|
|
Im Süden der Ortschaft Ochtersum südlich der Straße „Sohldfeld“ sind die Grundstücke mit den Hausnummern 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93 und 95 mit Reihenhäusern bebaut. Als Ersatz für einen Keller erhielten diese Häuser vor dem Haus einen Raum für Therme und Abstellzwecke. Dadurch wurde die durch die Baugrenzen festgesetzte Bautiefe von 15 m von Anfang an vollständig ausgenutzt. In der Folge fehlt es für den Anbau von Wintergärten und Terrassenüberdachungen an zulässiger überbaubarer Grundstücksfläche, obwohl jenseits der hinteren Baugrenze noch bis zu 21 m bisher nicht überbaubarer Grundstücksfläche verbleiben.
Die betroffenen Eigentümer haben in einer Unterschriftenliste gegenüber dem Ortsrat und der Stadt erklärt, dass sie eine Bebauungsplanänderung wünschen. Diese soll Ihnen ermöglichen an der Gartenseite ihrer Häuser Terrassenüberdachungen oder Wintergärten anzubauen.
Angesichts der bisher bebauungsfreien Grundstückstiefe ist es städtebaulich vertretbar, eine angemessene Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für Terrassenüberdachungen und Wintergärten um 5 m vorzusehen.
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 27.02.2013 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, ist als nächster Verfahrensschritt die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanänderung (713 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (85 KB) |