur Nutzung des gesamten Gebietes entwickeln.
Ergänzend wird angeregt, dass die Geschichte des Gebietes (insbesondere die Nutzung als Teil des Zwangsarbeiterlagers „An der Lademühle") aufgearbeitet und dargestellt wird. Hierbei sollen die an der Geschichte der Stadt Interessierten, unter anderem die VHS Geschichtswerkstatt, beteiligt werden.
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06.02.2018 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration | |||||||
Ö 9.1 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Angelegenheit wird "als behandelt" in die Fraktionen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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07.02.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die im Eigentum der Stadt Hildesheim stehenden Mietwohnungen am Pferdeanger sind angemessen zu unterhalten und die Außenanlagen zu pflegen, so wie dies von allen Eigentümern im Stadtgebiet erwartet wird. Ungenutzte Flächen sind gegen vertragslose Nutzung zu sichern. Vertragliche Pflegepartnerschaften oder Verpachtungen sollen zur finanziellen Entlastung genutzt werden. Allen Bewohnern wird ein Verbleiben am Pferdeanger garantiert. Da sich die Substanz der Gebäude nicht für eine dauerhafte Wohnnutzung eignet, wird die Sozialverwaltung die Bewohner beim Suchen anderen adäquaten Wohnraums aktiv unterstützen. Leerstehende Wohnungen werden nicht neu belegt. Dieses würde nur einen unwürdigen Zustand dauerhaft zementieren.
Soweit rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung des Wohnens entgegenstehen, müssen diese zeitnah geprüft werden. Dies gilt insbesondere für den Flächennutzungsplan, der das Gelände zweckwidrig als Grünfläche ausweist. Hierbei ist zu prüfen, ob die Existenz des dort ansässigen Baustoffrecyclingbetriebes der wohnlichen Nutzung entgegensteht. Das im privaten Besitz stehende Gebäude in der Mitte des Pferdeangers muss in diese Prüfungen einbezogen werden. Ein Konzept für das Gebiet ist zu entwickeln. Dabei ist die Machbarkeit eines Wohn- und Gewerbegebietes darzustellen.
Zusammen mit dem Ortsrat Nordstadt soll die Stadt Hildesheim gemeinsam mit der Verwaltung ein tragfähiges Konzept zur Nutzung des gesamten Gebietes entwickeln.
Ergänzend wird angeregt, dass die Geschichte des Gebietes (insbesondere die Nutzung als Teil des Zwangsarbeiterlagers „An der Lademühle") aufgearbeitet und dargestellt wird. Hierbei sollen die an der Geschichte der Stadt Interessierten, unter anderem die VHS Geschichtswerkstatt, beteiligt werden.
Abstimmungsergebnis zu Absatz 1:
mehrheitlich angenommen bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis zu den Absätzen 2 - 4:
mehrheitlich angenommen bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
Diese Abstimmung war zeitlich nach Ablehnung des folgenden Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erfolgt.
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19.02.2018 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
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Ö 9.2 | Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Antrag 18/029-1: Wohnen am Pferdeanger | 18/040 | |||||
Ö 9.3 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag 18/029-1 Wohnen am Pferdeanger | 18/042 | |||||
Ö 10 | Mitteilungen | ||||||
Ö 11 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 12 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 12.12.2017 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 13 | Mitteilungen | ||||||
N 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||