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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Aktuelle Stunde | ||||||
Ö 5 | Schriftliche Anfragen | ||||||
Ö 6 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.11.2020 | SI/046/19 | |||||
Ö 6.1 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 21.12.2020 | SI/047/19 | |||||
Ö 7 | Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 8 | Umbesetzung eines Ausschusses | 21/017 | |||||
Ö 9 | Annahme von Spenden durch den Rat | 21/029 | |||||
Ö 10 | Beteiligung der Stadt Hildesheim an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG | 21/008 | |||||
Ö 11 | 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Glockensteinfeld-Südwest" - Feststellungsbeschluss | 21/014 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden „Abwägungen zu den Stellungnahmen“, sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen, zur Kenntnis genommen, werden berücksichtigt oder die geäußerten Bedenken und Anregungen werden verworfen bzw. zurückgewiesen. Die vorgebrachten Hinweise, die die Ebene der Bebauungsplanung betreffen, sind auf der Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Die Feststellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wird beschlossen. Die Begründung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wird beschlossen.
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03.02.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden „Abwägungen zu den Stellungnahmen“, sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen, zur Kenntnis genommen, werden berücksichtigt oder die geäußerten Bedenken und Anregungen werden verworfen bzw. zurückgewiesen. Die vorgebrachten Hinweise, die die Ebene der Bebauungsplanung betreffen, sind auf der Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Die Feststellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wird beschlossen. Die Begründung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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08.02.2021 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, werden im Sinne der jeweiligen Beschlussvorschläge in den anliegenden „Abwägungen zu den Stellungnahmen", sofern und soweit sie die Ebene der Flächennutzungsplanänderung betreffen, zur Kenntnis genommen, werden berücksichtigt oder die geäußerten Bedenken und Anregungen werden verworfen bzw. zurückgewiesen. Die vorgebrachten Hinweise, die die Ebene der Bebauungsplanung betreffen, sind auf der Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Die Feststellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest" wird beschlossen. Die Begründung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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08.02.2021 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
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Ö 12 | Verzicht auf die Einnahme von Betreuungs- und Verpflegungsentgelten in allen Hildesheimer Kindertagesstätten und in Tagespflege sowie die uneingeschränkte Weiterzahlung der Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger | 21/015 | |||||
Ö 13 | Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes bei der Stadt Hildesheim hier: Fraktionszuwendungen | 21/007 | |||||
Ö 14 | Verwendung der noch verfügbaren Mittel aus dem Existenzsicherungsfonds 2020 | ||||||
Ö 15 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 16 | Anfragen und Anregungen | ||||||