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Sachverhalt:
Zum 01.01.2012 wurde die Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – kirchliche Träger – und zum 01.01.2013 die Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in sonstiger freier Trägerschaft – durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Seinerzeit erfolgte eine Vereinheitlichung der Finanzierungsregelungen für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Zum 01.01.2016 wurden erstmalig die Richtlinien aufgrund der Anpassung der Vertretungsregelung aktualisiert.
Sowohl von den konfessionellen als auch von den sonstigen freien Trägern der Kindertagesstätten in Hildesheim wird seit geraumer Zeit die Unauskömmlichkeit der geltenden Regelungen zur Finanzierung von Kindertagesstätten moniert. Insbesondere wird die Senkung des sog. Eigenanteils gewünscht. Ohne eine Absenkung des derzeitigen von den Trägern zu leistenden Eigenanteils ist es gerade kleineren Trägern nicht mehr möglich, Kindertagesstätten ohne Verluste zu betreiben.
Der Verwaltung sind keine Städte bekannt, die von Trägern einen so hohen Eigenanteil fordern wie derzeit die Stadt Hildesheim.
Als wesentliche Änderung in den Richtlinien ist daher die Anpassung des Eigenanteils in Bezug auf eine betriebswirtschaftlich vertretbare Regelung für die Träger vorgesehen.
Die Anpassung des Eigenanteils, den die Träger als Betreiber einer Kindertagesstätte bisher einbringen müssen, soll bei den konfessionellen Trägern um 25 % und bei den sonstigen freien Trägern um 50 % reduziert werden. Elterninitiativen haben die Möglichkeit, die Eigenleistung durch Einbringung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und somit in nicht finanzieller Form zu erbringen.
Weiterhin sind Regelungen bzw. Klarstellungen von Passagen in der Richtlinie erforderlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:
- das Zugriffsrecht der Stadt auf das Abrechnungsverfahren des Landes für Personalkostenzuschüsse (kita.web)
- die Festlegung einer Regelung zur Betreuung während der Schließzeiten
- eine Regelung über das „Freihalten“ von Betreuungsplätzen
- die Verdeutlichung des Begriffs „Mindeststandard“ in Bezug auf das pädagogische Personal
- die Festlegung der Miethöhe bei Neubau bzw. kostenaufwendigem Umbau von Kindertagesstätten
- die Verdeutlichung der Passage „Betriebskosten lt. BetriebskostenVO“ in den Richtlinien
- die Gewährung eines Zuschusses bei erstmaliger Ausstattung neu eingerichteter Betreuungsgruppen mit Mobiliar.
In Gesprächen mit den freien Trägern wurden die geplanten Änderungen besprochen und diskutiert. Grundsätzlich fanden die geplanten Änderungen Zustimmung. Die Ausnahme hierzu bildet die Reduzierung des Eigenanteils. Hierzu wurde mit Ausnahme eines Trägers einer Einrichtung Einigkeit erzielt. Der nichtzustimmende Träger macht rechtliche Bedenken gegen die Fortführung der Eigenanteilsregelung geltend und verlangt den gänzlichen Verzicht auf die Eigenanteilsregelung.
Dieser Rechtsauffassung wird jedoch seitens der Stadt Hildesheim nicht gefolgt. Die Rechtsauffassung der Stadt wird bestärkt durch den Niedersächsischen Städtetag und das Niedersächsische Kultusministerium.
Die durch diesen Beschluss erforderlichen Mehrausgaben lt. Folgekostenabschätzung sind bereits im Haushalt 2018 kalkuliert.
Beschlussvorschlag:
Den Änderungen und Ergänzungen in den Richtlinien zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten mit Wirkung zum 1.1.2018 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in sonstiger freier Trägerschaft (Änderungen markiert)
- Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in sonstiger freier Trägerschaft (Endfassung)
- Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft (Änderungen markiert)
- Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft (Endfassung)
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Richtlinie Kitas sonstiger Träger mit Änderungen (161 KB) | ||||
2 | öffentlich | Richtlinie Kitas sonstiger Träger (Endfassung) (154 KB) | ||||
3 | öffentlich | Richtlinie Kitas kirchlicher Träger mit Änderungen (157 KB) | ||||
4 | öffentlich | Richtlinie Kitas kirchlicher Träger (Endfassung) (151 KB) | ||||
5 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (34 KB) |