Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/213  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabine Hoffmann
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Hoffmann, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.08.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 Einladung zur Hauptversammlung  
Anlage 2 Bilanz zum 31.12.2006  
Anlage 3 GuV zum 31.12.2006  
Anlage 4 Bestätigungsvermerk  
Anlage 5 Lagebericht  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt am 06.09.2007 eine ordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung durchzuführen:

 

 

Tagesordnung:

 

1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

 

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 1.800.000,00 € (Jahresüberschuss 510.405,08 € zzgl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 1.289.594,92 €) an die alleinige Gesellschafterin, die Stadt Hildesheim,  auszuschütten.

 

3.      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen

 

4.      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu bestellen.

 

5.      Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz und nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz 1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung der Gesellschaft zusammen. Mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung endet gemäß § 9 Abs.3 der Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsendet die Stadt Hildesheim in den Aufsichtsrat:

 

Herrn Arwed Löseke, Industriestr. 1, 31135 Hildesheim und

Herrn Oberbürgermeister Kurt Machens, Rathaus, Markt 1, 31134 Hildesheim

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

 

Herrn Martin Eggers, Eggers Hof 1, 31137 Hildesheim

Herrn Christof Engelke, Hohenstaufenring 86, 31141 Hildesheim

Herr Detlef Hansen, Kesselei 22, 31141 Hildesheim

Herrn Wilfried Kretschmer, Angerburger Straße 1, 31141 Hildesheim

Frau Rita Rühmes, Sensburger Ring 77, 31141 Hildesheim

Herr Ullrich Räbiger, Viktoriastraße 30, 31141 Hildesheim

 

als Aufsichtsratsmitglieder der Alleinaktionärin zu wählen.

 

 

6.      Mitteilung über die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat*)

Lt. Mitteilung des Wahlvorstandes für die Wahl der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurden nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz 1952 gewählt:

 

Her Jens Baumgart, Kfm. Angestellter, Auf dem Mohnbleek 19, 31185 Hoheneggelsen

Herr Robert McDonald,

Herr Bernd Held, Busfahrer, Am Finkenberg 30, 31139 Hildesheim

Herr Hans-Joachim Schulz, Busfahrer,

 

*) Die Wahl der Arbeitnehmervertreter fand am 15. Mai 2007 statt.

 

Die Amtszeit der neu gewählten Arbeitnehmervertreter beginnt mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung.

 

7.      Verschiedenes

 

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin berechtigt.

 

Der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung zu TOP 2 – 7 beschließen. Dabei ist er nach § 111 NGO an die Weisungen des Verwaltungsausschusses bzw. Rates gebunden.

 

Die Bilanz der Stadtwerke Hildesheim AG per 31.12.2006 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2006 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den Jahresabschluss 2006 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Zusammenfassung des Berichtes über die durchgeführte Abschlussprüfung 2006 liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage 4 an.

 

Nach der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2006 ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1.800.000,00 €, wobei sich der Jahresüberschuss auf 510.405,08 € belief (Gewinn 2005: 5.015.280,18 €; Gewinn 2004: 5.108.461,41 €; Gewinn 2003: 2.801.414.19 €).

 

Der Jahresabschluss wurde entsprechend festgestellt.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Bilanzgewinn von 1.800.000,00 € an die alleinige Gesellschafterin, die Stadt Hildesheim, auszuschütten.

 

Nach § 174 Abs. 1 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden.

 

Der Lagebericht des Vorstandes der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2006 ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer 2007 die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu bestellen.

 

Die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin hat bei der Bestellung des Abschlussprüfers die Vorschrift des § 124 NGO zu beachten.

 

Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 ist gemäß der Niedersächsischen Gemeindeordnung mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 124 NGO und 53 HGrG beachtet werden.

 

Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 AktG eine Prüfung für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.

 

Gem. § 9 Satzung Stadtwerke Hildesheim AG (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus acht Mitgliedern, die von Aktionären gewählt oder entsandt werden und aus vier Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 richtet. Der Stadt Hildesheim steht, solange sie Aktionärin der Stadtwerke Hildesheim AG ist, das Entsendungsrecht für zwei Mitglieder des Aufsichtsrates zu. Die übrigen 6 Mitglieder des Aufsichtsrates sind von den Aktionären nach den aktienrechtlichen Vorschriften zu wählen. Die Wahl der übrigen 6 Aufsichtsratsmitglieder erfolgte durch Ratsbeschluss gem. DS 06/220 am 06.11.2006 in Ergänzung durch den Ratsbeschluss vom 05.02.2007 gem. DS 07/27.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim Aktiengesellschaft wird ermächtigt, wie folgt zu beschließen:

 

a)      Der Ausschüttung von 1.800.000,00 € an die alleinige Gesellschafterin Stadt Hildesheim wird zugestimmt.

 

b)      Der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 wird zugestimmt.

c)      Der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 mit der Auflage, dass die Bestimmungen der §§ 124 NGO und 53 HGrG beachtet werden wird zugestimmt.

 

d)      Der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entsprechend dieser Vorlage wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Einladung zur Hauptversammlung

Anlage 2: Bilanz zum 31.12.2006

Anlage 3: GuV zum 31.12.2006

Anlage 4: Bestätigungsvermerk

Anlage 5: Lagebericht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Einladung zur Hauptversammlung (47 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Bilanz zum 31.12.2006 (28 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 GuV zum 31.12.2006 (24 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Bestätigungsvermerk (57 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 Lagebericht (134 KB)      
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