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Sachverhalt:
Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt am 06.09.2007 eine ordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung durchzuführen:
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 mit den Berichten des Vorstandes
und des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von
1.800.000,00 € (Jahresüberschuss 510.405,08 € zzgl. Entnahmen aus
Gewinnrücklagen 1.289.594,92 €) an die alleinige Gesellschafterin, die
Stadt Hildesheim, auszuschütten.
3. Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu
erteilen
4. Wahl
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer die KPMG Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor, Aktiengesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu bestellen.
5.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz und nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz 1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung der Gesellschaft zusammen. Mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung endet gemäß § 9 Abs.3 der Satzung der Gesellschaft die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates.
Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsendet die Stadt Hildesheim in den Aufsichtsrat:
Herrn Arwed Löseke, Industriestr. 1, 31135 Hildesheim und
Herrn Oberbürgermeister Kurt Machens, Rathaus, Markt 1, 31134 Hildesheim
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Martin Eggers, Eggers Hof 1, 31137 Hildesheim
Herrn Christof Engelke, Hohenstaufenring 86, 31141 Hildesheim
Herr Detlef Hansen, Kesselei 22, 31141 Hildesheim
Herrn Wilfried Kretschmer, Angerburger Straße 1, 31141 Hildesheim
Frau Rita Rühmes, Sensburger Ring 77, 31141 Hildesheim
Herr Ullrich Räbiger, Viktoriastraße 30, 31141 Hildesheim
als Aufsichtsratsmitglieder der Alleinaktionärin zu wählen.
6.
Mitteilung über die Wahl der
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat*)
Lt. Mitteilung des Wahlvorstandes für die Wahl der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurden nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz 1952 gewählt:
Her Jens Baumgart, Kfm. Angestellter, Auf dem Mohnbleek 19, 31185 Hoheneggelsen
Herr Robert McDonald,
Herr Bernd Held, Busfahrer, Am Finkenberg 30, 31139 Hildesheim
Herr Hans-Joachim Schulz, Busfahrer,
*) Die Wahl der Arbeitnehmervertreter fand am 15. Mai 2007 statt.
Die Amtszeit der neu gewählten Arbeitnehmervertreter beginnt mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung.
7.
Verschiedenes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes
ist die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin berechtigt.
Der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung zu TOP 2 – 7 beschließen. Dabei ist er nach § 111 NGO an die Weisungen des Verwaltungsausschusses bzw. Rates gebunden.
Die Bilanz der Stadtwerke
Hildesheim AG per 31.12.2006 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr 2006 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Die KPMG Deutsche
Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, hat den Jahresabschluss 2006 geprüft und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Zusammenfassung des
Berichtes über die durchgeführte Abschlussprüfung 2006 liegt dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 4 an.
Nach der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung 2006 ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1.800.000,00
€, wobei sich der Jahresüberschuss auf 510.405,08 € belief (Gewinn
2005: 5.015.280,18 €; Gewinn 2004: 5.108.461,41 €; Gewinn 2003:
2.801.414.19 €).
Der Jahresabschluss wurde
entsprechend festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor den Bilanzgewinn von 1.800.000,00 € an die alleinige
Gesellschafterin, die Stadt Hildesheim, auszuschütten.
Nach § 174 Abs. 1
Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden.
Der Lagebericht des
Vorstandes der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2006 ist als
Anlage 5 beigefügt.
Der Aufsichtsrat schlägt
vor, zum Abschlussprüfer 2007 die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für
den öffentlichen Sektor, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zu bestellen.
Die Stadt Hildesheim als
Alleinaktionärin hat bei der Bestellung des Abschlussprüfers die Vorschrift des
§ 124 NGO zu beachten.
Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2007 ist gemäß der Niedersächsischen Gemeindeordnung mit
der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 124 NGO und 53 HGrG
beachtet werden.
Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 AktG eine Prüfung
für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.
Gem. § 9 Satzung Stadtwerke Hildesheim AG (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus acht Mitgliedern, die von Aktionären gewählt oder entsandt werden und aus vier Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 richtet. Der Stadt Hildesheim steht, solange sie Aktionärin der Stadtwerke Hildesheim AG ist, das Entsendungsrecht für zwei Mitglieder des Aufsichtsrates zu. Die übrigen 6 Mitglieder des Aufsichtsrates sind von den Aktionären nach den aktienrechtlichen Vorschriften zu wählen. Die Wahl der übrigen 6 Aufsichtsratsmitglieder erfolgte durch Ratsbeschluss gem. DS 06/220 am 06.11.2006 in Ergänzung durch den Ratsbeschluss vom 05.02.2007 gem. DS 07/27.
Beschlussvorschlag:
Der
Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung
der Stadtwerke Hildesheim Aktiengesellschaft wird ermächtigt, wie folgt zu
beschließen:
a)
Der Ausschüttung von 1.800.000,00 € an die alleinige
Gesellschafterin Stadt Hildesheim wird zugestimmt.
b)
Der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2007 wird zugestimmt.
c)
Der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 mit der Auflage, dass die
Bestimmungen der §§ 124 NGO und 53 HGrG beachtet werden wird zugestimmt.
d)
Der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entsprechend dieser Vorlage wird
zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
|
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlagen:
Anlage 1: Einladung zur Hauptversammlung
Anlage 2: Bilanz zum 31.12.2006
Anlage 3: GuV zum 31.12.2006
Anlage 4: Bestätigungsvermerk
Anlage 5: Lagebericht
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 Einladung zur Hauptversammlung (47 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 Bilanz zum 31.12.2006 (28 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 GuV zum 31.12.2006 (24 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 Bestätigungsvermerk (57 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 5 Lagebericht (134 KB) |