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Vorlage - 07/212  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabine Hoffmann
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Hoffmann, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.08.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Analge 1 Prüfbericht RPA Förderzentrum im Bockfeld  
Anlage 2 Beschluss über die Jahresrechung Förderzentrum im Bockfeld  
Anlage 3 Kapitalfestsetzung 2005 Förderzentrum im Bockfeld  
Anlage 4 Neuordnung des HH-Rechts Förderzentrum im Bockfeld  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Förderzentrum beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung mit folgender Tagesordnung durchzuführen:

 

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2005;

Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für das Jahr 2005

 

  1. Beschluss zur Kapitalfestsetzung 2005

 

  1. Gesetz zur Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, hier: Artikel 6, Übergangsvorschriften.

 

 

Zu TOP 1

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim hat den Jahresabschluss des „Zweckverband im Bockfeld“ geprüft (Anlage 1 und 2) und folgende Entlastungsempfehlung ausgesprochen:

 

Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Hannover geprüft. Der Prüfungsbericht enthält die Bestätigung der gesetz- und ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung und Buchführung sowie der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Einschränkung. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim schließt sich diesen Feststellungen an.

 

Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2005 durch das Rechnungsprüfungsamt haben sich keine schwerwiegenden Mängel herausgestellt. Es bestehen daher keine Bedenken, die Jahresrechnung zu beschließen und das Entlastungsverfahren einzuleiten.

 

 

Zu TOP 2        Beschluss zur Kapitalfestsetzung 2005

 

Im Rahmen der Anwendung der Bestimmungen der Haushaltswirtschaft der Gemeinden für nicht wirtschaftliche Unternehmen, die jedoch nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden, ist für das Förderzentrum im Bockfeld in Analogie zum HGB das gezeichnete Kapital festzusetzen. Hierdurch wird zwar nicht die Haftung der Verbandsmitglieder Stadt und Landkreis Hildesheim beschränkt, jedoch im Bedarfsfall ein Rückgriff auf dieses Kapital geregelt, bevor die Erhebung eines Umlagebetrages die Stadt und den Landkreis finanziell belastet (Anlage 3)

 

 

Zu TOP 3        Gesetz zur Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005,

hier: Artikel 6, Übergangsvorschriften

 

Das Förderzentrum im Bockfeld wird bereits seit dem 01.01.1989 als Kommunale Einrichtung nach der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt (siehe Anlage 4).

 

Im Rahmen der Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts, soll die vollständige Umstellung des Buchungssystems des Förderzentrums im Bockfeld von der Kammeralistik auf die doppelte kommunale Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2012 erfolgen.

 

 

Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2007 die Empfehlung ausgesprochen dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, wir folgt zu beschließen:

 

o        die Jahresrechnung und der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen,

 

o        dem Verbandgeschäftsführer wird Entlastung erteilen,

 

o        das gezeichnete Kapital für das Jahr 2005 wird auf  4.950.000,00  € festgesetzt,

 

o        gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, wird die neue doppelte kommunale Buchführung (Doppik) ab dem Haushaltsjahr 2012 eingesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Rechnungswesen anwendbar.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht des RPA über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 des Zweckverband

    Förderzentrum im Bockfeld Hildesheim

Anlage 2: Beschluss über die Jahresrechnung 2005 und Entlastung des Geschäftsführers

Anlage 3: Beschluss zur Kapitalfestsetzung 2005

Anlage 4: Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts - Übergangsvorschriften

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Analge 1 Prüfbericht RPA Förderzentrum im Bockfeld (427 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Beschluss über die Jahresrechung Förderzentrum im Bockfeld (22 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Kapitalfestsetzung 2005 Förderzentrum im Bockfeld (56 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Neuordnung des HH-Rechts Förderzentrum im Bockfeld (70 KB)      
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