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Auszug - Verzicht auf die Einnahme von Betreuungs- und Verpflegungsentgelten in allen Hildesheimer Kindertagesstätten und in Tagespflege sowie die uneingeschränkte Weiterzahlung der Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
21/015 Verzicht auf die Einnahme von Betreuungs- und Verpflegungsentgelten in allen Hildesheimer Kindertagesstätten und in Tagespflege sowie die uneingeschränkte Weiterzahlung der Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schlegel, Monika
Federführend:51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte nach der Entgeltordnung der Stadt Hildesheim, sowohl für die städtischen als auch für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, wird ab dem 11.01.2021, vorerst bis zum 31.01.2021, mit Ausnahme der Kinder in Notbetreuung, ausgesetzt.

 

2. Bei einer weiteren Untersagung des Kita-Betriebes über den 31.01.2021 hinaus ist ab dem 01.02.2021 bis zur Aufhebung der Untersagung des Kita-Betriebes entsprechend zu verfahren.

 

3. Die monatlichen Abschläge für die Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger werden auch bei der vorübergehenden Reduzierung des Betreuungsangebotes im Rahmen der aktuellen Infektionslage uneingeschränkt weitergezahlt.

 

4. Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 1. und 2. ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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