Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/208  

Betreff: Bebauungsplans HO 95 "Am Ortsschlump"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Machleidt, Jonas
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
10.06.2013 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld abgelehnt   
Jugend- und Sozialausschuss Vorberatung
11.06.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
12.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung  

Sachverhalt:

 

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 ist das Ziel formuliert Hildesheim als Wirtschaftsstandort zu profilieren. Durch den Bau des Rhön Klinikums, sowie durch die neu entstandenen Gewerbestandorte südlich der Berliner Straße, das Ameos Klinikum, das Medicinum, u. a. ist ein Bedarf für standortnahe Kinderbetreuung im östlichen Teil der Stadt entstanden. Die Entwicklung von Dienstleistungs- und Wohnstandorten auf dem Gelände der ehemaligen Mackensenkaserne wird diesen Bedarf weiter erhöhen.

 

An der Goslarschen Landstraße, östlich der neuapostolischen Kirche und westlich des ehemaligen Wasserwerks soll daher eine Betriebskindertagesstätte mit erweiterten Öffnungszeiten (06:00 bis 20:00 Uhr) mit insgesamt 80 Plätzen in 4 Gruppen auf einem Grundstück von ca. 4.200m² errichtet werden. Die Planung soll interessierten Hildesheimer Unternehmen die Möglichkeit bieten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verbindliche Zusagen für eine gesicherte Kindertagesbetreuung geben zu können. Das Projekt trägt somit zu einer Stärkung und Profilierung des Wirtschaftsstandorts Hildesheim bei.

 

Bei Betrachtung der Standortalternativen auf den Flächen beidseitig der Senator-Braun-Allee konnte kein anderer geeigneter Standort identifiziert werden.

 

Bei Beachtung des o. g. Bedarfs und unter Berücksichtigung der Anforderungen der geplanten Nutzung an eine gute Erreichbarkeit, ist es das städtebauliche Ziel, dass Vorhaben nördlich der Goslarschen Landstraße (L491) zu ermöglichen. An diesem Standort ist keine Beeinträchtigung des im Integrierten Stadtentwicklungskonzept vorgesehenen Grünzuges zwischen Oststadt und Galgenberg zu erwarten. Die fußläufige Verbindung zwischen Oststadt, Galgenberg und dem Areal der ehemaligen Mackensenkaserne wird im östlichen Teil des Grünzugs vorgesehen.

 

Sofern das Projekt verwirklicht wird, entstehen durch die Herstellung einer Wendemöglichkeit und Anpassungsmaßnahmen am Knotenpunkt Senator Braun Allee / Goslarsche Landstraße finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hildesheim. Im Gegenzug sind Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücksfläche zu erwarten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr fasste am 24.04.2013 den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HO 95 Am Ortsschlumpund die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Bebauungsplan

2.      Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (562 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (78 KB)      
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