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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 3 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 6 | Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG | 07/213 | |||||
Ö 7 | Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld | 07/212 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der
Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld wird
ermächtigt, wir folgt zu beschließen: o die Jahresrechnung und der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen, o dem Verbandgeschäftsführer wird Entlastung erteilen, o das gezeichnete Kapital für das Jahr 2005 wird auf 4.950.000,00 € festgesetzt, o gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, wird die neue doppelte kommunale Buchführung (Doppik) ab dem Haushaltsjahr 2012 eingesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Rechnungswesen anwendbar. |
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29.08.2007 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der
Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands
Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, wir folgt zu beschließen: o die
Jahresrechnung und der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 wird
beschlossen, o dem
Verbandgeschäftsführer wird Entlastung erteilen, o das
gezeichnete Kapital für das Jahr 2005 wird auf
4.950.000,00 € festgesetzt, o gemäß
Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und
zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, wird die
neue doppelte kommunale Buchführung (Doppik) ab dem Haushaltsjahr 2012
eingesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Rechnungswesen anwendbar. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 8 | 2. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | 07/174 | |||||
Ö 8.1 | 2. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | 07/174-1 | |||||
Ö 9 | Mitteilungen | ||||||
Ö 10 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 12 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||