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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 31.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30   (öffentlich ab 17:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202

TOP   Betreff Vorlage

N 1     Eröffnung der Sitzung      
N 2     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.04.2017 (vertraulicher Teil)      
N 2.1     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 15.03.2017 (vertraulicher Teil)      
N 3     Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater für Niedersachsen GmbH (TfN) hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 (Vorlage: 17/155 - elektronische Hinterlegung des Dokumentes unter TOP 15)      
N 4     Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der DEULA Hildesheim GmbH hier: Jahresabschluss 2016 (Vorlage: 17/157 - elektronische Hinterlegung des Dokumentes unter TOP 16)      
N 5     Vorbereitung einer Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG hier: Grundstücksangelegenheit      
N 6     Mitteilungen      
N 7     Anfragen und Anregungen      
Ö 8  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 9  
Einwohnerfragestunde      
Ö 10  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 11  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.04.2017 (öffentlicher Teil)  
SI/133/15  
     
   
Ö 12  
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung in der Stadt Hildesheim
Enthält Anlagen
17/143  
Ö 13  
Einsatz von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
17/145  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2017 eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern auf Zweitkraftstellen wird für einen Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

Für das Jahr 2017 werden maximal 40 % der Zweitkraftstellen, sofern sie mit (bisher nicht refinanzierten) Erzieherinnen und Erziehern besetzt sind, in die Betriebskostenfinanzierung einbezogen.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Quote der refinanzierbaren Erzieherinnen und Erzieher auf Zweitkraftstellen auf 60 % angepasst.

 

   
    23.05.2017 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2017 eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern auf Zweitkraftstellen wird für einen Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

Für das Jahr 2017 werden maximal 40 % der Zweitkraftstellen, sofern sie mit (bisher nicht refinanzierten) Erzieherinnen und Erziehern besetzt sind, in die Betriebskostenfinanzierung einbezogen.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Quote der refinanzierbaren Erzieherinnen und Erzieher auf Zweitkraftstellen auf 60 % angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    31.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2017 eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern auf Zweitkraftstellen wird für einen Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

Für das Jahr 2017 werden maximal 40 % der Zweitkraftstellen, sofern sie mit (bisher nicht refinanzierten) Erzieherinnen und Erziehern besetzt sind, in die Betriebskostenfinanzierung einbezogen.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Quote der refinanzierbaren Erzieherinnen und Erzieher auf Zweitkraftstellen auf 60 % angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    12.06.2017 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2017 eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern auf Zweitkraftstellen wird für einen Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

Für das Jahr 2017 werden maximal 40 % der Zweitkraftstellen, sofern sie mit (bisher nicht refinanzierten) Erzieherinnen und Erziehern besetzt sind, in die Betriebskostenfinanzierung einbezogen.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Quote der refinanzierbaren Erzieherinnen und Erzieher auf Zweitkraftstellen auf 60 % angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    12.06.2017 - Verwaltungsausschuss
    N 18 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 14  
Konzernfinanzierung nach § 181 NKomVG (Experimentierklausel)  
17/136  
Ö 15  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater für Niedersachsen GmbH (TfN) hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016  
Enthält Anlagen
17/155  
Ö 16  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der DEULA Hildesheim GmbH hier: Jahresabschluss 2016  
Enthält Anlagen
17/157  
Ö 17  
Betriebsabrechnungen 2012 - 2014 für den Gebührenhaushalt Planung, Bau und Unterhaltung städtischer Friedhöfe  
Enthält Anlagen
17/127  
Ö 18  
Zustimmung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Beschaffung von Geräten für drei Notarzteinsatzfahrzeuge  
17/147  
Ö 19  
Auf Antrag der FDP-Fraktion: Finanzierung der Notarzteinsatzfahrzeuge im Stadtgebiet Hildesheim  
17/146  
Ö 20  
Antrag der AfD-Fraktion: Schutz gegen Fahrzeug-Attentate  
17/116  
Ö 20.1  
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Antrag 17/116: Schutz gegen Fahrzeug-Attentate  
17/171  
Ö 21  
Mitteilungen      
Ö 22  
Anfragen und Anregungen      
               

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