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Sachverhalt:
Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen und Gruppen des Rates der Stadt Hildesheim vom 12.12.2011 (Fraktionskostensatzung) in der Fassung vom 03.04.2017 soll in den §§ 3 und 4 geändert werden. Die Änderungen sollen rückwirkend ab dem 01.01.2018 gelten.
Hier die Änderungen als Synopse.
Fassung 03.04.2017 | Neue Fassung | ||||
§ 3 Personalaufwand
(kein Absatz 3 vorhanden) |
§ 3 Personalaufwand
(3) Nachgewiesene Personalbeschäftigungs-kosten (z. B. Abrechnungskosten, VBG) werden bis zu einer jährlichen Höhe von
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§ 4 Sachaufwand
(2) Alle errechenbaren und von den Fraktionen in Anspruch genommenen Sachleistungen werden mit Ausnahme von Personal-beschäftigungskosten in Rechnung gestellt. Hierzu gehören beispielhaft Porto-, Kommunikations- und Druckkosten. |
Beschlussvorschlag:
Die 3. Satzung zur Änderung der Fraktionskostensatzung wird beschlossen.
Anlage/n:
- 3. Satzung zur Änderung der Fraktionskostensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 3. Änderungssatzung (6 KB) |