Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/200  

Betreff: Bebauungsplan HW 315 "Café am Hohnsensee"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Husch, Sven
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
12.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan  
Begründung  

Sachverhalt:

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 (ISEK) der Stadt Hildesheim formuliert das städtebauliche Ziel die Innerste-Aue als wichtigsten öffentlichen Freizeit- und Erholungsraum Hildesheims zu stärken. Freiraumqualitäten sollen verbessert und erlebbarer werden. Entsprechend sind die Zielvorstellungen die Freizeit- und Erholungsfunktion im Teilbereich entlang des südlich der Innenstadt gelegenen Hohnsensees als parkartig gestaltete Landschaft mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten zu erhöhen. Der Gastronomiestandort am östlichen Ufer des Hohnsensees stellt einen wichtigen Baustein der gewünschten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich dar, den es zu sichern gilt.

 

Der Eigentümer des Cafés am Hohnsensee plant eine Erweiterung sowohl der Räumlichkeiten als auch der Außengastronomie. Der Standort wird durch die Erweiterung gesichert und in seiner der Erholung dienenden Funktion gefestigt. Die Erweiterung trägt so zu einer Verbesserung der Freizeit- und Erholungsfunktion für diesen Bereich der Innerste-Aue bei.

 

Das am 14.05.2013 im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt und am 22.05.2013 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellte Konzept berücksichtigt eine Anordnung des Hauptbaukörpers und der Stellplätze entlang der Straße Hohnsen. Die Erweiterungsmöglichkeiten der Außengastronomie sind an der Seeseite vorgesehen und bewirken einen öffnenden Übergang zum Freiraum und zum Hohnsensee. Die optische Einbindung wird durch anzupflanzende Begrünung an der Ostseite gesichert. Der neue Standort der umzupflanzenden Eiche wird im Bebauungsplan festgelegt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HW 315 Café am Hohnsenseeund die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Bebauungsplan

2.      Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan (325 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (106 KB)      
Stammbaum:
13/200   Bebauungsplan HW 315 "Café am Hohnsensee" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
13/200-1   Bebauungsplan HW 315 "Café am Hohnsensee" - Ergänzung der Begründung um den Umweltbericht   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
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