|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.03.2018 (öffentlicher Teil) | SI/017/18 | |||||
Ö 5 | Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim | 17/134 | |||||
Ö 5.1 | Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim - Ergänzung der Sitzungsvorlage | 17/134-1 | |||||
Ö 5.1.1 | Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim, 2. Ergänzung der Sitzungsvorlage | 17/134-2 | |||||
Ö 5.2 | Erneuter Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Vorlage 17/134: Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | 17/323-1 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
§ 3 Abs 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim bleibt zugunsten einer transparenten, für Ordnungspersonen und Bürger nachvollziehbaren Fehlverhaltensbeschreibung weiter Bestandteil der Verordnung.
Diesem Abs 2 wird jedoch am Ende der folgende Satz hinzugefügt: „Grundsätzlich gilt §118 OWiG.“
|
|||||||
04.12.2017 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 5.1 - zurückgestellt | |||||||
Beschluss:
Der Antrag wurde zu Beginn der Sitzung zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
|
|||||||
23.04.2018 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 5.2 - abgelehnt | |||||||
Abgelehnter Beschlussvorschlag:
§ 3 Abs 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim bleibt zugunsten einer transparenten, für Ordnungspersonen und Bürger nachvollziehbaren Fehlverhaltensbeschreibung weiter Bestandteil der Verordnung.
Diesem Abs 2 wird jedoch am Ende der folgende Satz hinzugefügt: „Grundsätzlich gilt §118 OWiG.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen |
|||||||
14.05.2018 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 11.4 - abgelehnt | |||||||
Der Beschluss, § 3 Abs 2 der Verordnung zugunsten einer transparenten, für Ordnungspersonen und Bürger nachvollziehbaren Fehlverhaltensbeschreibung weiter als Bestandteil der Verordnung zu belassen und einen Hinweis auf das OWiG aufzunehmen, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich 4 Ja-Stimmen 41 Nein-Stimmen 1 Enthaltung |
|||||||
Ö 5.3 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Vorlage 17/134: Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | 18/101 | |||||
Ö 6 | Auf Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, AfD, FDP und Die Unabhängigen: 3. Änderung der Fraktionskostensatzung | 18/080 | |||||
Ö 7 | Organisationsveränderungen | ||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Feuerwehr | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen | ||||||
Ö 10 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 11 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 05.03.2018 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 12 | Personalentwicklungskonzept der Stadt Hildesheim | ||||||
N 13 | Personalien | ||||||
N 14 | Personalien | ||||||
N 15 | Personalie | ||||||
N 16 | Mitteilungen | ||||||
N 17 | Anfragen und Anregungen | ||||||