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Vorlage - 16/307  

Betreff: Bildungsoffensive in Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 16/045 - Änderungsantrag aller im Rat vertretenden Gruppen zum Haushalt 2016/2017: Bildungsoffensive KiTa - wurde die Einrichtung eines Budgets im städtischen Haushalt zur Stärkung der Bildungseinrichtungen und zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals beschlossen. Für die Jahre 2016 und 2017 stehen jeweils 70.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Die Verwaltung hat sich zur Frage der Verwendung der Mittel mit den pädagogischen Fachberatungen der konfessionellen und sonstigen freien Trägern fachlich ausgetauscht und schlägt folgendes Verfahren vor:

 

Jede Kita erhält einen Betrag entsprechend der Anzahl der genehmigten Betreuungsplätze. Je Kind stehen 17,50 Euro jährlich zur Verfügung. Für das rechtlich gleichrangige Angebot der Kindertagespflege wird zur Bereitstellung der Mittel die tatsächliche Belegung zum Stichtag 01.08. für 2016 und 01.01. für 2017 zugrunde gelegt. Eine Abrechnung erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres. Die Mittel für 2017 werden den Einrichtungen zu Beginn des Kalenderjahres zur Verfügung gestellt.

 

Die Kitas entscheiden eigenständig bedarfsorientiert innerhalb zweier Themenbereiche über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Themenbereich 1: Förderung von Angeboten zur kulturellen Bildung

 

Kulturelle Bildung kann in der Kindertagesstätte oder an dritten Orten durch die pädagogischen Fachkräfte oder auch durch Dritte stattfinden. Sie umfasst viel mehr als gemeinsames Musizieren, das Vorlesen oder der Besuch des Weihnachtsmärchens im Theater.

 

Kulturelle Bildung in Kindertagesstätten ist ein Bestandteil des niedersächsischen Orien­tierungsplanes für Bildung und Erziehung im Elementarbereich. Sie zieht sich durch alle dort beschriebenen Lernbereiche und zeigt damit auf, wie essentiell dieser Aspekt zum ganz­heitlichen Lernen und schöpferischem Denken dazu gehört. Hier geht es darum, möglichst praxisnahe und bedarfsgerechte Akzente in der eigenen Kita setzen zu können und hierfür auch Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Durch die Möglichkeit, mit Kindergruppen gemeinsam oder auch im Fachkräftekreis neue Bildungsimpulse zu erleben, entsteht ein inklusiver und partizipativer Lernprozess.

 

ENTDECKEN – GESTALTEN – VERSTEHEN

 

Bildungswirkungen entstehen nicht nur durch Wissensvermittlung, sondern vielmehr durch Erfahrungen und Dialog.

 

 

Themenbereich 2: Inhouse-Weiterbildungen zur Teamentwicklung und Konzeptions­entwicklung

 

Die fachlichen Anforderungen an pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das Arbeitsfeld Kindertagesstätte ändert sich zunehmend. Neue Herausforderungen in etlichen Themenfeldern stehen an. Kinder U3, Qualitätsent-wicklung, Erziehungspartnerschaft mit Eltern, Inklusion und Partizipation, um nur einige zu nennen. Daher wird es für die Fachkräfte immer wichtiger, sich auch nach der Ausbildung berufsbegleitend weiter zu bilden. Durch die eigenverantwortliche Überlassung der Mittel ist sichergestellt, dass die Kitas auf den jeweils pädagogischen Anlass bezogen einen oder mehrere Aspekte auswählen können.

 

Es obliegt der Kindertagesstätte zu entscheiden, diese Angebote unmittelbar für die Fach-kräfte zu verwenden oder mittelbar durch Angebote für die Kinder durch Dritte zu nutzen.

 

Die Mittel können auch im Bereich kultureller Bildung in Medien und technische Mittler eingesetzt werden.

 

Die Mittel werden nach Vorlage der Abrechnungen den Kindertagesstätten erstattet. Nach Ablauf des Maßnahmezeitraums wird die Verwaltung im 1. Quartal 2018 über die Ver­wendung der Mittel informieren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwendung der Mittel zur Stärkung der Bildungseinrichtungen und zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals ist für Weiterbildungen in den Einrichtungen und für die unmittelbare kulturelle Bildung der Kinder zu verwenden. Das Budget ist auf alle Kinder in den Kindertagesstätten zu verteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (33 KB)      
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