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Sachverhalt:
Der Zweckverband Förderzentrum beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung mit folgender Tagesordnung durchzuführen:
Entlastung
des Verbandsgeschäftsführers für das Jahr 2005
Zu TOP 1
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim hat den Jahresabschluss des „Zweckverband im Bockfeld“ geprüft (Anlage 1 und 2) und folgende Entlastungsempfehlung ausgesprochen:
Der Jahresabschluss
wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH
Hannover geprüft. Der Prüfungsbericht enthält die Bestätigung der gesetz- und
ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung und Buchführung sowie der geordneten
wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Einschränkung. Das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Hildesheim schließt sich diesen Feststellungen an.
Bei der Prüfung der
Jahresrechnung 2005 durch das Rechnungsprüfungsamt haben sich keine
schwerwiegenden Mängel herausgestellt. Es bestehen daher keine Bedenken, die
Jahresrechnung zu beschließen und das Entlastungsverfahren einzuleiten.
Zu TOP 2 Beschluss zur
Kapitalfestsetzung 2005
Im
Rahmen der Anwendung der Bestimmungen der Haushaltswirtschaft der Gemeinden für
nicht wirtschaftliche Unternehmen, die jedoch nach kaufmännischen Grundsätzen
geführt werden, ist für das Förderzentrum im Bockfeld in Analogie zum HGB das
gezeichnete Kapital festzusetzen. Hierdurch wird zwar nicht die Haftung der
Verbandsmitglieder Stadt und Landkreis Hildesheim beschränkt, jedoch im
Bedarfsfall ein Rückgriff auf dieses Kapital geregelt, bevor die Erhebung eines
Umlagebetrages die Stadt und den Landkreis finanziell belastet (Anlage 3)
Zu TOP 3 Gesetz
zur Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005,
hier: Artikel 6, Übergangsvorschriften
Das Förderzentrum im Bockfeld wird bereits seit dem 01.01.1989 als Kommunale Einrichtung nach der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt (siehe Anlage 4).
Im
Rahmen der Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts, soll die vollständige
Umstellung des Buchungssystems des Förderzentrums im Bockfeld von der
Kammeralistik auf die doppelte kommunale Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2012
erfolgen.
Der
Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2007 die Empfehlung
ausgesprochen dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der
Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum im Bockfeld wird
ermächtigt, wir folgt zu beschließen:
o die Jahresrechnung und der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen,
o dem Verbandgeschäftsführer wird Entlastung erteilen,
o das gezeichnete Kapital für das Jahr 2005 wird auf 4.950.000,00 € festgesetzt,
o gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005, wird die neue doppelte kommunale Buchführung (Doppik) ab dem Haushaltsjahr 2012 eingesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Rechnungswesen anwendbar.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlagen:
Anlage 1: Bericht des RPA über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 des Zweckverband
Förderzentrum im Bockfeld Hildesheim
Anlage 2: Beschluss über die Jahresrechnung 2005 und Entlastung des Geschäftsführers
Anlage 3: Beschluss zur Kapitalfestsetzung 2005
Anlage 4: Neuordnung des Gemeinde-Haushaltsrechts - Übergangsvorschriften
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Analge 1 Prüfbericht RPA Förderzentrum im Bockfeld (427 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 Beschluss über die Jahresrechung Förderzentrum im Bockfeld (22 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 Kapitalfestsetzung 2005 Förderzentrum im Bockfeld (56 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 Neuordnung des HH-Rechts Förderzentrum im Bockfeld (70 KB) |