Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 13/199  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans SO 235 "Hinter dem Dorfe"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Sorsum Anhörung
12.06.2013 
Sitzung des Ortsrates Sorsum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
12.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanänderung  
Begründung  

Sachverhalt:

 

In der Ortschaft Sorsum an der Straße Hinter dem Dorfeliegen im südlichen Teil auf der Westseite Grundstücke mit 40 bis 54 m Grundstückstiefe, die aber nur auf einer durch Baugrenzen festgesetzten Bautiefe von 15 m überbaubar sind. Bei dem überwiegenden Teil der bereits bebauten Grundstücke wurde mit dem Hauptgebäude bereits so dicht an die hintere Baugrenze heran gebaut, dass der Anbau von Terrassenüberdachungen oder Wintergärten nicht mehr möglich ist. Jenseits der hinteren Baugrenze verbleiben aber noch bis zu 33 m bisher nicht überbaubarer Grundstücksfläche.

 

Der überwiegende Teil der betroffenen Eigentümer hat nun in einer Unterschriftenliste gegenüber dem Ortsrat und der Stadt erklärt, dass sie eine Bebauungsplanänderung wünschen, die es Ihnen ermöglicht, an der Gartenseite ihrer Häuser Terrassenüberdachungen oder Wintergärten anzubauen. Der Ortrat Sorsum fasste daraufhin in seiner Sitzung am 06.02.2013 den Beschluss, um eine Änderung des Bebauungsplans zu bitten, wobei die Baugrenzen von bisher 15 m auf 22 m erweitert werden sollen.

 

Angesichts der großen bisher bebauungsfreien Grundstückstiefe ist es städtebaulich vertretbar, für Terrassenüberdachungen und Wintergärten eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen um 7 m vorzusehen.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans wird etwa zur Hälfte und der Bereich der 2. Änderung komplett von der 3. Änderung überdeckt. Daher wird aus Gründen der Praktikabilität und Übersichtlichkeit für die 3. Änderung eine Planzeichnung und eine einheitliche Fassung der Begründung mit allen bestehenden und neuen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften ausgearbeitet. Damit werden die drei Planwerke in diesem Bereich, die nebeneinander teilweise noch gültig und teilweise ungültig sind, vereint.

 

Der Entwurf zu der Bebauungsplanänderung liegt bereits vor, so dass die öffentliche Auslegung beschlossen werden kann. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren zu der öffentlichen Auslegung beteiligt.

 



Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans SO 235 Hinter dem Dorfewird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die 3. Änderung des Bebauungsplans SO 235 Hinter dem Dorfewird einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Bebauungsplanänderung

2.      Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanänderung (1487 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (86 KB)      
Seitenanfang