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Vorlage - 18/038  

Betreff: Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zu Vorlage 18/012 Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte: Aufnahme einer Härtefallregelung
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Entscheidung
06.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Die Gebührenordnung wird im Wesentlichen durch das Jobcenter aufgefangen und ist für die Obdachlosen, welche sich überwiegend im Transferleistungsbezug befinden, unrelevant.

 

Es gibt dennoch einige wenige Fälle, auf die das nicht zutrifft und die von der nahezu 300 % Erhöhung hart getroffen werden, denn aufgrund von Lohn- und Rentenzahlungen etc. erhalten diese Personen keine Transferleistungen und müssen die Kosten selber tragen. Sollten diese Personen unter der Pfändungsgrenze liegen, so fallen die Gebühren automatisch weg.

 

Für Härtefälle (z. B. bei Verschuldung oder in Not geratenen Menschen) sollte es eine Sonderregelung geben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Hildesheim bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.02.2018 um eine Härtefallregelung in oben beschriebener Form zu ergänzen.

 


 

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