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Auszug - Auftragsfahrten öffentlicher Verkehrsmittel durch die Fußgängerzonen  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
21/023 Auftragsfahrten öffentlicher Verkehrsmittel durch die Fußgängerzonen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Elsholz, Florian
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hauck referierte die Vorlage.

 

Herr Kittel fragte, welche Erfahrungen Kassel, Tübingen und Offenbach in der Umsetzung gemacht hätten, um den genannten Missbrauch zu umgehen.

 

Herr Kriesinger und Herr Weiß fragten, für welchen Personenkreis diese Sondernutzung angedacht sei, da Krankentransporte bereits in der Fußgängerzone durchgeführt werden dürften.

 

Herr Hauck antwortete, dass Kassel, Tübingen und Offenbach verschiedene Herangehensweisen aufgezeigt hätten, diese wären die Kontrolle über eine Kennzeichengenehmigung, enge Absprache mit den Transportunternehmen oder das Aufstellen einer Richtlinie. Dieses Projekt sei vor allem für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung angedacht, da diese kein Attest besitzen, sondern lediglich einen Behindertenausweis o.ä. und somit nicht unter den üblichen Krankentransport fallen würden.

 

Herr Weiß äußert, dass unter diesem Aspekt die Umsetzung sehr gut und wichtig sei.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird Taxen im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 per einzelfallbezogener Ausnahmegenehmigung ermöglicht, die Fußgängerzone zwischen ZOB und Angoulêmeplatz sowie am Ratsbauhof zum Zwecke des Krankentransports zu befahren. Verwaltungskosten werden hierfür im Testzeitraum nicht erhoben.

 

Die politischen Gremien werden im 1. Quartal 2022 über die Auswertung des Probelaufs informiert.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit neun Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen

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