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Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landesrechnungshof führte im November 2019 eine zweiwöchige Prüfung über die Ermittlung und Verwendung von Fraktionszuwendungen durch.
Gegenstand der Prüfung waren die Fraktionszuwendungen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 bei drei kreisfreien, fünf großen selbstständigen Städten sowie zwei Städten mit Sonderstatus. Nicht Prüfungsgegenstand waren die Entschädigungen der Abgeordneten nach § 55 NKomVG, die diese unabhängig von den Fraktionszuwendungen erhalten.
Ziel dieser Prüfung war es, Art und Umfang der gewährten Fraktionszuwendungen, die zugehörigen Regelungen, den Nachweis und die Prüfung der Mittelverwendung zu vergleichen und mögliche Fehler aufzuzeigen.
Die Darstellung der in der Prüfungsmitteilung ausgewählten Beispiele zeigt die Schwierigkeiten sowohl bei der Umsetzung der Vorgaben zu den Fraktionszuwendungen als auch bei der Abgrenzung von Partei- und Fraktionsarbeit auf und soll den Kommunen Handlungsempfehlungen geben. Aufgrund der parallel zur Prüfung verlaufenden Aktualisierung des Runderlasses des Ministeriums zu Haushaltsmitteln für Fraktionen und Gruppen in Vertretungen kommunaler Körperschaften wurde von beispielhaften Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen abgesehen.
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts dem Rat bekannt zu geben.
Anlage:
- Prüfungsmitteilung
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Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Prüfungsmitteilung Fraktionszuwendungen (5385 KB) |