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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 29.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 6  
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG  
Enthält Anlagen
07/213  
Ö 7  
Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld  
Enthält Anlagen
07/212  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, wir folgt zu beschließen:

 

o        die Jahresrechnung und der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen,

 

o        dem Verbandgeschäftsführer wird Entlastung erteilen,

 

o        das gezeichnete Kapital für das Jahr 2005 wird auf  4.950.000,00  € festgesetzt,

 

o        gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, wird die neue doppelte kommunale Buchführung (Doppik) ab dem Haushaltsjahr 2012 eingesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Rechnungswesen anwendbar.

 

   
    29.08.2007 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, wir folgt zu beschließen:

 

o  die Jahresrechnung und der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen,

 

o  dem Verbandgeschäftsführer wird Entlastung erteilen,

 

o  das gezeichnete Kapital für das Jahr 2005 wird auf  4.950.000,00  € festgesetzt,

 

o  gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, wird die neue doppelte kommunale Buchführung (Doppik) ab dem Haushaltsjahr 2012 eingesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Rechnungswesen anwendbar.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Ö 8  
2. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung  
Enthält Anlagen
07/174  
Ö 8.1  
2. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung  
Enthält Anlagen
07/174-1  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10  
Anfragen und Anregungen      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
               

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