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Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird seitens der Sorgeberechtigten eine bedarfsgerechte Versorgung an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten gefordert. Sorgeberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, arbeitssuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden, machen diesen individuellen Bedarf geltend, der auf Basis des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zu erfüllen ist.
Gem. § 24 Abs. 1 bis 3 SGB VIII haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Rechtsanspruch). Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Nach derzeitiger Auffassung von Bund und Ländern soll dabei ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 3 Jahren bei einer bundesweit durchschnittlichen Versorgungsquote von mindestens 39 % zugrunde gelegt werden.
Auf der Grundlage der §§ 79 und 80 SGB VIII in Verbindung mit § 13 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ist der Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege zu planen. Die Stadt Hildesheim stellt hierfür einen Kita-Bedarfsplan auf. Der Kita-Bedarfsplan basiert auf den Einwohnerstatistikzahlen der Stadt Hildesheim zum 01.08. eines jeden Jahres und zeigt die Versorgungsquote in Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege. Auf die Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans zum 1.8.2016 (Vorlage 16/371) wird verwiesen.
2. Versorgungssituation
Noch im Kita-Jahr 2014/2015 waren in der Stadt Hildesheim in allen Betreuungsformen einzelne freie Betreuungsplätze zu verzeichnen, so dass man grundsätzlich von einer ausreichenden Versorgung an Betreuungsplätzen ausgehen konnte. Auch die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Geburtenprognose (Stand: 31.12.2014; s. Anlage) wies für die Zukunft einen Geburtenrückgang von 873 Geburten im Jahr 2014 auf 749 Geburten im Jahr 2021 aus. Bereits im Folgejahr machte sich der bundesweite Anstieg der Geburten bemerkbar.
Die Geburtenprognose der Stadt Hildesheim wurde sowohl dem Geburtentrend als auch den Flüchtlingszugängen angepasst (Stand: 31.12.2015; s. Anlage) und weist nun bis ins Jahr 2022 eine jährliche Anzahl von 947 Geburten aus. Das bedeutet, dass sich aufgrund der steigenden Geburten die Versorgungsquote, vorerst in der Krippenbetreuung, verringert. Ab dem Kita-Jahr 2017/2018 wirkt sich die erhöhte Geburtenquote bereits auf die Betreuung im Kindergarten aus und würde bei Beibehaltung der derzeitigen Platzkapazitäten zu folgenden Veränderungen der Versorgungsgrade führen:
Krippe Kindergarten
01.08.2014 36,63 % 103,71 %
01.08.2015 34,42 % 102,84 %
01.08.2016 31,24 % 102,08 %
01.08.2017 30,91 % 98,47 %
01.08.2018 30,52 % 93,12 %
01.08.2019 * 90,54 %
* Quote liegt noch nicht vor, da die Kinder noch nicht geboren sind.
Die Verwaltung hat unverzüglich auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert. Trotz der hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die Schaffung neuer Betreuungsplätze wird es gelingen, schon im Jahr 2017 rd. 120 neue Krippen- und Kindergartenplätze zu schaffen. Parallel zum Ausbau der Krippen- und Kindergärten arbeitet die Stadt an einem Maßnahmepaket zum Ausbau der Tagespflege.
3. Handlungsvorschlag
Um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Rechnung zu tragen, ist ein Ausbau von Betreuungsplätzen anzustreben. Eine bedarfsgerechte Betreuung in der Stadt Hildesheim bedeutet zum derzeitigen Planungszeitpunkt, dass in der Krippenbetreuung eine Versorgungsquote von 39 % und in der Kindergartenbetreuung eine Versorgungsquote von 102 % erforderlich ist, um den Bedarfen der Eltern gerecht zu werden.
Zurzeit stehen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren insgesamt 845 Betreuungsplätze zur Verfügung. Ausgehend von einer Quote zum 01.08.2018 von 30,52 % ist ein zusätzlicher Ausbau von 235 Plätzen erforderlich, um den Bedarf zu decken. Erschwerend kommt hinzu, dass die früher ausgiebig genutzte Möglichkeit, leerstehende Räumlichkeiten in Kitas in Krippen umzuwandeln, wegen des Nachfrageanstiegs auch im Kitabereich dabei nicht mehr genutzt werden kann.
Im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren wird ohne den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen zum 01.08.2019 nur noch eine Versorgungsquote von 90,54 % erreicht. Zur Sicherstellung der Betreuung in dieser Betreuungsform und einer erforderlichen Versorgungsquote von 102 % muss die Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze von zurzeit 2449 Plätzen um 310 Plätze, auf 2759 Plätze erhöht werden.
4. Planung
Die Einrichtung von insgesamt 545 erforderlichen Betreuungsplätzen bis 2020 erfordert neben dem finanziellen Aufwand sowohl den Bedarf an ca. 55 zusätzlichen pädagogischen Fachkräften als auch die Bereitschaft und die räumliche Möglichkeit der freien Träger, zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten. Das Subsidiaritätsprinzip weist hierbei auf die vorrangige Inanspruchnahme der freien Träger hin (§ 4 Abs. 2 SGB VIII).
Zurzeit kann davon ausgegangen werden, dass das gesteckte Ziel der Einrichtung von 545 Betreuungsplätzen in den nächsten 3 Jahren erreicht werden kann.
Folgender Ausbau ist in derzeit in konkreter Planung:
Betriebs-Kindertagesstätte 30 Krippen- und 25 Kindergartenplätze 01.11.2017
Guter Hirt 30 Krippenplätze Kita-Jahr 2018/2019
Campus-Kita 15 Krippen- und 50 Kindergartenplätze Kita-Jahr 2019/2020
Weitere Möglichkeiten zum Ausbau von Betreuungsplätzen werden derzeit intern geprüft.
Die Planungsgrundlagen, hier speziell die Anzahl der Geburten und der zuwanderungsbedingten Neubürger der kommenden Jahre, müssen ständig geprüft werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Der Ausbau weiterer Hortplätze ist zurzeit nicht geplant. Aufgrund des hohen finanziellen Aufwands im Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen wird diesem Ausbau Priorität eingeräumt.
Davon unbenommen wird es in der Übergangszeit immer wieder zu Situationen kommen, in denen nicht allen Kindern ein Betreuungsplatz vermittelt werden kann.
5. Finanzielle Folgen
Der erforderliche finanzielle Aufwand für den Ausbau ist bereits in die Kalkulation des Haushalts für die kommenden Jahre eingeflossen. Die Kostenverteilung ist in der Folgekostenabschätzung dargestellt.
Beschlussvorschlag:
3. Die Verwaltung überprüft jährlich die Bedarfsplanung und damit den kurz- und mittelfristigen Ausbaubedarf. Entsprechend wird der Rat über die Ergebnisse dieser Überprüfungen informiert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Geburtendiagramm 2001 - 2021
- Geburtendiagramm 2002 - 2022
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Diagramm Geburtenprognosen 2001 - 2021 (19 KB) | ||||
2 | öffentlich | Diagramm Geburtenprognosen 2002 - 2022 (19 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (35 KB) |