Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HO 78A „Im westlichen Sauteichsfeld“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB mit ausschließlicher Beteiligung des Vereins und der betroffenen Behörden durchgeführt.
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HO 78A „Im westlichen Sauteichsfeld" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig