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Vorlage - 21/014  

Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Glockensteinfeld-Südwest" - Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
03.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
08.02.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung  
Entwurf der Begründung zur 16. FNP-Änderung  
Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung  
Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung  
Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Stellungnahmen Behördenbeteiligung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine südwestliche Erweiterung des Gewerbegebiets Glockensteinfeld zu schaffen ist die momentane Flächennutzungsplandarstellung von Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbegebietsflächen zu ändern.

 

Das Planänderungsgebiet umfasst knapp 5 ha und wird bislang landwirtschaftlich genutzt.

 

Das Bebauungsplanverfahren AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ läuft parallel, zeitlich leicht nachlaufend.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 04.03.2020 gefasst.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die vom 17.03.2020 bis 14.04.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB für diese Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 20.04.2020 zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher fast ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen (siehe Anlage: Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen).

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 29.09.2020 bis 28.10.2020 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren zur öffentlichen Auslegung, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, vom 14.09.2020 bis 16.10.2020 beteiligt. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden „Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden überwiegend, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Eine Ausnahme stellt die Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes dar. Diese Stellungnahme bezieht sich zu einem Großteil auf die falsche Planebene, was bedeutet, dass die entsprechenden vorgebrachten Bedenken als Hinweise auf der Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind bzw. wären. Darüber hinaus werden jedoch auch grundlegende Bedenken vorgebracht, die unter Berücksichtigung der anliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zu den jeweiligen Punkten zurückgewiesen werden sollen (siehe o.g. Anlage).

 

Als nächster Verfahrensschritt folgt nun der Feststellungsbeschluss.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden Abwägungen zu den Stellungnahmen, sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen, zur Kenntnis genommen, werden berücksichtigt oder die geäußerten Bedenken und Anregungen werden verworfen bzw. zurückgewiesen. Die vorgebrachten Hinweise, die die Ebene der Bebauungsplanung betreffen, sind auf der Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

 

Die Feststellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wird beschlossen. Die Begründung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wird beschlossen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Entwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung

- Entwurf der Begründung zur 16. FNP-Änderung

- Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung

- Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

- Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung

- Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

- Stellungnahmen Behördenbeteiligung   

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der 16. Flächennutzungsplanänderung (1669 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung zur 16. FNP-Änderung (155 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung (4715 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (52 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung (6783 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (105 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Stellungnahmen Behördenbeteiligung (1730 KB)      
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