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Auszug - Erneuter Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Vorlage 17/134: Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 23.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Polizeidirektion Hildesheim
Ort: 31137 Hildesheim, Schützenwiese 24, Raum 601
17/323-1 Erneuter Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Vorlage 17/134: Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AfD-Fraktion
Verfasser:AfD-FraktionBezüglich:
17/323
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem Herr Ranke als Ausschussvorsitzender den Antrag der AfD-Fraktion bereits vorgestellt hatte, begründete Herr Körber den Antrag.

 

Herr Paasch meinte, dass diesem Antrag nicht gefolgt werden könne, weil die dafür notwendige Datenermittlung noch nicht erfolgt sei.

 

Nachdem zunächst der Änderungsantrag der CDU-Fraktion und sodann der Änderungsantrag Herrn Hammers zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt worden waren, wurde über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgestimmt.


Abgelehnter Beschlussvorschlag:

 

§ 3 Abs 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim bleibt zugunsten einer transparenten, für Ordnungspersonen und Bürger nachvollziehbaren Fehlverhaltensbeschreibung weiter Bestandteil der Verordnung.

 

Diesem Abs 2 wird jedoch am Ende der folgende Satz hinzugefügt: „Grundsätzlich gilt §118 OWiG.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt bei 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen

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