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Auszug - Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim, 2. Ergänzung der Sitzungsvorlage  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Polizeidirektion Hildesheim
Ort: 31137 Hildesheim, Schützenwiese 24, Raum 601
17/134-2 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim, 2. Ergänzung der Sitzungsvorlage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kick, PetraBezüglich:
17/134
Federführend:63 Fachbereich Ordnung, Verkehr und Umwelt Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Über die Vorlage wurde unter diesem TOP in der Fassung der Vorlage 17/134-2 beraten und abgestimmt.

 

Frau Kick erläuterte die Vorlage der Verwaltung und beantwortete Fragen dazu. Dabei ging sie auch auf die entspr. Satzung der Stadt Goslar ein. Eine Ordnungswidrigkeit rechtfertige kein mehrtägiges Aufenthaltsverbot. Außerdem stellte sie eine Leitlinie zu der Höhe der zur verhängenden Bußgelder vor. Eine Übersicht über die in den Jahren 2016 und 2017 geahndeten Ordnungswidrigkeiten und die dadurch erzielten Erträge und uneinbringbaren Forderungen sollte dem Protokoll angehängt werden.

 

Herr Paasch wies darauf hin, dass das Thema alkoholbedingter Ordnungswidrigkeiten ein Problem für viele Städte darstelle. Ein Alkoholverbot sei nicht gewollt, trotzdem sollten Exzesse eingedämmt werden. Dazu werde für die Zukunft das dokumentierte Erkenntniswissen von Ordnungsdiensten, Polizei und Streetworkern benötigt. Frau Kick sagte entspr. Informationen zu. Das Positionspapier des Deutschen Städtetages zu "Sicherheit und Ordnung in der Stadt" bestätige die bisher praktizierte Handlungsweise der Stadt Hildesheim. Der Einsatz von aufsuchendem Streetwork zur Mediation an Brennpunkten finde in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden seit Jahren statt. An diesem Verfahren solle sich auch zukünftig nichts ändern.

 

Herr Bringmann verwies auf noch für dieses Jahr vorgesehene Änderungen des Polizei- und des Ordnungsgesetzes des Landes Niedersachsens. Frau Kick entgegnete, dass bisher noch kein Entwurf in die entspr. Gremien eingebracht worden sei. Sie plädierte dafür, die bestehende Satzung jetzt zu ändern.

 

Nachdem zunächst der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, danach der Änderungsantrag Herrn Hammers zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion und sodann der Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt worden waren, wurde über die Vorlage in der Fassung der Vorlage 17/134-2 abgestimmt.


Beschluss:

 

Der in der Anlage der Vorlage 17/134-1 aufgeführte Text der Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim wird als Verordnung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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