Stadt Hildesheim

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Auszug - Mitteilungen  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Döring teilte folgendes mit:

a) Die Stadt Hildesheim wurde leider bei der Bewerbung als Post-Corona-Stadt nicht berücksichtigt.

b) Bei der Reflexion zum Thema Haushaltsbegleitbeschlüsse könne man die folgenden zeitlichen Abgaben nicht einhalten:

Das Wohnungsbauförderprogramm sollte bis zum 30.04. vorgelegt werden, was erst zum Ende des Jahres möglich sei.

Eine Vorstellung zum Thema Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs wird statt dem 31.03. erst Mitte des Jahres möglich sein

Weiterhin sei die Umsetzung der Verkehrsmaßnahmen zur Kurzfristigen Entlastung der Hildesheimer Innenstadt zum 31.03. nicht präsentationsreif, im 1. Quartal werde die Zählung und Bestandsanalyse durchgeführt, im 2. Quartal die Verkehrsdatenerfassung sowie Aufbereitung der Unterlagen und im 3. Quartal werde an der Netzkalibrierung gearbeitet, wodurch erst zum Ende des Jahres eine Vorstellung möglich sei. Das Nutzungskonzept des Ratskellers kann aufgrund der aktuellen Zwischennutzung erst zum September dieses Jahres erfolgen.

 Bzgl. des Grünflächenpflegekonzeptes würde im Zusammenhang mit dem Müllkonzept im Sommer des Jahres erneut berichtet werden.

 

Frau Brouër teilte mit, dass das Landesraumordnungsprogramm aktuell in Planung wäre, eine Vorlage werde zur nächsten Sitzung erstellt, wobei mit einer zeitnahen Einreichung zu rechnen sei. Ebenso würde in der nächsten Sitzung ein aktueller Stand zur Leerstandserfassung vorgetragen werden.

 

Herr Hauck teilte mit, dass bzgl. der Tiefgarage in der Herderstraße geplant gewesen sei, größere Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Ein Gutachter wurde beauftragt, um genauere Erkenntnisse über die zeitliche Dauer zu erlangen. Das Gutachten würde nun vorliegen . Die Verkehrssicherungspflicht ist gewährleistet. Das Konzept zum weiteren Umgang (Bewirtschaftung oder Verkauf) der Tiefgarage wird dem Gremium im Sommer vorgestellt werden könne. Des Weiteren würde zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Vorlage bzgl. der Überwachung des fließenden Verkehrs eingereicht werden.

(Nachrichtlich zur Tiefgarage Herderstraße: Das beauftragte Gutachten diente der Untersuchung der Standfestigkeit der Tiefgarage. Da aufgrund der Sperrvermerkes nicht in die Sanierung eingestiegen werden kann, ist das Vorliegen der Verkehrssicherheit für den Betrieb der Tiefgarage notwendig, da keine Gefährdung von Bauwerk ausgehen darf. Eine solche Untersuchung ist kein Planungsauftrag und ist im Rahmen der Verkehrssicherheitspflichten laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

 


 


 

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