Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/174-1  

Betreff: 1. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petra KickBezüglich:
07/174
Federführend:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Kick, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.08.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
03.09.2007 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
10.09.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Verordnung Sicherheit und Ordnung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Recht und Innere Angelegenheiten am 25.06.2007 wurde die fehlende Darstellung der finanziellen Auswirkungen angesprochen.

 

Es wird zur Zeit von einem Bedarf von 5 Vollzeitstellen ausgegangen. Die Einwertung der Stellen wird voraussichtlich im Bereich Entgeltgruppe 3 bzw. 5 TVöD (ehemals BAT VIII bzw. VII) erfolgen.

 

Wie dargestellt, soll der damit verbundene Personalbedarf mittelfristig aus dem Bestand der vorhandenen Stellen gedeckt werden. Diese Umsetzung soll schrittweise erfolgen.

Da dieser Personalbedarf durch Verlagerung von bereits in der Verwaltung vorhandenen Stellen erfolgt, ist keine direkte finanzielle Auswirkung vorhanden. Den 5 Vollzeitstellen können jedoch durchschnittliche Personalkosten von 36.002,87 € Entgeltgruppe 3 bzw. 37.400,09 € Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden.

Die eventuellen Mehreinnahmen bei den Bußgeldern sind als marginal zu betrachten und stehen nicht im Vordergrund.

 

Diese Ergänzung wird ebenfalls zum Anlass genommen, den § 3 „Schutz der öffentlichen Straßen und Anlagen“ der Verordnung zu ergänzen. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass Werbematerial, Zeitungen, und Zeitschriften (nachfolgend Werbung genannt) häufig unzureichend gesichert auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen abgelegt. Durch Windeinwirkung verteilt sich die Werbung über ganze Straßenzüge und verunreinigt dadurch Straßen und öffentliche Anlagen. Die SOG Verordnung soll daher in § 3 Abs. 1 Nr. 4 um das Verbot des Ablagerns von Werbung erweitert werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage aufgeführte Text der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in Ordnung in der Stadt Hildesheim wird als Verordnung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage:

 

Änderungsverordnung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verordnung Sicherheit und Ordnung (26 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Stammbaum:
07/174   2. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung   63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten   Beschlussvorlage
07/174-1   1. Änderung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung   63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten   Beschlussvorlage
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