|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden beratenden Mitglieder des Ausschusses | ||||||
Ö 5 | Vorstellung des neuen Streetworkers und kurzer Sachstand | ||||||
Ö 6 | Flüchtlingssituation in Hildesheim | ||||||
Ö 7 | Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Festsetzung des Sanierungsgebietes "Nördliche Nordstadt" | 16/304 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
|
|||||||
17.11.2016 - Ortsrat Nordstadt | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Der Ortsrat nahm die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.
|
|||||||
22.11.2016 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt" beschlossen.
2.Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.
3.Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
|||||||
30.11.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 21 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt" beschlossen.
2. Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.
3. Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
|||||||
12.12.2016 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 16 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
19.12.2016 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 25 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Der in den Anlagen 2 und 3 dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Soziale Stadt Gebiet „Nördliche Nordstadt“ beschlossen.
2.Das dem mit VO 15/240 zugestimmten Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Nördliche Nordstadt bestimmt.
3.Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
|||||||
Ö 8 | Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Festsetzung des Sanierungsgebietes "Stadtfeld" | 16/305 | |||||
Ö 9 | Nachschulische Betreuung in der Grundschule Moritzberg | 16/306 | |||||
Ö 10 | Bildungsoffensive in Kindertagesstätten | 16/307 | |||||
Ö 11 | Einsatz von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten | 16/310 | |||||
Ö 12 | Mitteilungen | ||||||
Ö 13 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 14 | Mitteilungen | ||||||
N 15 | Anfragen und Anregungen | ||||||