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In der Ortschaft Sorsum an der Straße „Hinter dem Dorfe“ liegen im südlichen Teil auf der Westseite Grundstücke mit 40 bis 54 m Grundstückstiefe, die aber nur auf einer durch Baugrenzen festgesetzten Bautiefe von 15 m überbaubar sind. Bei dem überwiegenden Teil der bereits bebauten Grundstücke wurde mit dem Hauptgebäude bereits so dicht an die hintere Baugrenze heran gebaut, dass der Anbau von Terrassenüberdachungen oder Wintergärten nicht mehr möglich ist. Jenseits der hinteren Baugrenze verbleiben aber noch bis zu 33 m bisher nicht überbaubarer Grundstücksfläche.
Der überwiegende Teil der betroffenen Eigentümer hat nun in einer Unterschriftenliste gegenüber dem Ortsrat und der Stadt erklärt, dass sie eine Bebauungsplanänderung wünschen, die es Ihnen ermöglicht, an der Gartenseite ihrer Häuser Terrassenüberdachungen oder Wintergärten anzubauen. Der Ortrat Sorsum fasste daraufhin in seiner Sitzung am 06.02.2013 den Beschluss, um eine Änderung des Bebauungsplans zu bitten, wobei die Baugrenzen von bisher 15 m auf 22 m erweitert werden sollen.
Angesichts der großen bisher bebauungsfreien Grundstückstiefe ist es städtebaulich vertretbar, für Terrassenüberdachungen und Wintergärten eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen um 7 m vorzusehen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans wird etwa zur Hälfte und der Bereich der 2. Änderung komplett von der 3. Änderung überdeckt. Daher wird aus Gründen der Praktikabilität und Übersichtlichkeit für die 3. Änderung eine Planzeichnung und eine einheitliche Fassung der Begründung mit allen bestehenden und neuen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften ausgearbeitet. Damit werden die drei Planwerke in diesem Bereich, die nebeneinander teilweise noch gültig und teilweise ungültig sind, vereint.
Der Entwurf zu der Bebauungsplanänderung liegt bereits vor, so dass die öffentliche Auslegung beschlossen werden kann. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren zu der öffentlichen Auslegung beteiligt.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans SO 235 „Hinter dem Dorfe“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Auf die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die 3. Änderung des Bebauungsplans SO 235 „Hinter dem Dorfe“ wird einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein | |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanänderung (1487 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (86 KB) |