Es wird Taxen im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 per einzelfallbezogener Ausnahmegenehmigung ermöglicht, die Fußgängerzone zwischen ZOB und Angoulêmeplatz sowie am Ratsbauhof zum Zwecke des Krankentransports zu befahren. Verwaltungskosten werden hierfür im Testzeitraum nicht erhoben.
Die politischen Gremien werden im 1. Quartal 2022 über die Auswertung des Probelaufs informiert.
03.02.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Es wird Taxen im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 per einzelfallbezogener Ausnahmegenehmigung ermöglicht, die Fußgängerzone zwischen ZOB und Angoulêmeplatz sowie am Ratsbauhof zum Zwecke des Krankentransports zu befahren. Verwaltungskosten werden hierfür im Testzeitraum nicht erhoben.
Die politischen Gremien werden im 1. Quartal 2022 über die Auswertung des Probelaufs informiert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich mit neun Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen
08.02.2021 - Verwaltungsausschuss
N 11 - ungeändert beschlossen
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