Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim
Datum: Mo, 08.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Aktuelle Stunde      
Ö 5  
Schriftliche Anfragen      
Ö 6  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.11.2020  
SI/046/19  
     
   
Ö 6.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 21.12.2020  
SI/047/19  
     
   
Ö 7  
Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 8  
Umbesetzung eines Ausschusses  
21/017  
Ö 9  
Annahme von Spenden durch den Rat  
Enthält Anlagen
21/029  
Ö 10  
Beteiligung der Stadt Hildesheim an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG  
Enthält Anlagen
21/008  
Ö 11  
16. Änderung des Flächennutzungsplans "Glockensteinfeld-Südwest" - Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
21/014  
Ö 12  
Verzicht auf die Einnahme von Betreuungs- und Verpflegungsentgelten in allen Hildesheimer Kindertagesstätten und in Tagespflege sowie die uneingeschränkte Weiterzahlung der Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger  
21/015  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte nach der Entgeltordnung der Stadt Hildesheim, sowohl für die städtischen als auch für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, wird ab dem 11.01.2021, vorerst bis zum 31.01.2021, mit Ausnahme der Kinder in Notbetreuung, ausgesetzt.

 

  1. Bei einer weiteren Untersagung des Kita-Betriebes über den 31.01.2021 hinaus ist ab dem 01.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend zu verfahren.

 

  1. Die monatlichen Abschläge für die Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger werden auch bei der vorübergehenden Reduzierung des Betreuungsangebotes im Rahmen der aktuellen Infektionslage uneingeschränkt weitergezahlt.

 

  1. Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 1. und 2. ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

 

   
    19.01.2021 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte nach der Entgeltordnung der Stadt Hildesheim, sowohl für die städtischen als auch für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, wird ab dem 11.01.2021, vorerst bis zum 31.01.2021, mit Ausnahme der Kinder in Notbetreuung, ausgesetzt.

 

2. Bei einer weiteren Untersagung des Kita-Betriebes über den 31.01.2021 hinaus ist ab dem 01.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend zu verfahren.

 

3. Die monatlichen Abschläge für die Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger werden auch bei der vorübergehenden Reduzierung des Betreuungsangebotes im Rahmen der aktuellen Infektionslage uneingeschränkt weitergezahlt.

 

4. Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 1. und 2. ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen.

 

 

   
    27.01.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte nach der Entgeltordnung der Stadt Hildesheim, sowohl für die städtischen als auch für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, wird ab dem 11.01.2021, vorerst bis zum 31.01.2021, mit Ausnahme der Kinder in Notbetreuung, ausgesetzt.

 

2. Bei einer weiteren Untersagung des Kita-Betriebes über den 31.01.2021 hinaus ist ab dem 01.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend zu verfahren.

 

3. Die monatlichen Abschläge für die Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger werden auch bei der vorübergehenden Reduzierung des Betreuungsangebotes im Rahmen der aktuellen Infektionslage uneingeschränkt weitergezahlt.

 

4. Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 1. und 2. ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    08.02.2021 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte nach der Entgeltordnung der Stadt Hildesheim, sowohl für die städtischen als auch für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, wird ab dem 11.01.2021, vorerst bis zum 31.01.2021, mit Ausnahme der Kinder in Notbetreuung, ausgesetzt.

 

2. Bei einer weiteren Untersagung des Kita-Betriebes über den 31.01.2021 hinaus ist ab dem 01.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend zu verfahren.

 

3. Die monatlichen Abschläge für die Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger werden auch bei der vorübergehenden Reduzierung des Betreuungsangebotes im Rahmen der aktuellen Infektionslage uneingeschränkt weitergezahlt.

 

4. Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 1. und 2. ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

   
    08.02.2021 - Verwaltungsausschuss
    N 12 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 13  
Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes bei der Stadt Hildesheim hier: Fraktionszuwendungen  
Enthält Anlagen
21/007  
Ö 14  
Verwendung der noch verfügbaren Mittel aus dem Existenzsicherungsfonds 2020      
Ö 15  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 16  
Anfragen und Anregungen      
               

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