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Sachverhalt:
Die Gebührenordnung wird im Wesentlichen durch das Jobcenter aufgefangen und ist für die Obdachlosen, welche sich überwiegend im Transferleistungsbezug befinden, unrelevant.
Es gibt dennoch einige wenige Fälle, auf die das nicht zutrifft und die von der nahezu 300 % Erhöhung hart getroffen werden, denn aufgrund von Lohn- und Rentenzahlungen etc. erhalten diese Personen keine Transferleistungen und müssen die Kosten selber tragen. Sollten diese Personen unter der Pfändungsgrenze liegen, so fallen die Gebühren automatisch weg.
Für Härtefälle (z. B. bei Verschuldung oder in Not geratenen Menschen) sollte es eine Sonderregelung geben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.02.2018 um eine Härtefallregelung in oben beschriebener Form zu ergänzen.